Hallo,
kann mir bitte mal jemand sagen, wie sich die Honorare eines Anwalts bei einer Scheidung - in Bezug auf ein Haus - errechnen.
Mein Frau und ich haben zusammen ein Haus gebaut. Sagen wir mal, das würde 500.000,- € an Wert haben.
Wie setzt sich - nur bezogen auf das Haus - das Honorar eines Rechtsanwalt zusammen. Verdoppelt sich dieses Honorar, wenn man 2 Rechtsanwälte nimmt?
Wenn sich meine Frau und ich erst mal ohne Anwalt über die Aufteilung des Haus einigen würden, z.B. bekomme ich 300.000,- € und Sie 200.000,- € und wird nach dem Verkauf und der Aufteilung des Geldes uns erst mit einem Rechtsanwalt scheiden lassen würden, würde dann hier trotzdem wieder der Zugewinn berechnungstechnisch angesetzt werden (nur auf das Haus bezogen)? Weil dann hätten wir ja gleich 250.000 zu 250.000 € machen können. Oder kann man das irgendwie regeln, dass man im Vorfeld sagt, dass dieser Hausverkauf nicht in die Zugewinnmasse eingerechnet wird?
Vielen Dank
L' interrogateur
Anwaltskosten / trotzdem Zugewinn?
6. Oktober 2020
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Frage vom 6. Oktober 2020 | 11:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten / trotzdem Zugewinn?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2020 | 11:10
Von
Status: Unbeschreiblich (38265 Beiträge, 13965x hilfreich)
In das Anwaltshonorar fließt nur ein, was Gegenstand der Beratung oder des Gerichtsverfahrens ist. Nicht das, was ihr außerhalb intern regelt. Eine Ausnahme ist der Versorgungsausgleich, der ist von Amts wegen einzubeziehen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 6. Oktober 2020 | 12:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn das Anwaltshonorar fließt nur ein, was Gegenstand der Beratung oder des Gerichtsverfahrens ist. Nicht das, was ihr außerhalb intern regelt. Eine Ausnahme ist der Versorgungsausgleich, der ist von Amts wegen einzubeziehen. :
wirdwerden
und wenn wir das außerhalb intern regeln, fällt die Aufteilung auch nicht mehr zum Zugewinn?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2020 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (38265 Beiträge, 13965x hilfreich)
Ihr müsst überhaupt keinen Zugewinnausgleich durchführen.
wirdwerden
#4
Antwort vom 6. Oktober 2020 | 17:07
Von
Status: Unbeschreiblich (31760 Beiträge, 5603x hilfreich)
Man muss das gar nicht sagen. Außerdem ist ein Hausverkauf keine Zugewinnmasse.Zitatdass man im Vorfeld sagt, dass dieser Hausverkauf nicht in die Zugewinnmasse eingerechnet wird? :
Man kann VORHER mit seiner Frau eine *private Trennungsauseinandersetzung* machen. (also außergerichtlich und ohne Anwaltsarbeit)
Man setzt sich uU mehrmals möglichst friedlich zusammen und trennt alles --- jeden Löffel, jedes Möbel, auch den Wert des Hauses.
Das schreibt man in einen privaten Vertrag. Dann steht dort DEINS und IHRS. Sie kriegt das und du kriegst das.
Ich würde nicht den Wert des Hauses einsetzen.
Oft ist der Preis beim Verkauf anders als der schönste Wert. Es gibt weitere Kosten, die beim Verkauf entstehen.
Man könnte prozentuale Anteile vom Erlös vereinbaren.
Damit haben sich dann weder Anwälte noch Richter zu befassen.
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