Anwälte und Beistandschaften fordern Einkommensnachweise

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)
Anwälte und Beistandschaften fordern Einkommensnachweise

Hallo zusammen,
im Oktober 2018 habe ich meine Gehaltsabrechnungen an die BS verschickt und im November 2018 kam dann die Neuberechnung des KU. Die BS bestand zu diesem Zeitpunkt und ich habe immer alle geforderten Unterlagen, pünktlich und korrekt ausgehändigt, IMMER! Eigentlich zu oft, d.h. manchmal wurden innerhalb von 4 Tagen erneut, die gleichen Unterlagen eingefordert, obwohl sich bei mir gar nichts geändert hat. Diese Spielchen laufen schon seit 7 Jahren so ab, im Schnitt schicke ich 40 Emails / Jahr an die BS, inkl meiner Abrechnungen, d.h. es wird unzählige mal im Jahr geprüft. Plötzlich bekomme ich Urlaubsgeld, dann habe ich eine neue Arbeitsstelle, dann eine bessere Position, dann wieder mehr Gehalt und und und. Es ist nervenaufreibend.

So, im November 2018 bekam ich plötzlich einen Brief von einem Anwalt meiner Exfrau, ich solle doch bitte ALLE Unterlagen ab 2015 einreichen, damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Das Schreiben kam kurz nach dem Schreiben der BS. Also es wurde parallel noch ein Anwalt beauftragt, zur BS. Davon wußte die BS aber nichts.

Aus Kulanz und einer Klage aus dem Weg zu gehen, hat mein Anwalt 3 Gehaltsabrechnungen, mit einem Schreiben, das ja eine BS besteht und wir gerade alles belegt hätten, an diese Anwälte verschickt. Da ist ihm ein Fehler unterlaufen, die Kanzlei hat fälschlicherweise, die Abrechnungen meiner jetzigen Frau verschickt. Das war natürlich sehr ärgerlich und ist uns leider erst aufgefallen, als die Gegenseite Klage erhoben hatte.

In dem Schreiben der BS von 11/18 ist ganz klar enthalten, dass die Unterlagen eingegangen sind und das eine Neuberechnung stattgefunden hat. Was gibt es da zu deuteln?

Dem Richter lagen aber offenbar diese Schreiben gar nicht vor und hat dementsprechend auch gegen mich geurteilt. Die PKH wurde ebenfalls abgewiesen. Warum kann ich ehrlich gesagt nicht sagen, ich vermute mal, dass mein Anwalt auch hier geschlampt hat, weil ich ihm diese Schreiben ja gegeben habe.
Jetzt wollen natürlich die Anwälte auch Ihr Geld sehen und die Gerichtskosten werden mir wahrscheinlich auch aufgebrummt. Es besteht noch die Möglichkeit eines Widerspruches bzw. einer Beschwerde.

Wir reden hier von einem bereinigten Einkommen von ca. 1050,-, nicht von €5000,-. Mir ist es gar nicht möglich, einen Anwalt zu bezahlen bzw. noch mehr an Unterhalt zu überweisen. Ich habe 2 Kinder die insgesamt 688,-/Monat von mir bekommen.

Die BS wurde zum 30.04.2019 aufgehoben.

Was würdet ihr mir raten?

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11 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von distance):
Mir ist es gar nicht möglich, einen Anwalt zu bezahlen
für solche Fälle und bei diesem Einkommen ist die Beratungs- bzw Prozesskostenhilfe vorgesehen. Niemand soll aus finanziellen Gründen auf einen rechtlichen Beistand verzichten müssen. Sie können zum einen einen sogenannten Beratungsschein beantragen, der gilt für die Erstberatung beim Anwalt sowie die außergerichtliche Auseinandersetzung oder eben Prozesskostenhilfe, die würde dann die Kosten Ihres Anwalts im gerichtlichen Prozess übernehmen.

Wenn die Geschichte abgeschlossen ist, wird auf 4 Jahre hin ihr Gehalt jährlich geprüft, um zu schauen, ob sie sich im Garten beteiligen können. Wenn nicht, ist danach die Schuld getilgt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
im Garten

IN RATEN

Sorry, Diktierfunktion :(

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich wollte schon gerade in den Garten :-))))

Spaß beiseite, die PKH wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass es keine Aussicht auf Erfolg haben wird.
Was eigentlich Blödsinn ist, ich habe ja nicht geklagt und es bestand Anwaltspflicht.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Mit 1000 € Einkommen knapp 700 € Unterhalt?
Was für ein Antrag bei Gericht wurde überhaupt gestellt?
Und was bedeutet der Richter hat gegen dich geurteilt?
Warum wurde PKH abgewiesen?

...alles noch nicht so Recht nachvollziehbar.

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#5
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich verdiene 1877,- wenn ich jetzt die Fahrtkosten und den Unterhalt abziehe bin ich bei ca 1050,-, bereinigtes Einkommen.

Also, ich war im ständigen Kontakt mit der Beistandschaft und habe immer alles belegt, Einkommen, Steuererklärungen usw, das letzte Mal 11/18.
Die Spielchen gehen schon seit 7 Jahren so, ich belege mein Einkommen 4-5/Jahr, schreibe 40 Emails, Briefe und führe Telefonate, mit der BS. Von den Termin beim Anwalt gar nicht zu sprechen.

Meine Exfrau hat 1-2 Wochen später, parallel zur Beistandschaft, einen Anwalt beauftragt, der ebenfalls den Unterhalt berechnen soll.
Mein Anwalt war der Meinung, dass wir das gar nicht mehr müssten, hat aber aus Kulanz 3 Gehaltsabrechnungen, fälschlicherweise von meiner jetzigen Frau, an die Anwälte verschickt.
Die Anwälte meiner Exfrau haben daraufhin geklagt und der Richter hat die PKH abgelehnt, mit der Begründung, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehen würde.
Zu diesem Termin bestand aber Anwaltspflicht!

Jetzt bin ich etwas in der Zwickmühle:
1. Ich habe kein Geld um Anwälte und Gerichte zu bezahlen
2. Bin ich ja meinen Pflichten nachgekommen und werde noch bestraft

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Den Teil der Konstellation hab ich schon verstanden.

Ich weiß allerdings immer noch nicht, was für ein Antrag hier bei Gericht gestellt wurde und wer bisher Geld von dir wollte? Die Kosten müssen von der Mutter getragen werden, wenn es keinerlei sinnvollen Grund für das Verfahren gab und sie dieses deshalb verliert. Gewinnt sie das Verfahren müsstest du ihre Anwaltskosten auch dann bezahlen, wenn VKH bewilligt wurde.

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#7
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Verfahren habe ich verloren und mein Anwalt meinte, das hier locker mal schnell ein guter vierstelliger Betrag auf mich zukommen könnte.

Mein Anwalt hat einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt.

Ich verstehe aber auch nicht ganz, warum der Richter so entschieden hat.

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Was denn nur für ein Verfahren? Was hat die Mutter bei Gericht beantragt und ist jetzt anders als vorher?

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#9
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie wollte Auskunft über meine Gehälter haben, was ich 1-2 Wochen vorher der BS (die zu diesem Zeitpunkt bestand) schon geschickt hatte, nur mit der Ausnahme, dass Sie ab 2015 alles nachgewiesen haben wollte.

Deswegen hat Sie geklagt und der Richter, sah es als nicht erwiesen an, dass ich im 11/18 der BS schon alles vorgelegt hatte, was ja nicht stimmt.

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Na also das klingt ja nach ziemlichem Kokolores. Sollte es eine kostenpflichtige gerichtliche Entscheidung dazu geben, würde ich in jedem Fall meine Rechtsmittel dazu ausschöpfen (unter anwaltlicher Anleitung). Die Kosten hierfür müssen, sofern keine Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe gezahlt wird, aus Ersparnissen, Nebenjobs, Geld leihen oder notfalls einem Kredit bezahlt werden. Ich weiß nicht genau, ob man als Antragsgegner überhaupt Beratungshilfe in Anspruch nehmen/beantragen kann. Da weiß vielleicht jemand anderes besser Bescheid.

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#11
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Das habe ich alles nicht. Ich lebe an der Kante! Von meinem Gehalt bleiben 150-200,- übrig.

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