Anspruch auf Immobilie

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
iteratio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Immobilie

Hallo,

angenommen ein Ehepaar lebt gemeinsam in einem Eigentumshaus, aber nur der Name des Ehemannes steht im Grundbuch. Hätte bei einer Scheidung die Ehefrau trotzdem Anspruch auf das Haus?
(Falls relevant: das Paar ist seit 35 Jahren verheiratet und lebt seit 20 Jahren in dem Haus)

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Wenn das Haus während der Ehe von den Eheleuten gekauft wurde, dann gehört es in den Zugewinn und wird am Ende geteilt.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(667 Beiträge, 115x hilfreich)

Das Haus gehört dem, der im Grundbuch steht. Also in diesem Fall dem Mann.

Bei einer Scheidung würde der Wert des Hauses beim Zugewinn berücksichtigt werden. Das ist aber nicht das selbe. Das eine ist Geld, das andere ist Grundbesitz.

Beispiel:

Gehört beiden das Haus weil beide im Grundbuch stehen, müssen sie sich gemeinsam darauf einigen wer das Haus weiter nutzt.

Gehört das Haus nur dem Ehemann, kann er über die weitere Nutzung ganz alleine entscheiden. Sie bekommt dann "nur" Geld.

Emotional kann es also durchaus ein Unterschied sein :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iteratio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich das richtig verstanden, dass die Ehefrau bei einer Scheidung keinen Anspruch auf das Haus hat aber die hälfte des Wertes ihr zusteht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Nein, nur der Zugewinn steht ihr zu. Abzuziehen vom Wert des Hauses sind zB noch offene Kredite usw

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von iteratio):
Hab ich das richtig verstanden, dass die Ehefrau bei einer Scheidung keinen Anspruch auf das Haus hat aber die hälfte des Wertes ihr zusteht?

Vereinfacht ausgedrückt, berechnet man den Zugewinn jedes Ehegatten (Endvermögen minus Anfangsvermögen). Die Differenz zwischen beiden Werten wird ausgeglichen.

-- Editiert von cruncc1 am 03.03.2020 20:02

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen