Anspruch übertragenes Haus nach Scheidung

26. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
djtose1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch übertragenes Haus nach Scheidung

Hallo zusammen,

Adam bekommt zu Lebzeiten der Eltern das Haus auf seinen Namen überschrieben.
Es ist aber notariell geklärt, dass seinen Eltern ein lebenslanges Wohnrecht zusteht.
Darüber hinaus wird schriftlich vereinbart, dass die Eltern anstelle einer geregelten Miete alle laufenden Kosten des Hauses tragen.

Wenige Jahre später lernt er Eva kennen und weitere Jahre später läuten die Hochzeitsglocken.

Nach weiteren Jahren will Eva nun die Ehe hinschmeißen.
Nun stellt sich Adam die Frage, ob und in welcher Form Eva nun Anspruch auf das Haus oder anderen Dinge, die im Zusammenhang mit dem Haus stehen, erheben kann.

Gruß

-- Editiert von Moderator topic am 26. August 2022 17:15

-- Thema wurde verschoben am 26. August 2022 17:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von djtose1983):
Nun stellt sich Adam die Frage, ob und in welcher Form Eva nun Anspruch auf das Haus oder anderen Dinge, die im Zusammenhang mit dem Haus stehen, erheben kann.

Überhaupt nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
djtose1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Überhaupt nicht.


Ich hörte mal etwas von wegen Zugewinn durch z.B. Wertsteigerung des Hauses, seit Übertragung.
Ist das nicht mehr so oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Und wer ist verstorben, wer hat vererbt und wer erbt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
djtose1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wer ist verstorben, wer hat vererbt und wer erbt?


Verstorben ist niemand.
Adam hat das Haus lediglich von seinen Eltern überschrieben bekommen.
Beide Elternteile leben noch und genießen ein lebenslanges Wohnrecht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat (von djtose1983):
Ich hörte mal etwas von wegen Zugewinn durch z.B. Wertsteigerung des Hauses, seit Übertragung.


Das ist zutreffend.

Zitat (von Anami):
Und wer ist verstorben, wer hat vererbt und wer erbt?


Es ist keine Voraussetzung für eine Scheidung, dass jemand verstorben ist. :bang:

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist keine Voraussetzung für eine Scheidung, dass jemand verstorben ist.
Richtig.Ich fragte wegen der Frage im Unterforum *Erbrecht.*

Aber so gehts auch:
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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