Hallo liebe Forenbesucher.
Ich habe einmal eine Frage.
Ich bin vollzeit arbeitender alleinerziehender Vater, und lebe noch bis Mitte des Jahres in Trennung, danach hoffentlich in Scheidung.
Aufgrund meiner finanziellen Situation (1084,00 Euro Selbstbehalt) habe ich einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für meinen Sohn gestellt.
Dieser wäre zu gewähren, wenn mein eigenes Einkommen 22.750 Euro nicht übersteigt. (Was selbst mit Kindergeld und theoretischer Unterhaltsforderung für das Kind nicht annäherend erreicht wird)
Angerechnet wird für die Freistellung aber mein theoretisches Gesamteinkommen von 26.351,12 (12 x 2.279,26) minus eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro)
Nach dieser Rechnung hätte ich die Einkommensgrenze um 3.851,12 Euro überschritten, obwohl mein mir zur Verfügung stehendes Einkommen nach Abzug des großzügigen Anteils an meine vermeintlich nicht arbeitsfähige (Noch-)Ehefrau deutlich drunter liegt.
Ich habe schon mit dem (durchaus freundlichen) Sachbearbeiter telefoniert, welcher mir aber nicht weiter helfen kann, da ihm hier klar gesetzliche Vorgaben vorliegen.
Er meinte auch, das ich zwar Widerspruch einlegen könnte, könnte mir aber den Aufwand auch gerne sparen. Er würde keinen diesbezüglichen Fall kennen, wo diesem Statt gegeben wird.
Kann ich die Kosten für die (durchaus nicht ganz günstigen) Bücher und Lehrmittel zwischen mir und meiner Ehefrau aufteilen, oder bleibe ich da tatsächlich komplett alleine drauf sitzen?
Danke + Gruß itsme
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Antrag auf Lernmittelfreiheit abgelehnt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo itsme68 ,
Der Sohn wohnt bei dir?
Wie alt ist dein Sohn?
Was ist theretisches Einkommen?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hi Edy.
Ja, Mein Sohn wohnt bei mir.
Wir sind nach der Trennung zusammen in eine neue Wohnung gezogen.
Er ist 16.
Das theoretische Einkommen ist das, was ich nach Berechnungsmethode theoretisch habe.
In der Praxis sieht das so aus, das ich statt ca. 2300 Euro Netto ca. 1850,00 Euro + Firmenwagen habe.
Man kann jetzt natürlich hin und her rechnen, das ich ja auch etwas spare (was natürlich so ist), Fazit ist, das der Wagen in Realität natürlich keine 450,00 Euro Nettowert darstellt. (+/- 50 Euro, da ja auch noch Urlaubsgeld und etwas Weihnachtsgeld enthalten ist)
Damit ist mein wirklich vorhandener Selbstbehalt (welcher dann tatsächlich am Monatsanfang auf dem Konto verbleibt)natürlich dann auch nicht 1084,00 Euro, sondern nur ca. 650-700 Euro + Firmenwagen.
Aber ich schweife ab, das war eigentlich nicht Gegenstand der Anfrage.
Für die Rechnung müssen wir natürlich den Wert von 2.279,26 hernehmen, was mir auch klar ist.
Mir geht es nur darum, das hier der doch erhebliche Anteil, welcher ich meiner Frau zahlen muss, nicht in Anrechnung gebracht werden kann.
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-- Editiert itsme68 am 15.04.2013 16:26
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Hallo.
Hat niemand ein ähnliches Problem gehabt, oder weis Rat.
Wie gesagt, kann ich tatsächlich nicht den Unterhalt, welche ich an die Ex-Frau zahlen muss, geltend machen?
Wie wird das denn erst später bei der Beantragung von BaFög?
Wird dann auch mein unbereinigtes volles Netto herangezogen?
Da brauch ich dem Kleinen ja erst gar keine Uni raussuchen, und schick ihn direkt in eine Ausbildung.
Kann doch nicht richtig sein?
Danke nochmals!
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1. Es handelt sich nicht um Familienrecht, sondern um öffentliches Recht.
2. Schulrecht ist Landesrecht.
Also, wie soll man hier helfen?
wirdwerden
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Ah verstehe.
Vielen Dank!
Grüßle Harald
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