Anrechnung Einkommen neuer Partner

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sonne_cl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Anrechnung Einkommen neuer Partner

Hallo!
Ich möchte gerne zu meinem Freund ziehen, er zahlt aus voriger Beziehung für 2 Kinder Unterhalt. Bei der Unterhaltsberechnung hat das Jugendamt die Kreditbelastung für das Haus, welches er für seine "alte" Familie gebaut hatte teilweise mit angerechnet, so das er etwas weniger als den vollen Satz zahlt.
Kann mein Einkommen bzw. sowas wie ein Mietanteil mit eingerechnet werden, wenn wir zusammenziehen?

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56 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sonne,

quote:
Kann mein Einkommen bzw. sowas wie ein Mietanteil mit eingerechnet werden, wenn wir zusammenziehen?


Dein Einkommen nicht, aber der Selbstbehalt deines Freundes könnte durch euer Zusammenziehen und daraus resultierender Haushaltsersparnis gesenkt werden.

Wer wohnt im Haus und wer steht im Grundbuch?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
sonne_cl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Er steht allein im Grundbuch und wohnt im Haus. Die Kinder leben bei ihrer Mutter und sind regelmäßig bei uns.

Grüßle zurück

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Etwas weniger, als den vollen Satz, was heißt das, Sonne.

Zahlt er also nicht einmal den Mindestunterhalt??

Es geht um Kindesunterhalt! Die Kinder müssen auch von etwas leben. Insofern sollte er/solltet ihr vielleicht darüber nachdenken, den Unterhalt aufgrund der häuslichen Ersparnis freiwillig auf den Mindessatz zu erhöhen, wenn du einziehst.

Grüße

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#4
 Von 
sonne_cl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Er zahlt mehr als 1/4 seines Einkommens Unterhalt, der Rest geht für Haus, Auto, Arbeitsweg und Versicherungen drauf. Wenn wir unsere Konten nicht zusammengeworfen hätten, würde es gar nicht gehen. Den gemeinsamen Urlaub mit seinen Kindern bezahle ich, denn sonst könnten wir gar nicht fahren.
Wir wollen aber auch noch ein Kind, und da müssen wir doch sehen, das wir dafür auch noch Geld haben, oder nicht?
Seine Ex lebt auch mit einem neuen Partner zusammen, sie bekommen zweimal Einkommen + Unterhalt. Wir müssen mit zweimal Einkommen - Unterhalt klarkommen. Ich liebe die Kinder auch und wir zahlen auch gerne, dennoch muß ich im Vorfeld prüfen ob dann das Geld für unser Kind noch reichen würde.

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#5
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Sorry @Sonne kannst du jetzt nicht mal einfach konkrete Zahlen nennen? Mit Aussagen wie "etwas weniger als der volle Satz" oder "1/4 seine Einkommens" kann hier keiner wirklcih was anfangen

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#6
 Von 
sonne_cl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es sind reichlich 500 Euro und die Kinder sind 6 Jahre alt (Zwillinge).

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#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Sonne

Also, wenn Ihr noch ein gemeinsames Kind bekommen wollt, kann es u.U. passieren, dass dann der KU für die Zwillinge weniger wird.
Zumindest dann, wenn der nicht den Mindestunterhalt für alle Kinder aufbringen kann und somit eine Mangelfallberechnung vorgenommen wird.

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Sonne, er ist den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, egal, in welchen Verhältnissen die Mutter lebt. Sie leistet ihren Anteil in Betreuung. Ihr Lebensgefährte hat mit den Kids rechtlich nichts zu tun.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Mir platzt grad fast der Kragen!

quote:
Es sind reichlich 500 Euro und die Kinder sind 6 Jahre alt (Zwillinge).


DAS ist grade mal der Mindestunterhalt, man merkt das du noch kein Kind hast dann wüsstest du wie weit man mit 500 Euro kommt und das dann noch für zwei Kinder die jetzt in die Schule gehen

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#10
 Von 
sonne_cl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ich weiß, es ist ja auch richtig Unterhalt zu zahlen für seine Kinder. Ich finde es nur taurig, das es so viele getrennte/geschiedene Paare mit Kindern gibt. Zum einen in erster Linie für die Kinder, denn diese leiden am meisten darunter.
Aber irgendwie trifft es immer denjenigen härter der den Unterhalt leisten muss, denn er hat nicht so viel von seinen Kindern, ist immer von der Gunst und Laune der Mutter abhängig und 2. ist es leider so, dass es oftmals finanziell schlecht machbar ist nochmals eine neue Familie zu gründen.

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#11
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

quote:
Aber irgendwie trifft es immer denjenigen härter der den Unterhalt leisten muss, denn er hat nicht so viel von seinen Kindern,
:kotz:

Also einer leistet Barunterhalt, der andere Betreuungsunterhalt. Und es trifft den härter der "nur" zahlt? Der sich nicht um die Kinder kümmern muss, wenn sie mal krank sind, der Nachts aufsteht wenn die Kinder Angst haben oder sonst was, der nicht den Aufwand mit der Schule hat, Hausaufgaben macht und alles zuschießen muss wofür der Unterhalt nicht mehr reicht(und das ist mehr als genug)?

Tolle Theorie

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#12
 Von 
sonne_cl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, aber Du kennst die Umstände nicht so genau, also halte Dich ein bischen zurück Sabbele1984.
Vielleicht ist es auch schön, wenn man sich um seine Kinder kümmern darf?? Wenn die beiden Krank sind, holen wir sie sowieso meistens, da die mama keine Zeit hat. Ich könnte hier so viele Sachen anführen... Urteile nicht so voreilig über Menschen die Du nicht kennst. Es soll auch Väter geben, für die die Kinder das ein und alles sind.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich urteile nicht über den Vater sondern über deine Einstellung! Weil die Aussage das es den härter trifft der Barunterhalt leistet ist schlichtweg falsch! Im Gegenzug solltest du aber nicht über Situationen urteilen die du wohl nicht einschätzen kannst! Du glaubst garnicht was ein Kind wirklich alles kostet! Da ist das bisschen Unterhalt ein Tropfen auf den heissen Stein! Mietanteil, Essen, Kleidung und dann noch so Spässe wie Schulutensilien und bisher sind alles nur NOTWENDIGE Ausgaben da ist noch kein kleines Extra dabei

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#14
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

So richtig schön wird es dann ab 12 Jahren.
Unterhaltsvorschuss is nicht mehr, meist kommt dann noch eine Zahnspange und Medikamente kannst du auch noch selber zahlen....

Da kannst du nur hoffen das Kiddy nicht krank wird, gerade Zähne hat und das Vater wenigstens den Regelunterhalt zahlt.

Besonders lustig wird es dann wenn das Kiddy öfter krank ist und der Arbeitgeber rumzickt... weil, wenn das Kind über 12 ist kann man ja von Mutti spätestens erwarten das sie wieder Vollzeit arbeiten geht....

So weit zum Thema: wen es härter trifft.

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#15
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Bzw wie wir es hier auch schon oft diskutiert hatten, wenns zu den Sonderausgaben kommt Kommunion, Schulausflüge, Schullandheim das ja alles die Mutter ansparen kann!

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#16
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wir könnten noch ewig weitermachen....

Geburtstagsgeschenke, Vereinsbeiträge, Taschengeld....

Was meinst du wohl was Anziehsachen kosten. Mein Bengel ist mit gerade 13 Jahren fast 180 cm und hat Schuhgröße 43......

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Und dann gehen ja auch nicht irgendwelche Anziehsachen! Wenn die jetzt in der Schule sind werden die Wünsche auch immer größer!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Na ja, eigentlich können wir die Kinder doch jetzt arbeiten schicken....

Jetzt muss ich aber erst mal sehen das ich das Essen auf den Tisch bekommen, sonst heisst es noch ich vernachlässige mein Kind

-- Editiert am 26.02.2009 14:06

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#19
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nur kein Stress @henriette68 du bist doch nur betreuender Teil

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)


Klappern gehört zum Handwerk!

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

:crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)


Ich gehe dann mal ein paar Taschentücher holen.

Bis später Mädels!

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 26.02.2009 14:32

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Bringst mir mal eins mit @ARTiger, mir kommen auch gleich die Tränen.

Und schwindelig wird mir auch schon wieder!

@Sonne

Ja, Du hast REcht, den Zweitfamilien wird es nicht leicht gemacht. Aber sieh es mal so. Ein Kind wollt Ihr doch sicher aus Liebe haben. Dann macht es und bekommt es gemeinsam. Das mit dem finanziellen klappt dann schon.
Und denk dran, auch Du und Euer gemeinsames Kind habt dann Recht dem KV gegenüber.
Lass den Kopf nicht hängen!
Ich bin auch eine von den Frauen, die einen bösen KV geheiratet und mit ihm 2 eheliche Kinder hat, obwohl er noch 15 Jahre lang KU zahlen musste.

Alles wird Gut!

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#24
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Gutsten Abend Liebe UserInnen!


Bitte bedient euch und schnäuzt mal kräftig.

[irgendwietraurigaberauchwahrmodus]
Der deutsche Dumm-Michel verdient im Durchschnitt brutto 2500€/Monat - ergeben netto 1580€.
Aus der Kirche wurde er verbannt, weil er schließlich die Mutter mit den Kindern sitzen ließ und somit leistungsfähiger ist.
Bereinigt um 5% berufbedingte Aufwendungen ergeben sich 1501€.
Dafür, dass er aus der Kirche raus ist und sich nun am unteren Rand der 2ten Einkommensstufe wiederfindet, erlasse ich ihm, als großzügigster aller deutschen fiktiven Familienrichter eine Höherstufung auf Stufe 3.
257€/Kind ergeben 514€ als Zahlbetrag.
1501 - 514 = 987€ SB gewahrt und Anordnung der zwangsweisen Vasektomie, damit der Unterhalt nicht in Frage zu stellen ist.
Der Kerl darf keine weiteren Kinder zeugen, weil er ab der dritten Altersgruppe für die zwei bereits existierenden Blagen zum Mangelfall zu werden droht.
- Wenn die Wirtschaftskrise noch anhält bekomme ich noch eine Menge Akten auf meinen onehin überladenen Tisch. Mist! -
Findet er eine neue Frau, mit der er fortan in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, dann haue ich ihm munter Haushaltsersparnisse rein.
Dank der Zwangsvasektomie sind Folgeschäden ausgeschlossen.
Sollte er bis zur nächsten Altersstufe keine Next ausgemacht haben, die ihn und indirekt die Twins mit versorgt, erhöhe ich sein Einkommen fiktiv, dass es wieder passt.

Mädels, ihr müsst schon glauben, wenn unsere Bundesministerin verlauten lässt:

quote:
Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote - insbesondere von kurzen Ehen - müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen "Patchwork-Familien", dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat.

Also, zu den Unterhaltspflichtigen steht da nicht explizit, dass diese eine zweite Chance erhalten sollen, ergo ist die von mir als fiktiver Familienrichter angeordnete Zwangsvasektomie am Unterhaltspflichtigen legitimiert und sinnvoll.

Komisch, irgendetwas in dem zitierten Text passt nicht mit dem erklärten Ziel der Unterhaltsrechtsreform zusammen...
Habt ihr Mädels mal ´n paar Tipps für mich?
Ich komm´ noch nicht drauf...

[/irgendwietraurigaberauchwahrmodus]

Bis später mal

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@ARTiger

Danke, dass auch mal ein Mann hier bildlich macht, wie es mit dem Einkommen eines Unterhaltsverpflichteten aussieht.
Oft genug geschrieben hab ich ja schon, dass dieser mit einem SB von nur 900,-€ auskommen muss. Hatte auch letztens darauf hingewiesen, dass man hier ja lieber darüber hinwegliest und keine Kommentare dazu kommen. Und, was ist passiert?
Genau das Gleiche.
Wieder darüber hinweggelesen.
Aber, da Du ja lieber ARTiger das jetzt mal ausführlicher beschrieben hast, kann man ja eigentlich gar nicht darüber hinweglesen.

Na mal sehen....

Nochmal ein Denkanstoß zusätzlich:

900,-€ SB man ziehe einfach nur mal die Miete ab, und sehe dann, was man zum Leben hat. Da hat manch ein Kind mehr als die Hälfte davon zur Verfügung und muss sich nicht allein davon unterhalten!

LG beijing


-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

dieser deutsche Dumm-Michel verdient annähernd 2000€, wovon er *gut* 500€ KU zahlt.

quote:
Er zahlt mehr als 1/4 seines Einkommens Unterhalt,


quote:
Es sind reichlich 500 Euro und die Kinder sind 6 Jahre alt


Oder hab ich mich verrechnet?

Ich seh da durchaus noch Luft für ein drittes Kind.
Auch ohne den SB auch nur zu berühren...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Wer mich und meine Beiträge kennt, sollte wissen das ich das eigentlich ganz genauso sehe wie @ARTiger bzw Beijing, grade du Beijing weist das eigentlich. Was mich hier bei der TE einfach extrem gestört hat, waren eben wie von @loddar ausgeführt das der KV "nur" 500 Euro bezahlt(damit noch weit von SB weg ist) und man dann noch die KM hingestellt wird als wenn sie das tollste und leichteste Leben hat. Niemanden fliegen heute noch gebratene Tauben ins Maul.

Ich habe nach wie vor mein Problem mit KV die sich um den Unterhalt drücken wollen, sowie mit Müttern die den Ex aussaugen wollen. Man muss halt auch die Kirche mal im Dorf lassen....

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Loddar:

Nein, du hast dich nicht verrechnet und ich danke dir für deine Nachfrage.

Ich habe mich aber erst hinab in dieses allgemeine Jammertal begeben, als wieder einmal pauschales Weinen einsetzte und wollte doch nur trösten. :love:
Mein Beitrag war nicht an die TE adressiert, sondern an all diejenigen Userinnen und denen zustimmenden Leserinnen, für die ich mich eigens auf den Weg machte, Taschentücher zum trocknen ihrer Tränen und zum freimachen derer Nasen zu besorgen. ;)
Aus diesem Grund hatte ich auch das durchschnittliche Bruttoeinkommen, somit die durchschnittlichen Möglichkeiten zum KU, herangezogen.

Vielen ist offensichtlich noch lange nicht bewusst, dass die Aussage von Frau BM Zypries betreffend der "Chance auf Gründung einer Zweitfamilie" eher einem Kalauer, als einer ernstzunehmende Annahme entspricht.
Mal garnicht nach dem gleichen Betreuungs-und Unterhaltsmodell der "Altlasten"(was für ein herabsetzender Begriff - nicht von mir!).

Für den deutschen Durchschnitts-fürdummverkauft-Michel ist kaum mehr als ein Kind drin.
Die Aussagen in Richtung, "wer den Mindestunterhalt nicht nachhaltig sicherstellen kann, muss auf die Zeugung weiterer Kinder verzichten" kommen nicht von mir, werden hier aber immer mal wieder angebracht. :neck:
Aus diesem Grund mein zynisches Spiel mit der "angeordneten Vasektomie".
Somit habe ich mir also den Spaß erlaubt, dies einmal - in meiner mir ganz eigenen Art - aufzuzeigen.
Auf weitere Fallstricke für Väter in Bezug auf die berufsbedingten Aufwendungen, die @Camper gerne einbringt, oder das versagen der Anrechnung privater Altersvorsorge im Mangelfall, wie von @Dr.omedar zurecht angeführt, bin erst garnicht eingegangen.
Geforderte Nebentätigkeiten, bis zu zugemuteten 48 Wochenstunden Erwerbstätigkeiten (nötigenfalls im Ausland), wo es in Deutschland noch immer keinen angemessenen branchenübergrreifenden Mindestlohn gibt, reiche ich hiermit nach.
Die permanente Angst vor Pfändungen aus Unterhaltstiteln machen manch einem "Unterhaltsdrückeberger" oder "Rabenvater" das Leben zur Hölle, aber das schert auf der anderen Seite kaum jemanden.
Hier wird lediglich eingefordert, "was mir zusteht" - auch wenn es das gemeinsame Kind betrifft - und koste es was es wolle. ;)
Erschreckend bereits die Diskussionen und folgenden Kleinkriege um diesen "Kinderbonus" - wegen einmalig strittiger 50€. :(

Die Ursachen sehe ich nicht einmal in den Betroffenen beider Seiten sondern in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und den Verwaltungen, die solche Möglichkeiten schaffen und mitunter die Wege für - ich nenne es mal aggressive Kriegsführung, in beide Richtungen ! - erst ermöglichen, gar fördern.

Zu dem dritten möglichen Kind, aus diesem Thread:
In diesem Fall ist tatsächlich "Luft" für ein drittes Kind.
Allerdings nicht viel und lange, für die dann betreuende Mutter.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage ausreichend beantworten.

Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 27.02.2009 08:38

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Richtig @ARTiger nur das ich nicht in Tränen ausgebrochen bin, sondern der TE die andere Seite aufzeigen wollte! Ich denke in dem Bezug einfach so, dass die Eltern(egal was mal war oder nicht) einen für jeden erfüllbaren Weg finden sollten.
Da muss man als Mutter auch mal zurückstecken können und als Vater gönnen können

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@sabbele1984:

Dann hatte ich offensichtlich, zumindest deine vorausgegangenen Beiträge in Teilen falsch aufgenommen.

Ich schließe mich deiner jetzt getätigten Aussage vollumfänglich an. :)

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

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