Hallo,
außergerichtlich hatte ich Kosten von Einigungsgeühr ohne tatsächliche Einigung mit Ex Frau wegen Trennungsunterhalt, es hieß nur "schauen wir was dasGericht dazu sagt. Ich zahle seither natürlich das, was meine Anwältin ausgerechnet hat pro Monat an Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt 1, Kindesunterhalt 2.
->Meine Anwältin hat die Einigungshebühr trotzdem berechnet. Ist es rechtens?
->Nun Unterhaltsklage. Wie kann die Einigungsgebühr angerechnet werden für die Gerichts und Anwaltskosten meiner Gebühren?
Anrechnung Einigungsgebühr trotz Uneinigigung und Gerichtsverfahren
30. Januar 2023
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Frage vom 30. Januar 2023 | 22:36
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung Einigungsgebühr trotz Uneinigigung und Gerichtsverfahren
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