Hi
Hab ein Problemchen. Thema Scheidung.
Habe am 28.04 einen Termin vor Gericht. Es geht um "vorläufige Überlassung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung".
Antrag selber habe ich am 11.04 zurückgezogen, da ich und mein noch Ehemann alles geklärt haben und halten es für nicht nötig um vor Gericht zu gehen.
Aber heute 25.04(Freitag nachmittag!) habe ich einen Brief von meinem Anwalt bekommen wo schöne Sachen drin stehen:
"Nehmen wir nunmehr den Antrag für das gesamte Verfahren zurück, wird Ihnen auch keinerlei Vefahrenskostenhilfe bewilligt, so dass unter diesen Umständen wir Ihnen unsere bisherige Tätigkeit in Rechnung stellen müssten"
Reg mich so auf dass es 2 Wochen gedauert hat um mir es mitzuteilen.Da wo ich in der Kanzlei war um Antrag zurückzuziehen hat niemand was gesagt. Außerdem sie rufen jedes mal an und dies mal schriftlich. Kotz.
Aber es ist so wie es ist.
Also die Fragen:
1) Was ist günstiger: Anwalt bezahlen oder Gerichtskosten?
2)Gilt PKH nur für Anwalt oder für Gerichtskosten auch?
-- Editiert tam-tam am 25.04.2014 16:38
Anwalt selber zahlen oder vor Gericht gehen?
25. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 25. April 2014 | 16:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt selber zahlen oder vor Gericht gehen?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 25. April 2014 | 16:54
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
quote:
"Nehmen wir nunmehr den Antrag für das gesamte Verfahren zurück, wird Ihnen auch keinerlei Vefahrenskostenhilfe bewilligt, so dass unter diesen Umständen wir Ihnen unsere bisherige Tätigkeit in Rechnung stellen müssten"
Konjunktiv !!!
ALSO: NICHT ZURÜCKNEHMEN !!!
==============================
quote:
2)Gilt PKH nur für Anwalt oder für Gerichtskosten auch?
PKH = eigener RA + GK
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. April 2014 | 17:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für schnelle Antwort.
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