Anwalt in Anspruch nehmen

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)
Anwalt in Anspruch nehmen

Hallo,

ich frage für meine Freundin. Sie hat einen 12 j. Sohn, ihr Ex-Freund zahlt den KU.

Jetzt hat meine Freundin bemerkt, dass sie im Vergleich zur DT 08 einen geringen Kindesunterhalt bekommt.
Der alte KU-Titel ist entsprechend viele Jahre alt, Einkommensüberprüfung gab es nur einmal. Eben nur für diesen alten KU-Titel.
Deshalb wollte meine Freundin Rat bei ihrem zuständigen Jugendamt einholen.
Der Sachbearbeiter des Jugendamtes (Beistandschaft) gab an, vor Jahresende wegen erhöhtem Arbeitsaufkommen (u.a. Kindergelderhöhung) keine Zeit zu haben, die Einkommensüberprüfung beim Kindesvater (KV), durchzuführen, sondern angeblich erst im März/April 2009.
Mit der erhofften Inverzugsetzung in diesem Monat (Dez 2008) wird wohl nichts.

Eventuell könnte man einen Anwalt (Familienrecht) einschalten hinsichtlich der Einkommensüberpfüfung für diesen Monat.
Ein Anwalt ist teuer. Eventuell gäbe es die sog. Prozesskostenhilfe.

Frage1
Aber ist es nicht so, dass bei einem Streitfall immer der Beklagte (in diesem Fall der KV) dann auch die Gegenanwaltskosten übernehmen müsste?

Frage2
Könnte man auch lediglich ohne Anwalt durch das Familiengericht eine Einkommensüberprüfung mit glz. Inverzugsetzung durchführen lassen?

Gruß stern

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Also, wenn Deiner Freundin es erst jetzt auffiel und sie nie das Einkommen überprüfen lassen hat (kann sie alle 2 Jahre) kommts doch nun auf die paar Monate auch nicht mehr an.
Man kann beim Familiengericht Klage auf Abänderung der bestehenden Urkunde einreichen.
Aber Deine Freundin sollte vorerst überlegen, ob dabei wirklich mehr bei raus kommt. Hat der KV evtl. zwischenzeitlich andere Unterhaltsverpflichtungen, dann kann u.U. sogar weniger Unterhalt sein.
Ich würde dies immer übers JA machen, denn meine Erfahrungen sind, dass die Anwälte mitunter auch nicht so genau berechnen und desweiteren ist die Berechnung beim JA kostenlos.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo beijing,

der KV verdient monatlich über 2500 Euro. Weitere Unterhaltspflichtige sind nicht vorhanden.
Monatliche Zahlungen garnatiert! Lt. KU-Titel zahlt er ca 280 Euro pro Monat.
Lt. der DT 08 wären es ca 391 Euro.

Leider ging die KM immer davon aus, dass das JA alle 2 Jahre das Einkommen des KV überprüft. Erst auf meine Bemerkung hin, dass ich für meine 14j Tochter monatlich einen Zahlbetrag von 343 Euro leiste, ist ihr der große Unterschied des Unterhaltsbetrag aufgefallen.
Ich bin nur zwei Kindern unterhaltspflichtig.

-- Editiert von Stern0190 am 02.12.2008 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallöchen nochmal!

Also bei einem Netto (ich gehe mal davon aus, dass Du Netto meintest) von 2500,- € wären es lt. DDT auch wie bei Dir 343,- €, die Deine Freundin bekommen würde. Aber, immer daran denken, dass das Netto auch noch bereinigt wird.
Es ist schon ein Unterschied, ob 280,- € oder 343,- €, kann ich schon verstehen.
Hat denn Deine Freundin eine Beistandschaft beim Jugendamt? Nur dann und vor allem, wenn man dies mit dem JA vereinbart, wird alle 2 Jahre eine Neuberechnung vorgenommen. Dann wird aber trotz allem die KM vorher darüber informiert. Schade, dass dies schief gelaufen ist.

Nochmals LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

ich zahle bei meiner 14 jährigen Tochter (insg. 2 Kinder) 343 Euro. Da der Ex-Freund nur einer Person unterhaltspflichtig ist und eventuell etwas mehr verdient, müsste er doch zumindest in die EK Stufe 5 (event Stufe 6) bei einem Zahlbetrag von mind. 361 Euro (391 Euro) gestellt werden.

Ja, das JA hat die Beistandschaft. Vermutlich ist hier was schiefgelaufen......

Gruss stern

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

stern hallo,
und den Vater mal ansprechen, dass geht nicht?

Das liest sich hier so als wollte man dem Mann jetzt erst mal zeigen wo der Hammer hängt.

Als hätte er sich verschuldet oder wäre seinen Pflichten nicht nachgekommen.

Bin etwas überrascht, dass hier so von dir zu lesen!

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Anny

Dieses Gefühl hatte ich auch schon.
Es ist schon schade, dass die Mutter dies erst jetzt bemerkte, dass sie zu wenig Unterhalt bekommt. Aber ich bin der Meinung, dass die Verantwortung hierbei bei der Mutter liegt, die es offensichtlich versäumt hat. Wenn ich merke, dass nach 2 Jahren nichts durch das JA geschieht, dann fragt ich doch mal nach.
Daher kann ich nicht verstehen, dass es jetzt ganz schnell gehen soll, am besten gestern oder vorgestern. Und dann gleich mit Klage. Schon merkwürdig.
Sicher soll das Kind zu seinem Recht kommen, aber dabei wäre der Vater immer der erste Ansprechpartner. Sollte dieser sich weigern, kann man doch immer noch klagen.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@ pleindespoir
Vielen Dank für deinen Beitrag.

Wenn man Unterlagen (Beistandschaft) einem Amt überträgt, geht man wohl davon aus, das Amt wird schon alles richten (vor allem wenns ums Kind geht!!).
Meine Freundin überläßt ihrem Ex nicht nur alle 2. WE und hälftig Ferien das Umgangsrecht, sondern auch darüber hinaus.
Der Ex zahlt geregelt den geforderten Unterhalt nach altem KU-Titel.

Er wohnt bei Mama Hotel, verdient über 2500 Euro. Meine Freudin ist alleinerziehende Mutter.

NUR im Vergleich zur DT 08 und zum Einkommen des Ex ist der KU ca 100 Euro zu wenig.
Also der KU-Betrag ist nur hinsichtlich der DT 08 zu wenig! Und auf den aktuellen KU-Beitrag nach DT 08 soll hingewirkt werden.

Ansonsten wären bis ins nächste Jahr hin, wenn der zust. SB wieder Zeit hätte, 400 - 500 Euro oder mehr als Fehlbetrag zu Lasten der KM zu verbuchen!

Jetzt zu reagieren und nicht erst im nächsten Jahr, wäre fatal!

Denn jetzt weiß die KM, daß ab diesem Monat, wenn sie andelt, sie viel Geld pro Monat verliert/verlieren würde.

Übrigens:
Mehrere Gespräche der KM mit Ex bzgl KU-Erhöhung fruchtete nicht (hatte keinen Erfolg).

-- Editiert von Stern0190 am 04.12.2008 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Stern 0190
Wenn der KV einen gerichtlichen Beschluß ha, also einen Titel, dann ist es egal, wer was übersehen hat. Die Mutter, weil sie sich nicht darum gekümmert hat, oder der Vater der dann nicht den vollen Betrag zu zahlen braucht.
Auch egal wie viele Jahre! Selbst nach 10 Jahren. Ein Titel verfällt nicht und es muß nachbezahlt werden. Notfalls mit Lohnpfändung. Ein guter Anwalt ist hilfreich, am besten einer nur mit Familiensachen.
Auch ist es uninteressant, ob der Vater noch andere Unterhaltszahlungen hat.
lg Schnuffi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@ Schnuffi

Es ist eben nicht egal, ob der Vater weitere Unterhaltsverpflichtungen hat.
Im Moment muss er nur nach dem damals berechnetetn Titel bezahlen.
Erst wenn ein neuer erstellt wurde, wird mehr oder ggf. (falls nunmehr weitere Unterhaltszahlungen fällig wären, aber @stern sagte ja es gibt keine) weniger Unterhalt fällig.
Da die Mutter aber nicht alle 2 Jahre eine Einkommensüberprüfung vornehmen lassen hat, wird also auch keine Nachzahlung fällig.
Wenn die Mutter davon aus ging, dass das Amt schon alles richten wird, dann hat sie entweder nicht gelesen, was sie beim JA unterschrieben hat, oder hat dort bei Beantragung der Beistandschaft nicht richtig zugehört. Es wird ein ausgiebiges Gespräch mit den Betroffenen geführt und es werden alle Möglichkeiten aufgezählt. Auch, dass es verschiedene Beistandsarten gibt.

Ich bin schon seit Jahren der Meinung, man sollte schon wissen, welche Rechte, Pflichten etc. man hat. Egal in welcher Hinsicht. Aber leider ist es oft immer wieder so, dass gerade alleinerziehende Mütter/ Väter oder auch Unterhaltsverpflichtete offensichtlich nicht genau bescheid wissen.

Es ist der KM natürlich hoch anzurechnen, dass sie dem Vater auch das Umgangsrecht lässt. Dies ist leider auch nicht selbstverständlich heutzutage. Aber dies als Begründung oder Entschuldigung zu nehmen finde ich nicht fair.
Schließlich ist der Vater lt. BGB nämlich nicht nur zum Umgang berechtigt, sondern auch verpflichtet. Auch hat die Mutter alles zu unterlassen, was den Umgang gefährdet.
Dies scheinen viele heutzutage zu vergessen.

Nichts desto trotz verstehe ich nicht, warum es jetzt so plötzlich von heute auf morgen gehen soll. Schließlich macht die KM ja dadurch nicht wirklich finanzielle Einbußen sondern sie weiß nun lediglich, was sie bekommen würde wenn...

Seht es mal anders herum, wenn der KV aus irgendwelchen Gründen von heute auf morgen in Zahlungsschwierigkeiten kommt, dann dauert eine Neuberechnung des KU mitunter auch 6 bis sogar 12 Monate. In dieser Zeit muss er trotzdem nach dem alten Titel zahlen, da fragt auch keiner nach.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Beijing
Stimmt in dieser Hinsicht muß ich Dir vollkommen Recht geben. Da hab ich irrtümlich nicht richtig gelesen. Sorry. Liegt natürlich anders bei Einkommensprüfung, da er weniger bezahlt.
Aber das andere geschriebene stimmt auch. Weiß ich dieses Jahr aus eigener Erfahrung. Nicht ich habe den KV verklagt wegen Nachzahlung, sondern mein 18 jähriger Sohn. KV zahlte nur vom 1. Lebensjahr bis 18 Lebensjahr ohne Erhöhung. Mir war es egal, wollte auch nicht mehr. Hatte selbst mein Auskommen. Mein Sohn bekam aber Recht und er mußte nachbezahlen.
Also nichts für ungut.
LG Schnuffi

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@schnuffi

ist okay! Aber, bei der Menge an Infos, die hier auf einen einwirken, kann man schon mal leicht was anders verstehen, als es gemeint war.
Du meinst sicher, dass der KV Deines Sohnes die Erhöhung nach Altersgruppen nicht bezahlt hat. Dann ist es klar, dass Dein Sohn die Klage gewonnen hat.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

Unterhalt und Umgang sind zwei paar Stiefel. Das ist doch klar.
Um ein abdriften des Themas zu vermeiden, habe ich nochmals zusammengefasst, mit der Frage zur Richtigkeit?


Auskunftspflicht nach § 1605 BGB
Inverzugsetzung nach § 1613 BGB

Beides kann von der unterhaltsberechtigen Person (hier: KM) privat verfasst und an die unterhaltspflichtige Person gesandt werden.

Somit wurde die unterhaltspflichtige Person zur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Einkommenssituation aufgefordert (mit Fristsetzung); gleichzeitig aber auch in Verzug gesetzt.

Sollte sich die unterhaltspflichtige Person einer Einkommensüberprüfung widersetzen (Widerspruch einlegen), wäre es auch möglich, den gesamten Schriftsatz dem zustängien JA als Beistandschaft weiterzuleiten, welche den Sachverhalt weiterbearbeiten?

Gruss Stern

-- Editiert von Stern0190 am 05.12.2008 12:54

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@stern

Also nochmal:

wieso soll das alles jetzt auf einmal so schnell gehen?
Du schreibst doch, dass das JA dafür keine Zeit hat im Moment. Meinst Du denn ein Anwalt berechnet von gleich auf jetzt? Desweiteren kann ich mich erinnern, dass selbst ein Anwalt fragt, ob eine Beistandschaft besteht. Meist verweisen sie dann an diese. Auch Anwälte möchten nicht in die Arbeit anderer reinpfuschen. Der Anwalt möchte dann auch wissen inwieweit das JA bereits tätig war, welche Schritte bereits unternommen wurden etc. Ein ordentlicher Anwalt benötigt dann auch dazu sämtliche Unterlagen und setzt sich mit dem JA in Verbindung.
Also egal wie, Du wirst sicher in diesem Jahr nichts mehr erreichen können.

Das kommt mir eben sehr merkwürdig vor, dass bei Euch jetzt solch ein Druck gemacht wird.

Übrigens auch das Familiengericht möchte sämtliche Selbstbemühungen sehen. Die nehmen nicht einfach so ne Klage an ohne, dass ersichtlich ist, dass der Beklagte informiert wurde, Fristen gesetzt wurden und er sich dem ganzen widersetzt.

LG beijing

-- Editiert von beijing am 05.12.2008 14:33

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@beijing

Auch nochmal :-)
Ein Mitarbeiter teilte telefonisch mit, zu dem Fall der KM wegen Arbeitsüberlastung erst im nächsten Jahr 09 (ggf März/April 09 oder später) zu kommen.

Deshalb wurde daraufhin ein Schreiben ans zuständige JA mit der Bitte um Einkommensüberprüfung mit Inverzugsetzung des KV aufgesetzt und dem JA zugesandt.

Nun folgende Überlegung:
Was geschehe, wenn das JA in zwei Wochen immer noch nicht zur Einkommensüberprüfung kommt, das veranlasst wohl dann zum Handeln.

Sprich:
Auskunftspflicht nach § 1605 BGB (zur Neuberechnung des Unterhalts) !!
Inverzugsetzung nach § 1613 BGB

auf privater Basis an den KV

Weitere Überlegung:
Den sämtlichen Schriftsatz (und event. Widerspruch des KV) geht ans zuständige JA zur weiteren Veranlassung,
Die Auskunftspflicht und Inverzugseztung muss das JA nicht mehr veranlassen, sondern lediglich bei Widerspruch im Interesse des Kindes auf gerichtlichem Wege entgegen treten (Beistandschaft beim JA).

Somit wäre der KV zum Dez. 08 in Verzug gesetzt worden. Sollte es erst zum nächsten Jahr (z.b. März/April 09 oder später zur Einwilligung des KV zur Einkommensüberprüfung kommen) müßte der KV ab Dez 08 den KU nachzahlen.

Ein Anwalt ist bis hier her erst einmal nicht eingeschaltet worden.

Die Frage, ob o.g. Überlegung soweit richtig ist?

Gruss stern

-- Editiert von Stern0190 am 05.12.2008 16:59

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Meinungen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

ja.
Trotzdem verstehe ich nicht, wenn es jahrelang ohne ging, warum es denn jetzt auf einmal so schnell gehen soll. Nehmt doch die Möglichkeit des JA an und lasst sie berechnen.
Vielleicht wirds ja doch schon vor dem vom JA angegebenen Zeitraum was.

Mein Gott, Deine Freundin nagt doch nun deswegen nicht am Hungertuch, oder?

Ich verstehe eben nicht, warum man da immer gleich mit scharfen Geschossen auffahren muss. Es geht doch auch friedlich.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn man ab heute weiß, das zukünfige Monate, ohne dass etwas getan wird, viel Geld den Bach runter schwimmt, ist doch rein verständlich, dass man dies auch jetzt in Ordnung bringen will. Man will doch kein Geldverschwender sein.
So ist das auch in allen Bereichen des Lebens.

Es wird nicht mit scharfen Geschossen aufgefahren. Ob das JA wahrscheinlich erst in Monaten einen Brief an den KV schreibt oder die KM für diesen Monat (Dez 08), macht lediglich den Unterchied im Erhalt des erhöhten Kindesunterhalt.

Jetzt ist erstmal ein schriftliches Anliegen hinsichtlich der Einkommensüberprüfung/Inverzugsetzung an das JA raus. Mal schauen, wie das JA reagiert.
....

Informieren wollte ich mich hier erst einmal, um einen Einblick zu erhalten, der weiteren Möglichkeiten.

Also:
Möglich ist also auch die private und schriftliche Form (Auskunftersuchen, §§ 1605 , 1613 BGB , an den KV.
Und auf alle Fälle ist erst einmal die Inverzugsetzung für den Monat Dez 08 raus.

Und dann schaut man weiter.

Folgende Möglichkeiten:
Privater Schriftverkehr an das JA (Beistandschaft) weiterleiten

Und was wäre denn/angenommen, der KV wehrt sich partout gegen diese Einkommensüberprüfung?
Wie setzt man privatrechtliche / zivielrechtliche Ansprüche durch?

Das sind wohl berechtigte Fragen und leitet sich nicht ab, ob brutale Geschosse eingesetzt werden?

Friedlich geht auch alles von Statten, wenn KV auf Frage der KM einwilligt, ab sofort freiwillig den KU zu erhöhen.

Gruss stern

-- Editiert von Stern0190 am 06.12.2008 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Glaub mir aus Erfahrung wird der Vater wohl nicht freiwillig ab gleich mehr zahlen. Das würde niemand machen.
Ich weiß auch aus Erfahrung, dass im entgegengesetzten Fall die KM auch nicht sofort einer Neuberechnung zustimmt, wenn sie weiß, dass sie weniger KU erhält.
Das haben wir schon zig Mal durch und kinnten lediglich mit einer Abänderungsklage den KU neu berechnen lassen.

Ich würde an Eurer Stelle den KV anschreiben, ihn um die benötigten Unterlagen bitten, dann habt ihr diese schon einmal. Diese würde ich dann beim JA abgeben, dann berechnen die bestimmt schneller, als wenn sie den KV erst anschreiben müssen. Damit geht Euch auch weniger Zeit verloren.
Sollte der KV sich weigern Euch die Unterlagen zukommen zu lassen, dann habt Ihr wenigstens schon die Eigenbemühungen um dann auch Klage und weitere Schritte einleiten zu können.
Dies ist nun mal die normale Vorgehensweise.
Auch das JA und das Gericht setzen dem KV Fristen und entscheiden nicht sofort, nur weil Ihr das so wollt.

Ich verstehe nur die Sache mit der Inverzugsetzung nicht. Ihr wollt den KV da gleich an den Kragen, obwohl der am wenigsten dafür kann, dass sich Deine Freundin da jahrelang nicht drum gekümmert hat.
Übrigens wurde auch im Laufe der Jahre das Kindergeld erhöht, da hat Deine Freundin ja auch nicht nach gekräht, dass der KV ja dann hätte weniger zahlen können. Oder hat Deine Freundin das auch nicht bemerkt, dass sie mehr Kindergeld bekommen hat?

Desweiteren verschwendet Ihr ja das Geld nicht. Ihr habt es ja nicht und ob Ihr wirklich mehr bekommt, wisst Ihr ja auch nicht.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

mittlerweile hat die KM (auf ihr Schreiben) ein Schreiben des JA erhalten, mit der Nachricht, dass der KV aufgefordert wurde, sein Einkommen überprüfen zu lassen.
Inverzugsetzung zum 01.12.2008

Jetzt geht also alles über das JA.

Zur Erinnerung:
Die letzte Einkommensüberprüfung und der alte KU-Titel (dynamisch) ist so alt wie das Kind (12J).

Fragen:
Wird nach erfolgter Einkommensüberprüfung ein neuer KU-Titel gefertigt?
Richtet sich ein etwaiger neuer KU-Betrag nach der DT 08?

Gruss stern

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@stern0190

Na super, dass es nun doch endlich übers JA klappt.

Ja, es wird ein neuer Titel erstellt und natürlich nach der neuen DDT.
Die alte Urkunde wird somit unwirksam und durch die neue ersetzt.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also ich muss @bejing recht geben, erst kümmert man sich 12 Jahre nicht darum und jetzt will man am liebsten die Kohle zurückfordern.

Zumal ich jetzt mal einwerfen muss es ja noch garnicht sicher ist ob der KV wirklich mehr bezahlen muss. Bisher vermutet ihr es doch einfach nur das er so und so viel verdient, das er keine anderen unterhaltspflichten hat, das er bei Hotel Mama wohnt usw.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@beijing

Danke

Gruss stern

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@Sabbele1984
Der KU wurde jeweils dynamisch angepasst.

Zur Erinnerung:
Der KU-Beitrag des KV beträgt 330 Euro
KV hat den besten Umgang (mehr als die WE und Urlaube!)

KV hat keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen (lt. Fam.Recht).
KV Einkommen wurde vor 12 Jahren überprüft.

Natürlicht wird nach 12 Jahren mit einem erhöhten Einkommen gerechnet.

Ich verdiene z.b. ja auch nach 12 Jahren (sehr) deutlich mehr pro Monat!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@stern

im Allgemeinen kann es aber auch anders herum sein.
Der erste Titel, den mein Mann bekam war von 1993. Dann kam eine Änderung 1996. Die nächste erwirkten wir dann 2000. Da verdiente mein Mann deutlich weniger als 1996. Die Gerichte gehen aber immer davon aus, dass man wenigstens genauso viel verdienen muss (sei es durch Zuverdienst) wie bei der Erstellung des ersten Titels.
Bei uns kam noch dazu, dass mein Mann mir seit unserer Heirat 1998 zum Unterhalt verpflichtet war, haben aber diesbezüglich nie eine Änderung beantragt, da uns dies auch nicht bewusst war. 2000 und 2004 wurde wieder geändert, da unsere Kinder geboren wurden. Was wiederum zu Änderungen führte.

Aber, wenn Ihr genau wisst, dass keine weiterun Unterhaltsberechtigten vorhanden sind, dann wird sich der Unterhalt sicher ändern. Aber wie gesagt, nicht ausser Acht lassen, dass man immer vom bereinigten Netto ausgeht.
Ich habe auch hier schon desöfteren gelesen, dass sogar Kredite etc. von einigen JÄ bei der Berechnung berücksichtigt wurden.

Trotzdem Viel Glück!

beijing

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@beijing

Der KV wohnt im 2-Famililen-Haus seiner Eltern, also mit seperatem Eingang zur Wohnung.
KV muss lt. meiner Freundin nicht viel an Miete zahlen. Das monatliche Einkommen des KV beträgt lt. meiner Freundin um die 2500 Euro.

Jedenfalls bestehen keine Kredite aufgrund Trennung.

Welche Kredite meinst du?


Ich habe einen ähnlichen hohen Monatsverdienst (jedoch das unterhaltsrechtliche Einkommen entsprechend geringer). Meine! 2 Kinder (14, 9) Jahre erhalten von mir einen KU-Betrag von monatlich 343E, und 256E (lt. Kindesunterhalt - Titel).

Deswegen kann es doch nicht sein, das der KV (Ex-Freund meiner Freundin) lediglich "nur" 330 Euro für ein 12j. Kind zahlt. Deshalb lässt auch die KM das Einkommen des KV überprüfen.

-- Editiert von Stern0190 am 12.12.2008 10:14

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@stern

Ich kann Dich ja verstehen, aber warte doch am besten ab, was bei der Berechnung rauskommt.
Ich meinte ja nur, nicht dass es nachher noch Überraschungen gibt und dann habt Ihr Eure Erwartungen zu hoch gesteckt.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also @stern0190 so wie ich das sehe, sind die ganzen Annahmen deiner Freundin ja 12 Jahre alt. Wer sagt denn das der KV nicht zwischenzeitlich viel mehr Miete zahlen muss? Oder andere Verpflichtungen hat die das Nettogehalt bereinigen?? Ich sags dir nochmal das sind doch bisher nur Vermutungen.

So und du hast meiner Ansicht nach grad was wichtiges ganz beiläufig fallenlassen "Der KU wurde jeweils dynamisch angepasst. Darauf würde ich mich als KV nämlich berufen, nach dem Motto "Sie war ja damit einverstanden"
Und wie @bejing schon sagte es kann auch sein das man heute weniger verdient als vor 12 Jahren, bzw auch noch erheblich mehr Aufkommen die das Nettogehalt bereinigen.


Was ich sagen will, ich denke nicht das deine Freundin überalle Änderungen und Neuerungen im Leben ihres EX bescheid weiß und deshalb denk ich auch nicht das ihr euch da so drauf versteifen solltet. Auch sag ich die der Vergleich zwischen dir und dem Ex hinkt, da man eben die ganzen Umstände drum herum noch nicht kennt

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@stern

Das hatte ich auch vergessen anzumerken.
Ein dynamischer Titel ist eigentlich aus Sicht des Zahlers so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann. Da geht man nämlich meist von einem fiktiven Gehalt aus. Dieser Titel kommt auch nur zustande, wie @sabbele schon richtig bemerkte, wenn die KM damit einverstanden ist. Somit ist auch eine automatische Einkommensüberprüfung alle 2 Jahre ausgeschlossen.
Ich nehme an, dass das Deiner Freundin nicht bekannt war/ ist.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12