Anwaltskosten nach Scheidung

2. März 2006 Thema abonnieren
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harald2005
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Anwaltskosten nach Scheidung

Endlich ist meine Scheidung durch. Hat fast 2,5 Jahre gedauert. Aber was soll's. Irgendwann ist alles mal vorbei. Dachte ich jedenfalls, bis ich die anwaltliche Rechnung bekam. Der Streitwert in der einvernehmlichen Scheidung war auf 8700 ¤ für die Scheidung und auf 5200 ¤ für den Versorgungsausgleich festgesetzt worden. Mir wurde vom Anwalt mitgeteilt, dass die Basis für die Kostenberechnung das 3fache Monatseinkommen der Ehepartner sei, also 8700 ¤. Ich könnte mit ca. 1500 ¤ anwaltlichen Kosten rechnen plus Gerichtskosten.
Erstaunt war ich nun, dass die Kosten ca. 800 ¤ höher sind. Ist ja auch ein ganz schönes Sümmchen.
Die Rechnung ist in 2 Bereiche gesplittet:
1. aussergerichtliche Tätigkeit - Gegenstandswert bis 13.000. Dort wurden für eine Scheidungsfolgenvereinbarung 8/10 Geschäftsgebühr nach §§ 11, 118 I Ziff. 1. Brago berechnet. Machte inklusive Telefongebühren und 16% Umsatzsteuer rund 500 ¤ aus. 2. Ehescheidung: 10/10 Prozeßgebühr gemäß §§ 11, 31 I Brago, Wert: 13900 ¤. 10/10 Verhandlungsgebühr gemäß §§ 11, 31 I 2 Brago, Wert 13914 ¤ und 10/10 Beweisgebühr gemäß § §§ 11, 31 I 3 Brago, Wert 8700 ¤ Brago. Macht ca. 1800 ¤. Summa summarum also ca. 2300 ¤.
Ich verstehe diese Rechnung überhaupt nicht? Kann mir mal bitte jemand erklären, warum 3 mal Werte von ca. 13000 - 13900 ¤ angesetzt wurden und nur einmal der für mich nachvollziehbare Wert von 8700 ¤, wie ihn das Familiengericht ja auch als Streitwert festgesetzt hat.
Könnte es sein, das die Werte für die Scheidung und den Versorgungsausgleich addiert wurden und als anwaltliche Berechnungsgrundlage genommen wurden? Da kommen halt ca. 13900 ¤ raus. Ist so etwas korrekt? Wenn ja, dann weiss ich jetzt auch, warum die Anwälte die einzig fröhlichen Leute im Familiengericht waren. Scheint echt leicht verdientes Geld zu sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ja nichts weiter zu tun und die ganze Sache war in 10 Minuten vorbei.
Kann mal jemand diese Rechnung nachvollziehen und bewerten? Ist das eine besonders hohe Rechnung für so ein simples Verfahren? Da kommen ja noch die Gerichtskosten dazu. Vielen Dank schon mal für die Informationen.
Gruß
harald2005

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guest123-977
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#2
 Von 
harald2005
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Hallo,

vielen Dank für die qualifizierte Antwort. Das ist ja echt geldwert:-) im Gegensatz zu den Infos durch meinen RA. Dem musste man wirklich immer alles aus der "Nase ziehen". Da ich mit der Regelung zum Versorgungsausgleich nicht einverstanden bin, habe ich beim Familiengericht Einspruch eingelegt. Leider musste ich nun erfahren, dass ich dazu nicht befugt bin. Das kann wiederum nur der Anwalt machen. Das ist doch eine Frechheit. Warum redet das Gericht nicht mit mir als mündigem Bürger. Ich brauche doch kein Sprachrohr. Prompt möchte der Anwalt, der ja auch vom Gericht informiert wurde, einen entsprechenden Auftrag von mir. Das finde ich auch schon mal wieder daneben, denn es ist ja überhaupt nicht klar, ob das Gericht Berechnungsfehler gemacht hat. Ich wollte halt nur eine Frist wahren. Begründung wird nachgereicht. Habe den ganzen Vorgang erstmal an eine Rentenberatung weitergegeben. Wahrscheinlich hat ja das Gericht gar keinen Fehler gemacht.Ich will halt nur Gewissheit haben, dass die Ausgleichszahlungen an meine Ex beim Renteneintritt in der Höhe (ca. 430 €) auch korrekt ist.
Zur Scheidungsfolgevereinbarung: Da wurde gar kein Notar beauftragt. Das hat der Anwalt aufgesetzt. Ich weiss gar nicht mehr, was da überhaupt an Belanglosigkeiten drinsteht. Ich kann mich nur daran erinnern, dass ich nach der Scheidung aus dem bestehenden Mietverhältnis entlassen werde soll und das halt keiner mehr Anspruch auf irgendetwas vom anderen hat. Das ist einfach nur das, was meine damalige Frau und ich besprochen hatten in schriftlicher Form. Wir haben das beide unterschrieben und das war wahrscheinlich die Grundlage für die einvernehmliche Scheidung.
Das Originalurteil habe ich nun vom Anwalt angefordert, weil mein Arbeitgeber das haben will. Der Anwalt schreibt mir, dass ich das nur bekomme, wenn ich seine Abschlussrechnung begleiche. Mache ich ja, die Frist dazu ist ja noch nicht mal abgelaufen, aber ich finde das auch schon wieder eine Frechheit. Ist so etwas überhaupt erlaubt? Mir soll quasi das Originalurteil vorenthalten werden, und zwar solange bis ich gezahlt habe. Sollte ich nicht bezahlen, dann wären doch eigentlich andere rechtliche Schritte möglich. So etwas finde ich stillos.
Ganz davon abgesehen, bin ich der Meinung, dass durch dieses Scheidungsmodalitäten mal wieder die Mittelschichten ordentlich "ausgeplündert" werden. Die Reichen juckt das eh nicht und die, die nicht zahlen können, immerhin 40% wie ich letztens in der Presse gelesen habe, bekommen Prozesskostenhilfe. Also hält man sich an die Bevölkerungsgruppen, die "dazwischen" liegen. Ich kann nur hoffen, dass irgendwann hier mal "skandinavische Verhältnisse" einziehen. Oder gar nicht mehr heiraten. Sollte man vielleicht den eigenen Kindern empfehlen. Oder gibt es hier im Forum dazu andere Meinungen?

Viele Grüße

harald2005

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#3
 Von 
guest123-977
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Lehrling
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#4
 Von 
harald2005
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Beginner
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Hallo,
hat noch mal jemand Lust, auf meine Antwort auf die Antwort zu antworten:)?
Gruß
Harald

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#5
 Von 
harald2005
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Reike,
dass das Gesetz ist ist mir klar. Einsichtig ist es mir leider nicht. Warum soll ich nicht sagen können "Hallo Richter, ich sehe das aber anders, rechne noch mal nach oder erläutere mir das mal"? Ich werde so quasi gezwungen, dieses über einen Anwalt sagen zu lassen. Der macht das auch, weil er ja den Auftrag haben will. Jedenfalls in meinem Fall. Der sagt z.B. nicht, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass die am Familiengericht sich verrechnen, weil sie eben entsprechende Software einsetzen. Der sagt auch nicht, dass ich mir das ja vielleicht mal über eine Rentenberatung durchrechnen lassen könnte. Mir geht es ja auch nur darum, dass ich noch mal gesagt bekomme, dass was Du in einigen Jahren an deine geschiedene Frau an VA zu zahlen hast ist ok. Zahlen muss ich ja so oder so.
Warum soll eigentlich die Berechnung des VAs so kompliziert sein? Ein Beispiel: Als Beamter bekomme ich 71% meines letzten Bruttoeinkommens als Rente, beispielhaft hier 1000€. Das kann ich also selber berechnen. Die Ex bekommt als Angestellte über die BFA 500€. Die Differenz beträgt als 500 €. Davon habe ich als VA 250€ zu zahlen. Das ganze halt nichtin Euronen, sondern in Rentenpunkten. Soweit so einfach, oder auch nicht:). Die Rentenverläufe sind ja nicht so gradlinig. Man war vielleicht nicht das ganze Leben Beamter und hat möglicherweise auch in die BFA eingezahlt, dann kommen noch die Zusatzversorgungen hinzu usw. Für mich ist halt da die Frage, haben die Rententräger denn alles richtig berechnet! Denn das sind ja aus meiner Sicht die entscheidenden Parameter nach denen das Familiengericht den VA berechnet. Bin schon mal gespannt, was die Rentenberatung dazu sagt. Ich auf jeden Fall steige überhaupt nicht durch den Wust von Zahlen durch, die mir die Rententräger über das Gericht zur Überprüfung geschickt habe. Vielleicht hätte ich das ja sofort prüfen lassen sollen.
Warum ich das Originalurteil brauche? Mein Arbeitgeber will das haben, Ich habe, wie es sich für einen trotteligen, rechtschaffenenen Menschen gehört:), die Änderung meiner persönlichen Verhältnisse angezeigt. Die Personalstelle will also das Original. Wieder so eine Frechheit. Ich bekomme ja nicht mehr Geld, sondern ich verliere den Familienzuschlag, da ich ja nun nicht mehr verheiratet bin. Ich werde nun nichts mehr machen, denn wenn den Bürokraten das nicht passt, dann sollen sie mir das Geld doch weiterzahlen, oder wie sagt der Berliner so schön und drastisch: Die können mir mal an der Pupe schmatzen. Aber da ich ja auch irgendwo Bürokrat bin, weiss ich natürlich, dass ich es irgendwann doch nachreichen muss. Die haben ja auch nur ihre Vorschriften, die sie abarbeiten. Ich frage mich nur, warum da mal wieder nicht eine Kopie reicht, nein, es muss das Original oder eine beglaubigte Kopie sein.
Mit der PKH haben wir uns missverstanden. Aus meiner Sicht müssen die Ehepartner ja unterstützt werden, die nicht so viel Geld haben. Ich habe nur die Ausplünderung der Mittelschichten bemängelt, denen die Zahlung der hohen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten wehtun. Ich sehe einfach nicht den geldwerten Gegenwert: Da sind ein paar belanglose Briefe geschrieben und Rechnungen geschickt worden, ein anwaltliches Gespräch und die 10minütige "Gerichtsverhandlung" fand statt und das Ganze hat 2300 Euronen gekostet mit dem Ergebnis, dass ich nun geschieden bin und weiss, dass ich in einigen Jährchen 430 € an VA abdrücken kann. Welch ein Erfolgserlebnis:(.
Ich bin nicht Deiner Meinung, dass die Leute sich heute zu schnell scheiden lassen. In der Regel wissen doch alle, dass das ein nerviges, belastendes und teures Ereignis ist, das ausser den RAs in der Regel keine Gewinner hat. Ich selber war ja auch 25 Jahre verheiratet und zähle damit zu den "Methusalems", denn fast alle anderen Beziehungen aus dem Bekanntenkreis waren ja schon längst auseinandergegangen. In der Regel gehen die Ehen ja auseinander, weil der eine oder andere Partner sich eine oder mehrere "Sauereien" geleistet hat und nichts mehr zu kitten ist. Oder, und so wahr das bei mir, man hat sich schlichtweg auseinandergelebt. Über diesen langen Zeitraum entwickeln sich die Individuen nun mal unterschiedlich. Hinzu kommt natürlich auch, dass wir in unserer Wohlstandsgesellschaft zunehmend den Blick auf innere Befindlichkeiten gelenkt haben. Bei den Eltern war das ja noch anders. Das große Problem sind ja heutzutage die Frauen. Die wollen es immer schön emotional und spontan, am liebsten vielleicht südländisch a la feuriger Kubaner. Die haben in der Regel zu viel Holly- oder Bollywood geguckt, oder "vom Winde verweht" oder ähnliches. Diese Erwartungshaltung kann oder will "Mann" auch nicht befriedigen. Ich bin nun mal eher ein Norddeutscher Typ und meine Feurigkeit hält sich in Grenzen:-). Ausserdem geht das ja nun wohl auch nicht immer, wenn ich müde aus meinem Büro nach Hause komme. Kurz und gut, übertriebene Erwartungshaltungen von Seiten der Damen der Schöpfung an den emotionalen Komplex. Da kommt "Mann" vielleicht nicht mehr mit, merkt es noch nicht mal, weil er meint, er macht ja alles richtig - Geld, Wohnung, Haus, Auto, Stereoanlage, Urlaub ist gut organisiert - und Peng, wacht er verwundert auf, dass doch nicht alles ok war und die Damen das eigentlich wenig interessiert. Die wollens spontan und emotional. Bei mir war das aber eher umgekehrt, denn ich habe die langjährige Beziehung wegen vermuteter und gespürter Interessenlosigkeit aufgekündigt.

Gruß
Harald

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#6
 Von 
guest123-977
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#7
 Von 
harald2005
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Hallo Reike,
ich habe schon richtig gerechnet. Das Prinzip ist schon so. Der, der höhere Anwartschaften erwirtschaftet hat, gleicht halt aus. Es wird einfach die Differenz zwischen den Anwartschaften berechnet und dur 2 dividiert. Das ist dann die Ausgleichszahlung. Gestern kam das Gutachten der Rentenberatung und da konnte ich das auch nochmal gut nachvollziehen. Du hattest Recht, dass Gericht hat sich nicht verrechnet und die Rentenverläufe sind korrekt abgebildet. Insofern habe ich nun Gewissheit. Im Prinzip kann ich das mit der Rentenberatung nur empfehlen. Wer da Zweifel hat, sollte sich dort beraten lassen. Mein Anwalt hatte jdenfalls von diesem Bereich keine Ahnung. Er bekommt nun keinen Folgeauftrag und ich werde die Rechnung bezahlen. Damit ist diese merkwürdige Angelegenheit nun hoffentlich beendet. Schwach fand ich nur, dass er mir im Rahmen seiner "Beratung" nicht von selbst die Rentenberatung empfohlen hat, sondern hinter einem neuen "Auftrag" hergehechelt ist. Zum Glück ist man ja auch irgendwie noch ein mündiger Bürger mit einigermaßem funktionierendem Denkapparat.
Den VA merke ich erst, wenn ich Pension beantrage. Das wird erst in einigen Jährchen sein. Diese Pension wird dann um den VA gemindert. Jetzt merke ich davon zum Glück noch nichts, denn ich zahle keine Beiträge für einen Rentenversicherungsträger. Das macht mein Arbeitgeber:). Mildern könnte ich den Velust durch den VA indem ich zukünftig mehr verdiene, oder privat noch Geld für die nachberufliche Zeit anlege. Das muss ich kalkulieren. Sollte meine Ex aus irgendwelchen Gründen keine Rente beantragen, hat der VA keine Auswirkungen auf meine Pension. Hatte sie aber erst einmal Rente erhalten, dann ist der VA unwiederuflich für mich verloren.-
Na ja, ob das nun etwas mit Modernität zu tun hat, wenn durch das Recht nun nicht mehr das eine Geschlecht benachteiligt wird, sondern das andere, wage ich zu bezweifeln. In diesem Falle ist vieles für die Männer negativ gelaufen: Unterhaltszahlungen an die Ex, Sorgerechtsprobleme für Väter usw. Was ich meinem Sohn in diesem Hinblick raten soll, weiss ich nicht. Ich sage halt, informiere Dich in diesem Bereich besonders gut und kalkuliere den "Schadensfall". Ansonsten stimme ich Dir zu, dass diese Frauen- und Männergenerationen halt selber miteinaner klarkommen müssen. Die Elterngeneration, also die heute 50 - 60jährigen haben ihnen da nicht so viel Positives vorgelebt. Und um "böse Frauen" oder "böse Männer" geht es da bestimmt nicht, sondern eher um gesellschaftliche oder familiensoziologische Entwicklungen, die sich natürlich dann irgendwann auch wieder im Recht abbilden.
So schlicht ist die Sache mit den "Heißblüttern" offensichtlich nicht, wenn sich das im Forum abbildet. Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich denke, dass hat mit zu hohen Erwartungen an den emotionalen Haushalt zu tun, das hat mit Erwartungen zu tun, die immer wieder durch Medien in die Köpfe gesetzt werden und die mit dem "normalen" Alltag nichts zu tun haben. Natürlich muss man sich da vor Verallgemeinerungen hüten. Fakt ist aber nun mal auch, dass Männer und Frauen in dieem Bereich unterschiedlich sind. Und das ist auch gut so. Es ist nur die Frage, wie diese Unterschiede gehändelt werden. Vielleicht müssen Männer ja auch nur aufmerksamer werden und so manches Problem löst sich dann ziemlich einfach.
Diese Betrachtungen haben mit dem VA übrigens nichts zu tun, denn im umgekehrten Fall hätte ich ja davon profitiert. Insofern ist dieser Bereich eigentlich "geschlechtsneutral":).

Einen schönen Sonntag und Gruß,

harald2005

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