Mein Sohn (20) hat sich auf sehr unfreundliche Art von uns verabschiedet.
Auf Grund dieser Umstände beabsichtige ich seine Unterhaltszahlungen so gering wie möglich zu halten.
Jetzt beansprucht er Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Er hat allerdings ein sehr hohes Barvermögen von mir aus der Zeit als er noch zur Familie gehörte.
Wie kann dieses Vermögen jetzt bei Ermittlung der Unterhaltshöhe berücksichtigt werden?
Gerco
Anrechnung Eigenkapital auf Ausbildungs- unterhaltzahlung
14. Mai 2002
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Frage vom 14. Mai 2002 | 11:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung Eigenkapital auf Ausbildungs- unterhaltzahlung
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