Hallo,
angenommen ein Ehepaar lebt gemeinsam in einem Eigentumshaus, aber nur der Name des Ehemannes steht im Grundbuch. Hätte bei einer Scheidung
die Ehefrau trotzdem Anspruch auf das Haus?
(Falls relevant: das Paar ist seit 35 Jahren verheiratet und lebt seit 20 Jahren in dem Haus)
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
LG
Anspruch auf Immobilie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn das Haus während der Ehe von den Eheleuten gekauft wurde, dann gehört es in den Zugewinn und wird am Ende geteilt.
Das Haus gehört dem, der im Grundbuch steht. Also in diesem Fall dem Mann.
Bei einer Scheidung würde der Wert des Hauses beim Zugewinn berücksichtigt werden. Das ist aber nicht das selbe. Das eine ist Geld, das andere ist Grundbesitz.
Beispiel:
Gehört beiden das Haus weil beide im Grundbuch stehen, müssen sie sich gemeinsam darauf einigen wer das Haus weiter nutzt.
Gehört das Haus nur dem Ehemann, kann er über die weitere Nutzung ganz alleine entscheiden. Sie bekommt dann "nur" Geld.
Emotional kann es also durchaus ein Unterschied sein
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Hab ich das richtig verstanden, dass die Ehefrau bei einer Scheidung keinen Anspruch auf das Haus hat aber die hälfte des Wertes ihr zusteht?
Nein, nur der Zugewinn steht ihr zu. Abzuziehen vom Wert des Hauses sind zB noch offene Kredite usw
ZitatHab ich das richtig verstanden, dass die Ehefrau bei einer Scheidung keinen Anspruch auf das Haus hat aber die hälfte des Wertes ihr zusteht? :
Vereinfacht ausgedrückt, berechnet man den Zugewinn jedes Ehegatten (Endvermögen minus Anfangsvermögen). Die Differenz zwischen beiden Werten wird ausgeglichen.
-- Editiert von cruncc1 am 03.03.2020 20:02
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