Antrag auf Umgangsänderung

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)
Antrag auf Umgangsänderung

Hallo, hab mal eine Frage. Habe mal gelesen, dass man Anträge wegen Änderungen des Umgangs (und somit auch Unterhalt), auch ohne Anwalt, beim Familiengericht einreichen kann. Kennst sich da jemand aus?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kasina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Umgangsänderung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun! Das sind zwei Paar Schuhe. Alle Anträge kann man natürlich selbst beim Amtsgericht stellen, auch ohne Anwalt. Ob das klug ist, sei dahingestellt.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird jedenfalls in einer gerichtlichen Verhandlung, meistens unter Einbezug des Kindes, verhandelt. Man sollte es sich gut überlegen, ob man es dem Kind antun möchte. Der Kindesunterhalt ändert sich nicht aufgrund mehr oder weniger Kontakte zum Unterhaltspflichtigen.
Schönen Abend,
kasina

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#2
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Kasina,

ändert sich der Unterhalt auch nicht, wenn das Kind mehr Zeit beim Vater als bei der Mutter ist, in diesem Fall 4 Tage beim Vater (Donnerstag bis Montag jede Woche), und die Mutter in der Zeit in der sie den Sohn hat ihn auch noch an Dritte weitergibt um in einer Bar noch mehr Geld zu verdienen?
Der Vater (und ich seine Freundin) alle Arzttermine, Elternabende und sonstiges Verpflichtungen erledigt. Der Junge ist 6 würde auch gerne bei seinem Vater ganz wohnen, darf er aber nicht selbst entscheiden.

Grüße Sabrina

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Sabrina,

m. W. lässt sich bezüglich des Unterhalts etwas regeln, wenn das Kind dauerhaft mehr als 50% seiner Zeit beim zahlenden Elternteil verbringt.
Wie das Kind die Zeit beim anderen Elternteil verbringt, geht euch eigentlich nichts an - es sei denn, das Kindeswohl ist wirklich gefährdet. Ihr würdet euch da sicher auch nicht reinreden lassen wollen.

Ich würde an eurer Stelle Kontakt zum Jugendamt aufnehmen.

Grüße
Mikkian

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#4
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi Mikkian,
leider kann das Jugendamt nichts machen da keine ernsthafte Gefahr besteht hatte schon angerufen. Es sei denn ich erzähle denen die letzten Kommentare der Frau:" ich habe mir schon überlegt den Kleinen zu euch zu geben und ich geb mir die Kugel" Wobei das meiner Meinung nur die nächste Mache dieser Frau ist, da sie weiß mit Wut stößt sie auf Wut und damit vielleicht auf Mitleid....
Ich weiß echt nicht was wir machen sollen, wenn sie davon Wind bekommt dass wir was unternehmen sehen wir den Kleinen nicht mehr und wenn wir nix machen treibt uns das in den Ruin.

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Das Jugendamt kann nur einschreiten, wenn der Junge sichtbar vernachlässigt oder misshandelt wird. Auf Aussagen von dir wird man sich sicher nicht verlassen, da weder du, noch der Kindesvater naturgemäß wirklich objektiv sein könnt. Das ist sicher auch in Ordnung so, weil es viele gibt, die dem Ex-Partner auf diesem Weg eins auswischen wollen. Aber das Jugendamt könnte versuchen zu vermitteln, es könnte bezüglich des Unterhalts und auch des Aufenthalts vielleicht etwas tun. Ich würde mich da so einfach nicht abspeisen lassen. Bleibt hartnäckig!

Grüße
Mikkian

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#6
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, da ist noch so ein Fall...
Wir waren mit dem Kleinen beim Zahnarzt, sie geht nicht mit ihm weil er so eine Angst davor hat. Die Mutter war der Meinung dass der Junge eben besser auf seinen Vater hört desshalb sollte er mit ihm gehen. Mein Mann war dann einmal mit ihm dort, zu den Folgeterminen war ich dann mit ihm dort. Leider muss man ihm jetzt 3 Zähne ziehen und 2 behandeln. Dies wird jetzt in 2 Wochen per Vollnarkose geschehen, ich war zur vorbesprechung dort und mein Mann nimmt sich dann Urlaub und fährt mit ihm dort hin. Jetzt kostet die "OP" 200 Euro. Sie möchte das nicht zahlen. Bekommt sie nicht unter anderem das Geld dafür?
Immerhin bekommt sie Geld für den Kleinen lt D. Tabelle und für sich ein bisschen, damit mein Mann auch sicher beim Existensminimum angelangt, zusätzlich das ganze Kindergeld (was ich auch nicht ganz verstehe).
PS. Sorry für die wenigen Kommas und Absätze :-)

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#7
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi saraa,
also die Vollnarkose für das Ziehen der 3 Zähne wird gezahlt, das Ziehen auch. Aber die Vollnarkose für eine Behandlung (Bohren, Füllung..) im Seitenzahnbereich kostet pro Zahn und pro angefangene halbe Stunde Narkose. Wird im Besten Fall "nur" 140 Euro kosten könnten aber auch 190 oder mehr werden je nach Länge.
Krankenkassen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren...
Aber muss das wirklich der Vater zahlen? Natürlich zahlen wir das erstmal, wenn die sich querstellt, geht ja um den Kleinen. Und auf einen neuen Termin müssten wir wieder 2 Monate warten. Aber es ist doch echt unfair.

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#9
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Sabrina, Du hast die Frage zum Unterhalt bei 50/50-Aufteilung doch schon vor 2 Wochen gestellt und viele Tips bekommem.

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#11
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Wird echt Zeit dass die Alte mal wieder einen Abbekommt, der sie mit unterstützt, leider halten die Männer es aus Erfahrung nur 1 1/2 Jahre bei ihr aus, zumindest die letzten 3.

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#12
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Dittmann,
ich habe auch schon einen Anwalt angeschrieben (hier im Netz). Der meinte, wir sollen versuchen es mit der KM zu klären, da sie tatsächlich in der Lage wäre uns den Jungen zu entziehen. Leider ist da mit Sprechen nichts zu machen. Bin eben noch daran einen Plan zu schmieden wie alle Beteiligten da sauber rauskommen (vor allem der Junge). Eine Varaiante dachte ich eben den Antrag direkt ans Familiengericht zu stellen.

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#13
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Da wir uns die Anwaltskosten nicht leisten können.
Prozesskostenhilfe bekommen wir auch nur, wenns vor Gericht geht. Da sie aber in der Lage ist meinen Mann derartig psychisch unter Druck zu setzen, wäre es schon möglich dass er vor einem Gerichtstermin klein bei gibt und der Frieden Willen das ganze sein läßt (letztes Jahr so geschehen).
Also, muss ich, wenn ich mir das ganze nicht länger mit anschauen kann was unternehmen, was mein Mann auch mitmacht. Seine Größte Angst ist eben, den Kleinen zu verlieren. Und seine Ex kann damit hervoragend spielen.

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#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Die Zahnbehandlung ist entweder Sonderbedarf, wenn der Vater Unterhalt in den unteren Stufen der DT zahlt, dann müssten die Kosten wohl halbiert werden. Zahlt er mehr, würde ich davon ausgehen, dass die Kosten aus dem Unterhalt zu tragen sind. Was euch aber nichts helfen wird, wenn Mama sich querstellt. Deswegen eine Klage anzustrengen...
Ansonsten hat immer derjenige, dem das Kindeswohl am Herzen liegt, die A... karte. Mein Partner zahlt seit Jahren eine Zusatzkrankenversicherung für die Kids, die eigentlich auch aus dem Unterhalt zu bestreiten wäre - auch nach Auffassung des Gerichts. Mama sagt, wenn sie die zahlen muss dann kündigt sie die eben. Also zahlt er im Interesse der Kinder weiter.
Je eher du dich von dem Gedanken verabschiedest, dass es im Umgangs- und Unterhaltsrecht immer gerecht zugeht, um so besser für dein Nervenkostüm...

Grüße

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#15
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Bei Sabrina geht es aber darum, daß sie und ihr Mann das Kind die halbe Zeit haben und trotzdem vollen Unterhalt plus sonstiger Kosten zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

ja, ich weiß und dazu habe ich weiter vorn schon was gesagt...

Mikkian

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