Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, was das heisst, dass ein Unterhaltspflichtiger sich das Kindergeld anrechnen kann?
Beispiel: Volljähriger, geht noch zur Schule, lt. DD Anspruch auf Euro 604,--.
Abzgl. Kindergeld verbleibt Ansspruch von Euro 450,--. Hiervon muß der KV Euro 395,-- und die KM den Rest zahlen (KV verdient doppelt soviel). Heisst das jetzt, dass der KV sich das Kindergeld von den Euro 395,-- abziehen kann? Oder verstehe ich das falsch. Aber dann würde das Kindergeld ja zweimal abgezogen. Bin ein bisschen verwirrt, verstehe ich nicht ganz.
Lg
Anrechnung Kindergeld bei Unterhalt
1. Dezember 2006
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Frage vom 1. Dezember 2006 | 11:59
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 14x hilfreich)
Anrechnung Kindergeld bei Unterhalt
#1
Antwort vom 1. Dezember 2006 | 12:33
Von
Status: Student (2162 Beiträge, 281x hilfreich)
Das Kindergeld wurde doch bei der Berechnung schon abgezogen, nämlich 604 € Bedarf - 154 € KG = 450 € Restbedarf, den nun anteilig die Eltern zu decken haben.
Derjenige, der das KG erhält, hat dieses zusätzlich zu seinem errechneten Unterhaltsanteil an das Kind weiterzuleiten, damit es am Ende die 604 € erhält.
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