Anrechnung fiktives Einkommen?

28. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)
Anrechnung fiktives Einkommen?

Hallo,

Bald wir das Kind meines Mannes 18 und dann ist die Mutter nun ja auch unterhaltspflichtig. Es gibt aber sehr viele Probleme, die verhindern das Ganze zu klären. Seit 3 Monaten verweigert sie die Auskunftspflicht. Das Jugendamt macht auch nichts. Bei meinem Mann kamen vor ein paar Jahren sehr schnell viele "saftige" Briefe von Jugendamt damit sie Auskunft bekommen. Aber jetzt sind diese Leute gar nicht scharf darauf Auskunft von der Mutter zu bekommen. Es wird wohl nur über Gericht möglich sein.
Das andere Problem ist, dass die Mutter nicht wirklich arbeitswillig ist. Offiziell hat sie manchmal solche kleine 400 Euro Jobs. Meinstens aber behauptet sie ohne Einkommen zu sein. Wir sind uns ziemlich sicher, dass sie und ihr neuer Lebenspartner hauptsächlich schwarzarbeiten. Er bekommt Hartz 4 und sie hat angeblich gar nichts aber sie gehen 2 bis 3 mal im Jahr in Urlaub (ohne die Kinder natürlich). Schwarzarbeit kann man aber ja nicht wirklich nachweisen und die Arbeitgeber werden ja auch nichts sagen.
Hat jemand hier schon Erfahrung mit der Anrechnung eines fiktiven Einkommen? Wie hoch ist es dann ungefär ?

LG, Dora

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Dora,

zunächst zum Jugendamt. Die werden euch auch keine Auskunft geben bzw. für euch tätig werden. Es ist nämlich Sache des volljährigen Kindes von seiner Mutter die Auskunft zu verlangen. Den Unterhaltsanspruch muss das Kind selbst geltend machen.

Zum fiktiven Einkommen:

Hier kommt es auf viele Faktoren an: Bildungsstand der Mutter, bisherige Berufstätigkeit, gelernt oder ungelernt, wie lange aus dem Berufsweg raus, Wohnort, Erreichbarkeit von Arbeitsstellen usw.

Fiktiv kann ein Gericht nur anrechnen, was möglich wäre. Und möglich ist eben nur ein Gehalt, was eventuell schon mal verdient wurde. Hier muss auch berücksichtigt werden, wie lange die Mutter schon keiner Arbeit mehr nachgegangen ist (Kindererziehung usw.). Jemandem ein fiktives Gehalt anrechnen zu lassen, ist so einfach nicht. Man muss ihm nämlich nachweisen, dass er das und das verdienen könnte, wenn er wollte. Und dass derjenige nicht will, muss man ihm auch noch nachweisen.

So einfach ist das also nicht.

Was macht das Kind denn zur Zeit?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Reike,

Das Kind ist ja noch minderjährig deswegen das Jugendamt. Das Kind wird aber seine Mutter nicht auf Unterhalt oder Auskunft verklage (zu sehr von ihr unterdrückt). Das Kind hat die 10. Klasse beendet im Juli. Wollte Abi machen aber ich glaube nicht das es so gute Noten hatte. Wir wissen eigentlich nicht was das Kind macht weil die Auskunft, trotz mehreren Briefe, nicht gegeben wird. Wir haben auch Zeugnisse vom Kind angefordert. Kommt aber nie etwas.

Zur Kindesmutter : sie wollte nie eine Ausbildung machen. Ist mit 16 Mutter geworden und seitdem ( sie ist jetzt fast 40) hat sie sich immer durch Kindesunterhalt, Kindergeld ( 4 Kinder von 4 Ehemänner), Ehegattenunterhalt finanziert. Sie hat hauptsächlich als Putzfrau gearbeitet und manchmal als Kellnerin. Während unserer Ehe kamen oft über 1000 Euro im Monat durch Schwarzarbeit in die Haushaltskasse. Ich muss aber sagen, dass ich sie dabei nicht unterstützt habe, sie hat sich um ihre kranke Mutter gekümmert und sagte, dass sie das Geld von ihr bekommen hat(als " Erbschaftvorschuss"). Zurzeit will sie nicht arbeiten weil sie mit ihrem letzten Ex-Mann über 50000 Euro Kredite aufgenommen haben und sie will sich nicht daran beteiligen. Meine Frau sammelt seit mehreren Monate Stellenanzeigen aus der Region und im Bereich der Qualifikationen meiner Ex-Frau. Es sind jede Woche ca. 20 Stellen (Voll und Teilzeit), die zur Verfügung wären. Würde ein Gericht es als "Beweis" anerkennen. Die Ex wird ja wohl vor Gericht sagen, dass es keine freien Stellen gibt mit 5 Mio Arbeitslose.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo dora,

das Kind hat im Juli die 10. Klasse gemacht und wird bald 18? Wann? In zwei Jahren? Normalerweise macht man die 10. Klasse mit 16. Da will ich dann glauben, dass die Noten nicht so dolle sind.

Und bei dem bisherigen Werdegang der Mutter erscheint es eher schwierig, ihr ein fiktives Einkommen anrechnen zu lassen. Was für Arbeitsstellen habt ihr denn herausgefunden? Es muss/sollte ihrer Qualifikation entsprechen. Und da wird es schwierig. Und wenn sie ewig und drei Tage nicht gearbeitet und keine Ausbildung gemacht hat, sind ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt fast 0. Das wissen auch Richter.

Zudem: Wie alt ist denn das jüngste ihrer 4 Kinder? Auch das wird eine Rolle spielen zum Thema, inwieweit sie zur Arbeit (Voll- und/oder Teilzeit etc.) verpflichtet werden kann.

Alles in allem wird das für euch nicht ganz einfach.

PS: Und das ein Kind ungern gegen die Mutter klagt, in dessen Haushalt es lebt, hat weniger mit *unterdrückt* zu tun. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Oh, deutsch 6, Reike setzen.

Tausche *dessen* Haushalt gegen *deren* Haushalt. *schäm*

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Reike,

zu den Noten kann ich nicht viel sagen. Die Auskunft wird seit Jahren verweigert. Irgendwie finde ich es absurd ein Prozess zu machen nur um ein paar Zeugnisse zu bekommen. Ist natürlich auch eine Kostenfrage.
Zweitens : das Kind ist das Jüngste von allen. Die anderen sind über 20. Ich weiss aber nicht ob sie für die jemals was an Unterhalt gezahlt hat.

Zu deinem Ps : unterdrückt ist vielleicht das falsche Wort dafür. Nur ich finde es absurd das man Gesetze nur immer in einer Richtung sieht. Der Kindesvater soll alles möglich tun um den Unterhalt zu zahlen, machmal auch ohne den Selbstbehalt zu berücksichtigen aber wenn das Kind 18 ist und die Mutter dann auch zahlen soll, dann ist man nicht mehr so genau mit den Gesetzen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen