Anteile Barunterhalt > 18

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
tiberius62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anteile Barunterhalt > 18

Welche Einkommensbestandteile werden bei der Kalkulation des Barunterhalts für ein über 18 jähriges Kind bei den jeweils Unterhaltspflichtigen berücksichtigt? Wenn nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, müsste sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen doch zugunsten des Einkommens der Unterhaltsempfängerin reduzieren? Und wie wird Kindesunterhalt berücksichtigt, der für weitere, minderjährige Kinder gezahlt wird?
Danke im voraus.
Grüße
Tiberius

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo tiberius62,

zunächst einmal stellt sich die Frage was das >18 "Kind" denn tut.

Ist es noch in allg. Schulausbildung ist es den minderjährigen gleichgestellt, sonst gilt
Auf der ersten Rangstufe stehen minderjährige unverheiratete sowie volljährige im Haushalt eines Elternteils lebende Schüler bis 21 Jahre.

Ehegatten stehen im Prinzip auf der selben Rangstufe wie minderjährige Kinder, allerdings wäre die erste Ehefrau gegenüber der zweiten nach § 1582 BGB privilegiert.

Die zweite Ehefrau wäre also bei der zweiten Rangstufe einzuordnen.

Auf der dritten Rangstufe steht der Anspruch der nicht ehelichen Mutter. (§ 1615l III3)

volljährigen Kinder sind der vierten,

die Eltern der fünften

und unterhaltsberechtigte Großeltern der sechsten Rangstufe

LG
squit

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tiberius62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo squit,

es interessiert mich der Fall, wenn das 18jährige Kind weiterhin in der Schulausbildung bis zum Abitur ist. Zählt dann der nacheheliche Unterhalt beim Gesamteinkommen der Ehefrau mit und erhöht sich damit ihr Anteil am Barunterhalt?

Danke und Grüße
Tiberius

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen