Anrechnung Erbe der Mutter

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung Erbe der Mutter

Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich es verständlich beschreibe.

Mein geschiedener Mann und ich haben einen gemeinsamen 24jährigen Sohn.
Dieser studiert an einer Akademie (Schulgeld 380,- wird von meiner Seite bestritten)
Er bekommt Bafök und Kindergeld das korrekt angerechnet wird. Er hat einen eigenen Hausstand.
Ich bezahle freiwillig 50,- plus 2x im Jahr Busgeld á 140,-€. (Die Schule erhebt dies für alle, damit der Preis gering gehalten werden kann. Vertraglich vereinbart)
Die KFZ-Versicherung kommt auch von meiner Seite.

Ich verdiene als Erzieherin an einer Schule 750,-€ netto.
Der Vater laut Bafökberechnung in 2017 2055,-€.
Der Vater zahl 450,€ und die KFZ-Steuer.
Mein Ex und auch ich wohnen bei unseren jeweiligen Lebensgefährten in deren Haus.

Jetzt ist am 06.01.2020 mein Vater gestorben.
Er hat ein kleines Haus, das an Studenten vermietet wurde und sehr renovierungsbedürftig ist. (Langer Riß innen und außen in der Fassade, alle Fenster müssten erneuert werden) 500 km von meinem Wohnsitz entfernt. Um zu investieren müsste ich erst ansparen.
Ich habe immer noch keinen Erbschein, keine Rechte und auch keine Ahnung wie hoch das Erbe ist. (Geld auf Girokonto?) Mein Vater hat mir nie etwas erzählt, das Verhältnis war kompliziert.

Mein Exmann setzt meinen Sohn jetzt seit der Beerdigung am 12.01.2020 unter Druck. Er meint, ich müsse die Hälfte des Unterhalts bestreiten und notfalls das Haus verkaufen. (Wobei das so eh niemand kaufen wird)
Er selbst wäre mehr als 6 Wochen krank geschrieben und würde momentan gar kein Geld erhalten da irgendwo ein Fehler begangen wurde.

Diesen Monat zahlt er nun noch den hälftigen Betrag. Ich kann doch nichts berechnen, habe keine Einsicht!!!
Wahrscheinlich wird die Miete meiner Schätzung nach 700,-€ betragen; auf die ich logischerweise noch keinen Zugriff habe.
Wie sieht meine Pflicht jetzt aus? Und wie wird es sich verhalten, wenn der Erbschein erteilt wurde? Muss ich dann noch Unterhalt bestreiten? Das Finanzamt will dann ja auch seinen Anteil aus den Mieteinnahmen, habe noch nie vermietet und natürlich auch noch keine Steuererklärung für so etwas gemacht.


Entschuldigt bitte diesen langen Text, aber ich glaube, dass alle Komponenten wichtig sind.
Und, wenn ich in der Pflicht sehe, will ich mich auch nicht drücken.

Liebe Grüße an Euch alle.





-- Editiert von Helene68 am 03.03.2020 17:26

-- Editiert von Helene68 am 03.03.2020 17:27

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17 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Jeder Elternteil muss seinem Einkommen entsprechend Unterhalt zahlen.


Also hier keinesfalls 50:50 .

Wenn du nicht mindesten 1400€ Netto-Einkommen hast,musst du keinen Unterhalt zahlen.

Wie hoch ist das BAFöG dass der Sohn erhält?

edy


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#2
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

Mein Sohn erhält 164,75€ Bafök.

Gruß Helene

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Helene68):
Mein Sohn erhält 164,75€ Bafök.


es ist BAFöG.

Du musst mindesten 1400€ Einkommen haben .

Der Vater muss nur seinem EK entsprechend Unterhalt zahlen.

Es kann durchaus sein, das der Sohn weniger als 860€, inklusiv BAFöG und Kindergeld hat.

Damit muss er sich dann halt abfinden.

edy

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#4
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

Vielen Dank für den Hinweis, dass es BAFÖG heißt. Das ist ja das Wichtigste.
Wenn wir schon pingelig sind, dann wäre wohl BAföG die richtige Schreibweise.
Ich bin immer wieder dankbar, wenn Menschen sich bemühen, mich zu verstehen, auch wenn ich mich sinnfrei ausdrücke.

Mein Sohn und ich haben jahrelang fünf grade sein lassen. Mit z.B. 50,- € weniger haben wir uns immer abgefunden. Da er Angst vor seinem Vater hat, wurde von ihm Vieles hingenommen.
Darum geht es ja auch nicht.

Es geht darum, dass mein Ex der Meinung ist, ich würde ihn betrügen und über den Tisch ziehen.
Es geht darum, dass ich keine Grundlage wüsste, an Hand der ich irgendetwas berechnen kann.
Es geht darum, dass ich Argumente brauche, die einen Menschen mit seltsamer Rechtsauffassung begründen, warum (wenn es denn so ist) ein momentan noch imaginäres Vermögen und eine Immobilie nicht einzubeziehen ist.

Grüße Helene

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du musst ja auch nicht irgendwas berechnen. Du bist unter dem Selbstbehalt, der Sohn ist nicht mehr priviligiert. Du bist offensichtlich einige Verpflichtungen eingegangen, die musst Du auch weiter zahlen, und das wars. Den Rest muss der Sohn mit seinem Vater auskungeln.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Die Sache mit dem Erbe gehört hier gar nicht rein.
Jetzt nicht. Jetzt noch nicht. Und wenn überhaupt, hat das jetzt nichts mit dem Unterhalt deines Ex für seinen Sohn zu tun.

Ich meine, es ändert sich jetzt kurzfristig gar nichts.

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

möglicherweise ändert sich doch was:

Zitat (von Helene68):
Wahrscheinlich wird die Miete meiner Schätzung nach 700,-€ betragen; auf die ich logischerweise noch keinen Zugriff habe.
Das könnte bedeuten, dass hier tatsächlich Mieteinnahmen aus den geerbten Immobilie erzielt werden ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Selbst wenn die Miete dazu kommt, ist sie nach Bereinigung des Einkommens doch unter dem Selbstbehalt. Und dann müsste geprüft werden, ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, der Sohn ist ja nicht so wahnsinnig jung. Und wenn ja, dann würden auf jeden Fall die die sonstigen Leistungen angerechnet werden. Wäre also so oder so eine Null-Nummer.

wirdwerden

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

Zitat (von Helene68):
Wenn wir schon pingelig sind, dann wäre wohl BAföG die richtige Schreibweise.


Ja stimmt, was hatte ich geschrieben?

Sorry, ich suche nicht nach Rechtschreibfehlern. Aber nun bekommst du auch schneller Ergebnisse bei der

Google-Suche.

edy

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#10
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

Entschuldige bitte wenn das dein Grundgedanke war. BAföG-Technisch bin ich eigentlich gut informiert.
Der Herr vom Amt hatte mal aus anderen Gründen eine Direktleitung mit mir. :)
Übrigens war das damals auch so ein Streitpunkt. Ich wusste, dass Kinder die Pflicht gaben, Eltern betreffend des Unterhalts zu entlasten und einen Antrag auf BAföG stellen müssen. Mein Ex war dagegen und hatte es meinem Sohn sogar verboten. (Häh? denkt ihr jetzt, ich damals auch) das war schon ein langer Kampf.

Grüße Helene

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Helene, ich hab doch eigentlich deutlich geschrieben, wie es geht. Du musst Dich um gar nichts kümmern, machst weiter wie bisher und gut ist.

wirdwerden

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#12
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

An die lieben Antworter,

Natürlich weiß ich, dass ich die freiwilligen Zahlungen aufrecht erhalten muss. Das möchte und werde ich auch. Wenn ich mich für etwas entscheide, dann ziehe ich es auch durch.
Ich hatte auch folgendes Gefühl: Angerechnet werden Einkünfte. Das sind auch die aus Mieteinnahmen.
Nur, was ich als bereinigtes Einkommen hätte; kann ich das irgendwie feststellen?
Ich fände es ehrlich gesagt an Stelle meines Ex auch nicht fair, wenn dies erst in meiner ersten Steuererklärung 2021 festgestellt würde.
Ich habe verstanden, dass ich gar nichts berechnen muss, richtig?
Habe meinem Sohn auch vorgeschlagen, mich zu verklagen um dem Wunsch seines Vaters zu genügen ( der übrigens denkt, dass er das selbst auch könnte)
Ich würde meinem Sohn diesen gerne Druck ersparen. Habe schon erwähnt, dass er vor seinem Vater Angst hat. (droht, schreit rum, kann sehr aggressiv werden. Hat mir übrigens vor Jahren, in der Trennungsphase, mein Sohn war 14, mal die Tür eingetreten und TÜV-Plaketten von meinem Auto abgekratzt usw. Und ER war mehrmals fremd gegangen)
Vielleicht versteht ihr, warum ich nach stichhaltigen Argumenten suche und meinem Ex Beweise liefern möchte.
Sch... Situation.


Grüße Helene

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Helene68):
Nur, was ich als bereinigtes Einkommen hätte; kann ich das irgendwie feststellen?



Zitat (von Helene68):
Ich verdiene als Erzieherin an einer Schule 750,-€ netto.


Zitat (von Helene68):
Wahrscheinlich wird die Miete meiner Schätzung nach 700,-€ betragen; auf die ich logischerweise noch keinen Zugriff habe.


wenn 750€(Schule) + 700€ Miete dein Einkommen sind, dann ist dein Einkommen nach Bereinigung

noch darunter.

Der Vater muss auch nur den Anteil des Restunterhalt zahlen, wie es seinem bereinigten EK entspricht.

edy

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#14
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eddy,

Ehrlich gesagt, dachte ich, zumindest die 750,-€ Netto betreffend, wäre das schon bereinigt weil es eben netto ist.
Wird da noch etwas „bereinigt"?

Grüße Petra

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Helene68,

ja eine Netto kann noch bereinigt werden. z.B. Aufwendungen zur Arbeit (Fahrtkosten usw.).


edy

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#16
 Von 
Helene68
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebes Forum,

Nur um die Infos abzurunden, mein Sohn hat vorhin angerufen.
Er hat nur 225,-€ von seinem Vater überwiesen bekommen.

Grüße und erst mal gute Nacht Helene

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals zusammen gefasst: es ist völlig unklar, ob hier die Eltern überhaupt noch zahlen müssen. Aber selbst wenn das der Fall ist, so bist du aus jedweder Verpflichtung raus, weil Du zu wenig verdienst. Den Rest muss der Vater mit dem Sohn abmachen, der ja eventuell auch nichts zahlen muss, was wir nicht wissen.

Du kannst dem erwachsenen Kind nichts abnehmen, es ist nun mal im Leben so, dass man sich auch mit unangenehmen Menschen auseinandersetzen muss. Dein Sohn ist keine 14 mehr!

wirdwerden

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