Guten Tag.
Ich möchte das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht erwirken. Die Mutter und ich haben uns am Anfang der Schwangerschaft bereits getrennt. Sind nicht verheiratet und haben auch nie zusammen gelebt.
Ich habe erst nach der Trennung von der Schwangerschaft erfahren.
Die Kindesmutter will dies nun zurückweisen mit der Begründung das eine Kommunikation nicht ohne dritte möglich sei und ich das Kind auf den Kopf drehen und schütteln würde.
Dies ist allerdings nur hilflos von der Mutter an den Haaren herbeigezogen.
Kann mir jemand einen Tip geben?
Antrag gemeinsames Sorgerecht
18. Juli 2017
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Frage vom 18. Juli 2017 | 19:53
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
Antrag gemeinsames Sorgerecht
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#1
Antwort vom 18. Juli 2017 | 20:17
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Ist denn die Vaterschaft schon festgestellt?
lg
edy
#2
Antwort vom 18. Juli 2017 | 20:46
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo. Ich habe direkt nach der Geburt einen Vaterschaftstest gemacht und danach die Vaterschaft anerkannt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Juli 2017 | 08:42
Von
Status: Weiser (16522 Beiträge, 9303x hilfreich)
"Kann mir jemand einen Tip geben?"
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