Anwaltskosten - Hat das alles seine Richtigkeit oder zieht mich der Anwalt über den Tisch?

21. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Harry1967
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - Hat das alles seine Richtigkeit oder zieht mich der Anwalt über den Tisch?

Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frage
Ich habe mich 11/02 von meiner Frau getrennt. Unterhalt hatten wir da noch selbst festgelegt. Anfang 2003 kam dann von ihrem Anwalt das erste schreiben wegen Unterhalt und Umgangsrecht mit meinem Sohn. Daraufhin bin ich dann auch zu einem Anwalt und habe mich wegen einer Scheidung und des Schreibens beraten lassen. Habe ihn auch sofort wegen Proßeskostenhilfe angesprochen. Er erklärte mir das es dafür noch zu früh wäre und diese dann auch nur für den scheidungsproßes wäre. Naja wie es dann halt so ist ein schrieben die Anwälte hin und her. Die kosten dafür hat er mir dann berechnet.
204 hat er dann endlich Proßeskostenhilfe beantragt, die ich auch gwährt bekommen habe.
Da meine Ex immer wieder neue Forderungen stellt, schreiben die Anwälte weiter fleißig hin und her.
Nun habe ich trotz der Proßeskostenhilfe wieder eine Rechnung von fast 300 Euro bekommen.
Hat das alles seine Richtigkeit oder zieht mich der Anwalt über den Tisch?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Harry,

das dürfte erst einmal sene Richtigkeit haben.

Welche der Verfahren ist bei Gericht? Scheidung? Unterhalt? Umgang?

Für welche Verfahren ist Dir in welchem Umfang PKH bewilligt worden?

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#2
 Von 
Harry1967
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich nicht so genau.
Ich habe vom Gericht noch kein Schreiben bekommen.
Wir sind noch bei der Klärung des Versorgungsausgleiches ( Unterlagen zuschicken zur BfA)
Gehört denn nicht alles zur Scheidung dazu?

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Nein, Unterhalt oder Umgang z.B. sind sogenannte Verbundverfahren, wenn sie denn während des Verfahren auf Ehescheidung gerichtlich anhängig gemacht werden. Und für jedes Verfahren wird dann auch gesondert PKH bewilligt oder auch nicht.

Du mußt doch aber wissen, welche Verfahren schon bei Gericht anhängig sind. Ehescheidung wohl ja, Unterhalt und Umgang auch?

Worüber schreiben die Anwälte denn so in ihren Schreiben?

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#4
 Von 
Harry19677
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Zeit schreiben sie wieder mal über den Unterhalt

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#5
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Dann ist dieses Verfahren auch noch außergerichtlich, also nicht gerichtlich anhängig, und Du mußt bezahlen, da hierfür keine PKH vorliegt und auch nicht vorliegen kann. PKH gibt es grundsätzlich nur für gerichtliche Verfahren.

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#6
 Von 
Harry19677
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also muß ich den Anwalt anweisen nicht mehr zu reagieren, da ich finanziell vorne und hinten nicht mehr klar komme?
Da sie nichts für ihren Anwalt bezahlt, muß ich also warten bis sie mich verklagt und dann bekomme ich wieder PKH und kann mir einen Anwalt nehmen. Habe ich das richtig verstanden?

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#7
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn man es ganz krass sehen will, ja.

Aber man achte auf die Stolperfallen:

Das Gericht könnte Dir PKH versagen, da Du den Prozeß dann "mutwillig" provoziert hast. Wäre nur ein Beispiel.

Frage Deinen Anwalt, ob ihm nicht eine pfiffige Forumlierung einfällt, die er der Gegenseite verabreicht, so daß diese klagt. Keine Ahnung wie die Situation bei Euch aussieht.

Sind die Forderungen Deiner Ex denn völlig unrealistisch? Dann klagt sie eventuell nicht, weil sie genau das weiß und möglicherweise für eine solche Klage auch keine PKH bekommen würde.

Aber das kann ich nicht wissen, wäre nur ein Gedanke.



-- Editiert von dr.o.medar am 21.01.2005 13:31:39

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