Hallo,
aus gegebenem Anlass würde ich gerne wissen, welche anwaltlichen Kosten ich noch zu tragen habe, wenn ich als Antragsteller der Scheidung während der 3-wöchigen Frist der Antragsgegnerin zur Stellungnahme meinen Antrag zurückziehe. Bisher bezahlt habe ich ja die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Was steht dem Anwalt denn (evtl. prozentual auszudrücken?) noch zu. Er muss ja dann z.B. nicht mehr bei Gericht erscheinen, wenn es keine Verhandlung gibt …
Vielen Dank für die Antwort
Max