Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mit neuem Partner und gemeinsamen Kindern

1. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ary11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mit neuem Partner und gemeinsamen Kindern

Hallo,
ich recherchiere schon die ganze Zeit, habe jedoch speziell zu meiner Situation nichts finden können. Ich habe 2 Kinder mit meinem Ex-Mann und inzwischen einen neuen Partner, mit dem ich ebenfalls 2 Kinder bekommen habe und auch zusammen lebe. Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt für die beiden Kinder. Ich weiß, das ich mit neuem Partner (ohne Heirat) trotzdem Anspruch auf UV für die beiden Älteren hätte. Aber habe ich ihn auch, obwohl ich mit meinem neuen Partner ebenfalls 2 gemeinsame Kinder habe? Das gilt ja eher als eheähnliche Gemeinschaft und nicht als alleinerziehend, oder?
Vielen Dank schon mal.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ary,

Ich kann mir nicht vorstellen dass dein Partner sich nicht um "deine" leiblichen Kinder kümmert.

Deshalb fällt für mich das "allein erziehen" weg.

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38367 Beiträge, 13983x hilfreich)

Das Gesetz stellt aber auf was anderes ab. Früher war es so geregelt, dass ein neuer Partner automatisch eben wegen des dann gemeinsamen Erziehens den Unterhaltsvorschuß automatisch erlöschen lies. Das wurde dann abgeschafft, aus gutem Grund. So, deshalb stellt sich jetzt doch nur die Frage, ob diese gesetzliche Regel auch dann gilt, wenn mit dem Neuen "neue" Kinder da sind. Da lese ich nichts im Gesetz. Deshalb müsste sie m.E. noch Unterhaltsvorschuß bekommen. Es wird eben nicht mehr aufs Zusammenleben abgestellt. Es kann sein, dass es anderslautende Gerichtsentscheidungen gibt. Die müssten sich dann aber ausdrücklich auf die Konstellation "neue Kinder/alte Kinder" beziehen. Mir ist da nichts bekannt.

wirdwerden

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Am besten ist natürlich bei der Unterhaltvorschusskasse nachfragen.

Für mich zählt halt das Wort "alleinerziehend". Das dürfte mit den "alten" und den "neuen" KIndern gemeinsam ,schwer trennbar sein.

lg
edy

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#4
 Von 
Ary11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, das sind nur Vermutungen, die mich jetzt auch nicht weiter bringen. Mein Sachbearbeiter beim JA konnte mir noch keine konkrete Auskunft geben und wollte sich kundig machen. Ich dachte nur, vlt weiß es hier jemand ganz genau, dann hätte ich meine Antwort schon.

Natürlich gelte ich in dem Sinne nicht mehr als alleinerziehend. Aber auf der anderen Seite frag ich mich, warum muss mein neuer Partner für den Unterhalt meiner Kinder aus erster Ehe mit aufkommen, wenn er andererseits aber keinerlei Rechte an ihnen hat. Und vor allem ist es ja auch so, dass er seinen eigenen Kindern viel mehr bieten könnte, wenn er nicht auch noch mit für meine beiden ersten aufkommen müsste. Mein Ex zieht sich fein aus der Affäre, die Kinder dürfen ihn alle 2 Wochen besuchen aber an ihrem Lebensunterhalt beteiligt er sich nicht. Und dass er nicht viel Geld hat zählt für mich als Ausrede nicht, denn es ist ja nicht mal der gute Wille da. Denn sonst würde er wenigstens versuchen sich mal was zur Seite zu legen und anbieten einfach zwischendurch mal was zu übernehmen (die nächste neue Brille für unseren Sohn z. B.). Aber nein, im Prinzip ist es ihm egal, wie ich das alles bezahle oder ob mein neuer Partner (der sich ja nicht mal Stiefvater nennen darf, da wir nicht verheirat sind), das schön mit auffangen darf. Ich finde das einfach ungerecht und denke mir, wenn der Staat da einspringt, kann er sich das doch später bei ihm wieder holen (er wird ja nicht ewig kein Geld haben).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38367 Beiträge, 13983x hilfreich)

Diese Überlegungen gehen an der Sache vorbei. Auch die von Edy. Als das Gesetz eingeführt wurde, da ging es wirklich darum, dass die Mutter allein mit den Kindern leben musste, sonst war sie nicht alleinerziehend. Das wurde später gelockert. Da konnte man mit jemandem zusammenleben, und obwohl nicht mehr alleinerziehend, bekam/bekommt man trotzdem den Zuschuss. Eine Einschränkung entnehme ich dem Gesetz nicht, wenn ich nichts überlesen habe. Es kommt also überhaupt nicht darauf an, ob man alleinerziehend ist. Sondern einzig und allein darauf, ob man die Voraussetzungen, die im Gesetz genannt sind, erfüllt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ebent. Früher stand wirklich im Text "nicht in eheähnlicher Gemeinschaft oder neu verheiratet". Nun geht es im Text einzig und alleine um die Kinder. Und für die ist ja der Unterhaltsvorschuss gedacht, und nicht für die Mutter.
Also, bekommen Kinder, die die nur bei einem elternteil leben, dann Unterhaltsvorschuss wenn das andere Elterteil keinen, oder zu geringen, Unterhalt beazhlt.

Es

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