Anspruch auf Unterhalt?

28. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
exitrous
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Unterhalt?

Hallo,


Ich denke, diese Frage ist hier sicherlich öfters gefragt worden, allerdings werde ich aus den Antworten nicht ganz schlau.

Also..

Person A (Frau) und Person B (Mann) haben ein One Night Stand.
Diese Frau wird Schwanger und bekommt ein Kind. Person B bespricht die Sache mit dem Kind mit Person A und Person A sagt, das das Kind nicht von Person B sein kann, da sie zuvor und zum errechneten Zeitpunkt der Zeugung noch mit Person C eine Beziehung führte.

Somit war für Person B klar, das dieses Kind nicht seins sein kann. So auch von Person A auch bestätigt.

5 Jahre später, kommt Person A und sagt nun, das Person B doch der Vater sein könnte..

Kann es passieren, das Person B nun doch ab diesem Zeitpunkt, falls die Vaterschaft durch einen Test erwiesen wird, unterhalt zahlen muss? Oder ist der Anspruch auf Unterhalt schon Verwirkt/Verjährt?


Vielen Dank für die Antworten




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann es passieren, das Person B nun doch ab diesem Zeitpunkt, falls die Vaterschaft durch einen Test erwiesen wird, unterhalt zahlen muss?


Bei festgestellter Vaterschaft, ja.

quote:
Oder ist der Anspruch auf Unterhalt schon Verwirkt/Verjährt?


Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und kann durch Fehlverhalten der Mutter nicht verwirken.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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