Antrag auf einstweilige Anordnung / Schulwahl

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Struwwelpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf einstweilige Anordnung / Schulwahl

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Antrag auf einstweilige Anordnung.

Es geht um die Frage der Schulwahl einer weiterführenden Schule.

Die Lehrer des Kindes, das Kind selbst und auch die Mutter, bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, bevorzugen Schulform A. Der Vater will jedoch weiterhin Schulform B und verweigert seine Unterschrift, trotz aller Versuche der Lehrer und der Mutter.

Dazu ist zu sagen, dass der Vater sich bisher nicht um die Schulthemen gekümmert hat oder auf einem Termin (Elternabend, Elternsprechtag, Schulveranstaltungen, Schulbesichtigungen Schulform A und B) anwesend war. Evtl. geht es nur darum, die Schulform A zu verhindern, weil es der Wunsch der Mutter ist.

Die Mutter hat nur noch wenig Zeit (vier Wochen), um das Kind zur Schulform A anzumelden. Ohne die Unterschrift des Vaters wird diese Schule die Anmeldung jedoch nicht akzeptieren.

Habt Ihr Tipps, was man bei einem solchen Antrag beachten muss und vor allem, was man evtl. falsch machen kann?
Darf die Mutter ein dreiseitiges Dokument mit einreichen, welches sie selbst geschrieben hat und was die gesamte Situation hinsichtlich dieser Schulwahl erläutert oder muss sie sich auf ein Formular beschränken?

Ich finde im Internet nicht, wie solch ein Antrag bearbeitet wird. Ist es evtl. schon zu spät?



-- Editiert von Struwwelpeter am 12.12.2018 16:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

So ein Eilverfahren ist ein sehr formalisiertes Verfahren, und kann unabhängig von der materiellrechtlichen Lage eben schon an aus der Sicht des Laien kleinen unerheblichen Dingen scheitern. Das kann man sich nicht aus dem www ziehen. Ab zum Anwalt, der weiss wie es geht.

wirdwerden

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn die Eltern sich nicht einigen könne, können sie sich an das Jugendamt wenden. Das wird versuchen, in Gesprächen mit den Eltern und dem Kind eine Lösung zu finden.
Kommt es auch hier nicht zu einer Einigung , bleibt nur der Gang zum Familiengericht.

Allerdings entscheidet hier auch nicht das Familiengericht, sondern es überträgt lediglich einem Elternteil die Befugnis zu entscheiden, welche Schule das Kind besuchen wird und zwar dem Elternteil, bei dem es davon überzeugt ist, dass er diese Entscheidung am besten im Sinne des Kindeswohles treffen kann.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, fürs JA ist ja wohl jetzt keine Zeit mehr. Und bei Prinzipienreiterei ist das JA ohnehin nicht zuständig. Hier bleibt nur noch der Gang zum Gericht, und zwar schnell, und das mit Anwalt.

wirdwerden

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#4
 Von 
Struwwelpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
So ein Eilverfahren ist ein sehr formalisiertes Verfahren, und kann unabhängig von der materiellrechtlichen Lage eben schon an aus der Sicht des Laien kleinen unerheblichen Dingen scheitern. Das kann man sich nicht aus dem www ziehen. Ab zum Anwalt, der weiss wie es geht.

Das war auch der Plan, allerdings hat sich dieser aus mehreren Gründen erledigt, so dass zumindest der Antrag nun alleine gemeistert werden muss.

Zitat:
Wenn die Eltern sich nicht einigen könne, können sie sich an das Jugendamt wenden.

Das Jugendamt hat bereits bei einem früheren Thema festgestellt, dass eine Vermittlung nicht möglich ist.

Zitat:
Das wird versuchen, in Gesprächen mit den Eltern und dem Kind eine Lösung zu finden.

Dies hat die Schule nun versucht, allerdings bisher vergeblich.

Zitat:
Allerdings entscheidet hier auch nicht das Familiengericht, sondern es überträgt lediglich einem Elternteil die Befugnis zu entscheiden, welche Schule das Kind besuchen wird und zwar dem Elternteil, bei dem es davon überzeugt ist, dass er diese Entscheidung am besten im Sinne des Kindeswohles treffen kann.

So habe ich es auch gelesen und es wird am Ende hoffentlich die für das Kind beste Lösung sein.

Ich ziehe aus den bisherigen Beiträgen, dass es nicht so klar ist, ob man eine zusätzliche, mehrseitige Begründung für seinen Antrag einreichen kann. Oder ist so ein Antrag formfrei?


-- Editiert von Struwwelpeter am 12.12.2018 17:49

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt nicht nur einen Anwalt in Deutschland!

wirdwerden

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#6
 Von 
Struwwelpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt nicht nur einen Anwalt in Deutschland!

wirdwerden


:) Schon klar, aber wie gesagt, das Thema "mit Anwalt" hat sich für den Antrag erledigt. Daher zielt diese Frage ja auch auf die Art und Weise eines Antrages ab. Mit einem Anwalt kann man diese Fragen ja auch mit diesem klären.

Evtl. gibt das Internet ja doch eine Antwort zu den Formvorschriften und ein Anruf bei Gericht ist ja ebenso nicht verboten.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was für ein Anruf bei Gericht? Warum tust Du es nicht, wenn Du meinst, dass die Dir helfen können?

wirdwerden

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#8
 Von 
Struwwelpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was für ein Anruf bei Gericht? Warum tust Du es nicht, wenn Du meinst, dass die Dir helfen können?

wirdwerden


Ähm, weil sie nicht mehr anwesend waren, als ich diesen Beitrag geschrieben habe und ein Forum sicherlich auch eine gute Idee sein kann.
Mich irritiert eher diese aggressive Reaktion. Ich habe lediglich in einem Forum nach Tipps für einen solchen Antrag gefragt und werde, zumindest von einer Person, eigentlich nur weggeschickt. Wenn jeder mit jeder Frage zum Anwalt gehen soll, führt das ein Forum wie dieses ad absurdum.

Ich finde es richtig toll, dass es Foren gibt und man darf auch sicherlich über so etwas diskutieren, ohne sich direkt vorwerfen zu lassen, man solle doch bitte zum Anwalt gehen.

-- Editiert von Struwwelpeter am 12.12.2018 18:16

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