Anwalt Rechnung unerwartet nicht mehr über Beratungsschein

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt Rechnung unerwartet nicht mehr über Beratungsschein

Hallo,...
folgendes Problem,..
Ich war mit einem Beratungsschein der Stadt beim Anwalt wegen Ehescheidung.
Er sagte mir das er mit der Gegenseite Verhandelt bezüglich Trennungsunterhalt usw.
Auf meine Frage was das kosten würde meinte er das das alles mit über den Beratungsschein abgerechnet wird.
Nach ca 4 Mails Schriftververkehr mit der Gegenseite haben wir ein Vergleich ausgehandelt.
Kurz danach flatterte mir eine Rechnung über 1000 Euro von meinem Anwalt ins Haus.
Auf meine Nachfrage meinte er das ich ja zwischenzeitlich Arbeit aufgenommen hätte und deswegen kein Anspruch mehr auf finanzielle Hilfe bezüglich des Beratungsscheins hätte.
,...nur hätte er mich nicht mal darauf hinweisen müssen das es für mich jetzt kostenpflichtig wird, damit ich die Wahl habe ob ich seine Dienste weiter in Anspruch nehmen möchte?
Weil ich war immer noch im Glauben das mich die Sache nichts kostet.
Hätte ich das vorher gewusst das ich über 1000 Euro für 4 Mails zahlen soll hätte ich das lieber selber gemacht...
Weil Der Trennungsunterhalt wurde ja jetzt eh nur nach gesetzlichen Vorgaben berechnet,...also kein Hexenwerk.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Anwalt darf dir gegenüber nur die Beratungshilfegebühr geltend machen (§ 8 Beratungshilfegesetz). Diese beträgt 15 €.
Anderes gilt nur, wenn die Bearutungshilfe (durch das Gericht) aufgehoben wird. Nach Bewilligung der Bearatungshilfe verbessertes Einkommen ist kein Grund für die Aufhebung.

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#2
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, die 15 Euro habe ich ja zweimal in Bar bezahlt,...aber bezieht sich die Beratungshilfe jetzt Offiziell nur auf das erstgespräch Oder wie der Anwalt mir anfangs sagte auch auf die Verhandlungen des Trennungsunterhaltes?

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