Anrechnung Kindergeld bei Unterhalt

1. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
gitte123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)
Anrechnung Kindergeld bei Unterhalt

Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären, was das heisst, dass ein Unterhaltspflichtiger sich das Kindergeld anrechnen kann?

Beispiel: Volljähriger, geht noch zur Schule, lt. DD Anspruch auf Euro 604,--.
Abzgl. Kindergeld verbleibt Ansspruch von Euro 450,--. Hiervon muß der KV Euro 395,-- und die KM den Rest zahlen (KV verdient doppelt soviel). Heisst das jetzt, dass der KV sich das Kindergeld von den Euro 395,-- abziehen kann? Oder verstehe ich das falsch. Aber dann würde das Kindergeld ja zweimal abgezogen. Bin ein bisschen verwirrt, verstehe ich nicht ganz.
Lg




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Das Kindergeld wurde doch bei der Berechnung schon abgezogen, nämlich 604 € Bedarf - 154 € KG = 450 € Restbedarf, den nun anteilig die Eltern zu decken haben.
Derjenige, der das KG erhält, hat dieses zusätzlich zu seinem errechneten Unterhaltsanteil an das Kind weiterzuleiten, damit es am Ende die 604 € erhält.


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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