Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld

30. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marcimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld

Hallo an Alle!

Meine Freundin war vom 01.09.2001 bis 01.07.2004 in einer Ausbildung. Ihre Eltern haben bis zum 31.12.2002 Kindergeld für Sie erhalten. Ab 2003 wurde die Zahlung einfach eingestellt! Folgende Gesamtverdienste hatte sie dabei in den Jahren.

2001 Brutto: 2450€ (4792,6DM)
2002 Brutto: 8208€
2003 Brutto: 9429€
2004 Brutto: bis 31.06.2004

Im Februar 2003 ist Sie von zuhause ausgezogen. Zu Ihrer Ausbildungsvergütung hat dennoch keine weiteren Zuschüsse wie Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe, etc. bekommen.

Nun hat Sie gehört man könnte eine Nachzahlung des Kindergelds für diesen Zeitraum beantragen.

Kann mir jemand beantworten ob das so richtig ist?

Vielen Dank im voraus für jegliche Antwort zu diesem Thema!

MfG
Marco Niesig

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Kindergeld kann Sie auf jeden Fall auch nachträglich beantragen - allerdings nur für die Zeiten, in denen Sie jährlich nicht über einem gewissen Satz gelegen hat. Bei mir waren es damals 12000 DM pro Jahr. Einmal lag ich 400 DM darüber und meine Eltern mußten das Kindergeld für das ganze Jahr zurückzahlen. Wer arbeitet wird also bestraft, denn einer der reiche Eltern hat und nicht arbeitet bekommt trotzdem sein Kindergeld. Nunja, wie hoch der Satz heute ist weiß ich leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Für Deine Freundin dürfte ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.01.2005 (Aktenzeichen: 2 BvR 167/02 ) interessant sein, nachdem das Einkommen nicht nur um die Werbungskosten, sondern auch um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gekürzt werden muss.

Damit rutscht sie für die Jahre 2003 und 2004 wahrscheinlich unter die Einkommensgrenze und hatte Anspruch auf Kindergeld.

Nach der alten Rechtslage hatte sie wahrscheinlich keinen Anspruch, weil sie die Einkommensgrenze von 7.144€ zzgl. Werbungskosten überschritten hatte.

Wenn die Eltern damals allerdings einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, dann kann der fehlende Einspruch dazu führen, dass kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

0x Hilfreiche Antwort

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