Hallo,
mir ist eine Unterhaltsklage von meiner Noch-Ehefrau ins Haus geflattert.
Problem dabei ist, daß bei der Anwalt meiner Ex meine Kapitallebensversicherungen nicht anerkennt, die bereits vor der Ehe bzw. während der Ehe abgeschlossen wurden. Eine Kündigung der Versicherungen ist in jedem Fall mit einem finanziellen Verlust verbunden vielleicht wird gerade so auch ein Pari entstehen.
Jetzt die Frage:
Kann ich indirekt zur Kündigung der Versicherungen gezwungen werden, indem sie nicht in der Unterhaltsberechnung berücksichtiugt werden und ich sie dann nicht mehr bezahlen kann?
Wie sieht das aus mit einer Riester-Rente? Findet dort eine Anrechnung statt, auch wenn die Versicherung erst jetzt abgeschlossen wird (eindeutig zu erkennen, das ich das Geld meiner Ex nicht gönne.)
Weiterhin möchte meine Ex sich aus dem Hauskredit herausreden, weil sie damals zu bequem war, mit zum Notar zu fahren und jetzt nicht im Grundbuch aber im Kreditvertrag steht. Geht das oder kann ich einen Teil des Hauskredits geltend machen? Schließlich wären beim Verkauf immer noch Schulden offen, die sie dann mit tragen müsste.
Ich bin Alleinerziehend und voll berufstätig, bekomme für meinen Sohn keinen Unterhalt von der Ex weg. Krankheit (ich habe noch kein ärztliches Schreiben gesehen). Eine Anwältin habe ich schon, aber die braucht ab und zu einen Stoß in die richtige Richtung.
Danke für Antworten.
Hns
Anrechnung von Lebensversicherung
26. Februar 2004
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Frage vom 26. Februar 2004 | 07:24
Von
Status: Schüler (336 Beiträge, 9x hilfreich)
Anrechnung von Lebensversicherung
#1
Antwort vom 26. Februar 2004 | 08:30
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1102x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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