Anrechnung von Kindergeld auf Unterhalt

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
sundowner0879
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von Kindergeld auf Unterhalt

Hallo...

Hab da mal einige allgemeine Fragen zur Anrechnung des Kindergeldes bzw. die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt.

1. Wie ist der folgende Text zu verstehen?

Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB ).

Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden:
Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6.
Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages). Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung.

Damals wurde mir die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhaltsbetrag angerechnet. Jetzt hat Die Kndesmutter durch einen Umzug das zuständige Jugendamt gewechselt und die dortige Sachbearbeiterin meint, das die Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes nicht mehr angerechnet werden kann!

Daher meine Frage...

Bitte versucht mir das doch so zu erklären, daß auch ein Laie es versteht. Kann damit nicht viel anfangen.

Noch zur Info:

Zahle zur Zeit einen monatlichen Unterhalt von 247,- Euro. Das heißt also, ich werde laut Düsseldorfer Tabelle in die erste Sparte des Nettoeinkommens eingestuft (bis 1300,- Euro).

Vielen Dank schon im voraus.

Liebe Grüße

sundowner0879

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 Von 
guest123-977
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Lehrling
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