Anwaltliche Kosten

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wege123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltliche Kosten

Hallo,

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, oder welche Anträge müssen gestellt werden, damit der Unterhaltspflichtige, welcher die Scheidung eingereicht hat auch die Kosten des Rechtsanwalts, nicht nur! Prozesskosten des anderen Ehegatten mit trägt, oder am besten in voller Höhe bezahlt.

Die Bedürftigkeit des anderen Ehegaten ist situativ momentan vorhanden.

Dankeschön

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Kosten des eigenen Anwalts müssen immer selbst getragen werden. Ggf können Sie Verfahrenskostenhilfe (abgekürzt VKH) in Anspruch nehmen. Der Staat kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe als einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewähren - aber auch die vorgestreckten Kosten später als zinsfreie Ratenzahlung von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie dazu finanziell in der Lage wären. Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt (Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Antragstellung). Beantragt wird beim Amtsgericht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wege123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Mit VKH werden nur die Kosten für das Gericht, oder auch anwaltliche Kosten übernommen?

Kann es sein, dass VKH gewährt wird und RA trotzdem am Ende direkt abrechnet?

Ist der nicht zurückzuzahlender Zuschuss nur für "Härtefälle" ?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Man fragt dazu immer seinen eigenen Anwalt. Anwaltskosten sind eigene Kosten.
Nicht zurückzuzahlen? Wann soll denn die VKH/PKH zurückgezahlt werden? Wann und wo ist ein Härtefall vorliegend?
Der andere soll alles zahlen?--- :grins:

Zitat (von Wege123):
Die Bedürftigkeit des anderen Ehegaten ist situativ momentan vorhanden.
Damit hat derjenige, der den Scheidungsantrag eingereicht hat, nichts zu tun. Der will sich schnellstmöglich scheiden lassen und zahlt SEINE Anwaltskosten und wahrscheinlich auch SEINE Verfahrenskosten selbst.
Derjenige, der situativ momentan bedürftig ist, kann sich an anderer Stelle finanzielle Hilfe holen. Außer der VKH/PKH.

Außerdem eröffnet man nicht für jeden nächtlich einschiessenden Gedanken zu EINER einzigen Angelegenheit einen separaten Thread. :pc: :zoff:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Wege123):
Vielen Dank.

Mit VKH werden nur die Kosten für das Gericht, oder auch anwaltliche Kosten übernommen?

Kann es sein, dass VKH gewährt wird und RA trotzdem am Ende direkt abrechnet?

Ist der nicht zurückzuzahlender Zuschuss nur für "Härtefälle" ?
Danke


Die finanzielle Situation wird geprüft - vier Jahre lang. Je nachdem ist nichts, ein Teil oder alles zurück zu zahlen. Anami hat allerdings recht, Ihr Anwalt kann und wird Ihnen da konkrete Informationen geben können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wege123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Das ist und bleibt hier ein juristisches Laien-Forum.

Um die Diskussion voranzutreiben, könnte die Teilnehmerin ja einmal auf die Fragen und die Widersprüche eingehen. Das tut sie aber nicht. Darum geht es ihr aber auch wohl nicht. Im Zweifel schließt sie kurzerhand den Beitrag, wenn ihr die ein oder andere Antwort nicht gefällt - selektive Wahrnehmung.

"Übrigens auch in der Damen Welt werden die weisen Männer den trotzenden Jungs ebenfalls vorgezogen"

Das wird zumindest dem Ehemann der Teilnehmerin, der sie verlassen hat, herzlich egal sein.

"nichts für Ungut, aber sich in Theorien auszukennen bringt kein echtes Menschenkenntnis zu Stande"

Und eben diese Menschenkenntnis will die Teilnehmerin, für sich allein beanspruchen? Mal schauen, was das Gericht hierzu sagt.

Es ist das gute Recht des Ehemanns - sei es auch noch so schmerzlich für die Teilnehmerin -, sich von ihr zu trennen, ohne hierfür möglicherweise noch jahrelang Trennungs- und nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Das Leben ist nun einmal kein Kindergeburtstag, Ponyhof oder ein Waldorfkindergarten.

"Bitte bleiben Sie höflich"

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.04.2019 13:00

-- Editiert von Moderator am 29.04.2019 15:35

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

editiert

-- Editiert von AltesHaus am 28.04.2019 12:56

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen