Hallo zusammen,
folgendes beschäftig mich, ich führe eine Beziehung mit einem Mann, der schon zweimal verheiratet war und aus seiner ersten Ehe vor 12 Jahren ging ein Kind hervor...
Diese scheiterte, anfangs zahlte er den Unterhalt, doch dann wurde vor 4 Jahren der Wunsch geäußert durch seine Ex-Frau und angeblich seinem Sohn, ihn (den Sohn) zur Adoption frei zugeben.
Damit der neue Mann, der Ex-Frau, den Sohn meines Freundes adoptieren kann. Da der Kleine sich das so sehr wünschte stimmte mein Freund bedauerlicherweise dem zu. Dabei ging es nur um den Nachnamen, der kleine wollte so heißen wie seine kleine Schwester. Ich weiß das mein Freund dadurch alle seine Rechte und Pflichten verloren hat. (Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Erbrecht etc.)
Die Eltern meines Freundes, also die Großeltern, haben sich zum Glück noch das Besuchsrecht eingeklagt und bekommen, seitdem die Adoption vor 4 Jahren durch ist kann mein Freund seinen Sohn nur noch heimlich sehen, da seine Ex-Frau, ihm den versprochenen Umgang mit seinem Sohn kurz danach verwährt.
Er bereut es so sehr, es ist mittlerweile so belastend, dass er sogar körperlich leidet.
Ich hab schon viel gelesen über das Thema, aber irgendwie noch keine zufriedenstellenden Antworten gefunden.
Zusammengefasst: Mein Freund 33Jahre hat seinem Sohn 12 Jahre auf Wunsch seines Sohnes vor 4 Jahren zu Adoption freigegeben, damit der neue Stiefvater ihn adoptieren kann und sie alle zusammen den gleichen Familiennamen haben.
Die Großeltern haben ein Besuchsrecht bekommen.
Meine Bitte, wie können wir vorgehen, damit mein Freund seinen geliebten Sohn wieder ofiziell sehen kann, bzw. können wir die Adoption rückgängig machen oder ihn vielleicht zurück adoptieren??? Oder gibt es einen andere Möglichkeit???
Mir ist bewusst, dass man ein Kind nicht so hin und her zerren darf, denn ich bin selbst ein Scheidungskind, jedoch wünscht sich mein Freund seinen Sohn wieder und sein Sohn hat leider jetzt erst verstanden, dass er damals seinen leiblichen Vater "verloren" hat. Was können wir tun? Jetzt handeln wo er noch minderjährig ist oder warten bis er volljährig ist? Es geht uns auch um das Erbrecht für den Kleinen etc.
Ich danke euch, die sich um eine Antwort bemühen.
Liebste Grüße
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"Es sind die einfachen Dinge die glücklich machen."