Antrag auf Unterhalt der Eltern bei Volljähriger

14. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
yazzmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Unterhalt der Eltern bei Volljähriger

Hallo, ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem helfen.
Ich bin 19 Jahre alt und befinde mich zur Zeit in keiner Ausbildung. Noch bezahlen meine Eltern meine Miete etc, da die familiäre Atmosphäre jedoch mehr alsangespannt ist, muss ich damit rechnen, dass meine Eltern mir in absehbarer Zeit den Geldhahn zudrehen.
Sollten sie das nicht tun, will ich mich trotzdem finanziell unabhängig machen. Damit meine ich nur das Geld zu bekommen, dass mir zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Ich muss also einen Antrag auf Unterhalt stellen. Natürlich ist mir klar, dass ich mir im Moment keiner zusteht da ich in keiner Ausbildung bin und mein studium abgebrochen habe. Allerdings mache ich zur Zeit ein Praktikum, das auf eine Ausbildung die 2008 beginnen wird, zusteuert. Bis dahin komme ich so über die Runden, danach brauche ich allerdings den mir zustehenden Unterhalt.
Meine Fragen lauten also wie folgt:
- Wo stelle ich den Antrag auf Unterhalt?
- Woher kommen die Informationen über das Gehalt meiner Eltern?
(Ich weiß nichts darüber und kann deshalb auch nichts mit der Düsseldorfer Tabelle anfangen.)
- Muss ich mir einen Anwalt nehmen für diese Sachen? Wenn ja wer bezahlt den?
-Welches Amt ist überhaupt für mich zuständig?
(Jugendamt nicht mehr wegen Volljährigkeit und Sozialamt konnte mir auch nicht weiter helfen.)

So ich denke das wars erstmal, ich hoffe ich konnte meine Lage einigermaßen nachvollziehbar schildern. Danke im voraus fürs Lesen und antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

so, du willst also einen Antrag stellen..:)

Wie wärs, wenn du ganz einfach mit deinen Eltern reden würdest?

Dass du momentan nicht unterhaltsberechigt bist, hast du richtig erkannt, aber du kommst ja, wie du schreibst, über die Runden.

Dein Auszug, war er mit deinen Eltern abgesprochen?
Sie bestimmen nämlich, wie sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.

Dein Bedarf liegt bei 640€, abzgl. Kindergeld und eigenem Einkommen, der von deinen Eltern einkommensabhängig aufgequotelt wird.

Grüßle

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#2
 Von 
yazzmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal danke für die Antwort.
Also wenn es so einfach wäre mit meinen eltern zu reden würde ich so sicherlich machen und nicht den schwersten aller wege wählen ;)
Wie macht man das denn wenn nicht mit einem Antrag?! :grins:
Was heißt bitte, dass sie bestimmen wie sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen? Inwiefern kann man sich das denn aussuchen? Ich kannte nur die Variante des Geld-aufs-konto-überweisen...

Hat jemand Antworten auf meine Fragen oben?

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wie macht man das denn wenn nicht mit einem Antrag?!

Das Jugendamt kann dir bis zum 21.Lj. bei der Berechnung helfen,ansonsten ein Anwalt.Die Eltern müssen ihr Einkommen offenlegen.

Inwiefern kann man sich das denn aussuchen

Die Eltern können dir weiterhin Kost+Logis anbieten,wenn kein besonderer Grund für einen Auszug(z.B. weit entfernter Ausbildungsplatz) vorliegt.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 17.09.2007 11:02:26

-- Editiert von schnee-einsiedel am 17.09.2007 11:05:47

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Und warum ist es so schwer, mit den Eltern zu reden, dass du einen Anwalt einschalten willst? Ist natürlich der angenehmere Weg :grins: Denn nach einem abgebrochenen Studium habe ich eine Ahnung, warum der Haussegen schief hängt...

Was machst du denn für ein Praktikum und was für eine Ausbildung willst du machen?

-----------------
"gruß azrael"

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#5
 Von 
yazzmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke mal ich muss mich jetzt nicht hier rechtfertigen warum ich nicht mit meinen eltern spreche, insofern ignoriere ich die frage einfach. wer meint glaueb zu wollen das läge daran das ich mein studium abgebrochen habe sol das gerne glauben wenns ihm freude bereitet :augenroll:
Ich mache ein Praktikum als Schnittassistentin und fange wenn alles gut geht (IHK-mäßig) nächstes Jahr eine Ausbildung als Mediengestalter/in Bild und Ton an, in meinem Fall zur Cutterin um genau zu sein.

Was sind den Kost+Logis?
Zitat:
Die Eltern können dir weiterhin Kost+Logis anbieten,wenn kein besonderer Grund für einen Auszug(z.B. weit entfernter Ausbildungsplatz) vorliegt.

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

yazzmin hallo,
du kannst deine Eltern auf Unterhalt verklagen, dazu musst dir aber einen Anwalt nehmen.

Den Anwalt bezahlst natürlich du, aber vorerst kannst du dich mal beraten lassen.
Dazu kannst du dir einen Beratungsschein holen beim Gericht, damit gehst du dann zum Anwalt, die Kosten die du dann zu leisten hast belaufen sich auf ca. 10- 20 Euro.

Erst mal in Ruhe durchsprechen, welche Möglichkeiten du hast, klagen kannst du dann immer noch.

Informiere dich mal umfassend zum Thema* Unterhalt, bzw. U25, das kannst du im I- Net machen, auch hier die o. a. Links mal durchforsten.

Ebenso das Forum.

Dein Anliegen ist nachvollziehbar aber stelle dir das bitte nicht so einfach vor.
Genieße das Privileg, dass deine Eltern noch deine Miete bezahlen.





-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
yazzmin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Antworten! Dann werd ich mal forsten :pc:

0x Hilfreiche Antwort

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