Antwort auf Scheidungsantrag

31. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
ryanelpaso
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 23x hilfreich)
Antwort auf Scheidungsantrag

Hallo,

Meine Frau hat kürzlich den Scheidungsantrag zugestellt bekommen und dem Gericht über ihre Anwältin ein sehr hässliches Schreiben übersendet welches absolute Unwahrheiten verbreitet, und meiner Meinung nach dazu dient sie jetzt schon in ihrer Rolle als Opfer zu bestätigen. Meine Anwältin hatte mir angeraten, dass wir das Gericht nicht mit einer Gegendarstellung überladen, da der geschilderte Sachverhalt (es ging um eine Begründung für eine Nachvorderung bei der Hausratsverteilung) das Gericht nicht interessieren würde. Die Antwort und Gegendarstellung ging deshalb nur an ihre Anwältin. Es macht dabei für mich Sinn, das Gericht nicht mit rachsüchtigen Streitigkeiten zu belasten. Der Brief ans Gericht sagt aber nichtmal was gefordert wird sondern nur "was ich für ein Unmensch bin". Werden solche Briefe vom Gericht voll zur Kenntnis genommen oder war es richtig das Gericht nicht mit meiner Gegendarstellung zu belästigen?

Danke

Icke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ryanelpaso ,

Ja es war richtig.

Ich denke eher, deine Bald-EX bekommt durch dieses Schreiben

Minuspunkte vor Gericht.

Heute ist es egal aus welchem Grunde man sich scheiden lässt.



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Heute ist es egal aus welchem Grunde man sich scheiden lässt Na ja - das stimmt grundsätzlich, wenn man das Trennungsjahr absolviert hat, denn dann greift die "Zerrüttungsvermutung" - man muß die Zerütung nicht belegen. Das weiß allerdings auch die gegnerische Anwältin - insofern ist hier die Frage, ob das Trennungsjahr wirklich um ist oder ob hier eine Blitz-Scheidung eingeleitet werden soll.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ryanelpaso
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten soweit.
Das Jahr war im September 2013 bereits um. Ich gehe mal davon aus, dass sie aufgrund der Tatsache, dass sie nicht zustimmt eine Stellungnahme geben muss, warum sie die Ehe als nicht zerrüttet sieht. Ich gehe ferner davon aus, dass es den Prozess etwas länger macht, was dann genau in ihrem Sinne wäre. Mir geht es hauptsächlich darum, dass es sich einfach schlecht anfühlt, dass Sie mich in ihrem Brief ans Gericht so dermaßen durch den Kakao zieht, und wir (meine Seite) dem Gericht keine Gegendarstellung geben. Ja, der klügere gibt nach, ich mache mir nur Sorgen, dass ein einfaches hinnehmen, als eine Art Schuldeingeständnis gesehen werden könnte. Auch wenn es nicht wichtig ist, wie es ablief, denke ich trozdem, dass Symatiepunkte beim Gericht wichtig sein werden. Dies z.B. wegen der Beurteilung der Ehedauer. Wir waren bis zum Scheidungsantrag etwas über 13 Jahre verheiratet, und sind somit in dem Bereich, wo die lange Ehedauer beim nachehelichen Unterhalt greifen kann. Wenn sie sich weiterhin alle Mühe gibt mich in der "******kerlrolle" (sorry) zu bestätigen, und ich immer der Klügere bin der den Mund hält, kann das nicht auch schief gehen?

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-- Editiert ryanelpaso am 31.05.2014 19:53

-- Editiert ryanelpaso am 31.05.2014 20:04

3x Hilfreiche Antwort

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