Hallo,
Ich denke, diese Frage ist hier sicherlich öfters gefragt worden, allerdings werde ich aus den Antworten nicht ganz schlau.
Also..
Person A (Frau) und Person B (Mann) haben ein One Night Stand.
Diese Frau wird Schwanger und bekommt ein Kind. Person B bespricht die Sache mit dem Kind mit Person A und Person A sagt, das das Kind nicht von Person B sein kann, da sie zuvor und zum errechneten Zeitpunkt der Zeugung noch mit Person C eine Beziehung führte.
Somit war für Person B klar, das dieses Kind nicht seins sein kann. So auch von Person A auch bestätigt.
5 Jahre später, kommt Person A und sagt nun, das Person B doch der Vater sein könnte..
Kann es passieren, das Person B nun doch ab diesem Zeitpunkt, falls die Vaterschaft durch einen Test erwiesen wird, unterhalt zahlen muss? Oder ist der Anspruch auf Unterhalt schon Verwirkt/Verjährt?
Vielen Dank für die Antworten
Anspruch auf Unterhalt?
28. März 2011
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Frage vom 28. März 2011 | 19:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Unterhalt?
#1
Antwort vom 28. März 2011 | 19:30
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Kann es passieren, das Person B nun doch ab diesem Zeitpunkt, falls die Vaterschaft durch einen Test erwiesen wird, unterhalt zahlen muss?
Bei festgestellter Vaterschaft, ja.
quote:
Oder ist der Anspruch auf Unterhalt schon Verwirkt/Verjährt?
Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und kann durch Fehlverhalten der Mutter nicht verwirken.
Grüßle
-----------------
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