Frohe Ostern, allerseits!
Leidiges Thema Geld:
Mit meiner mittlerweile Geschiedenen war erst die Scheidung mit nur einem Anwalt vorgesehen: Sie Mandantin, ich Mäuschen, jeder die Hälfte der Kosten. Trennungsfolgevereinbarung und Beratung wurden geleistet.
Mit zunehmend kritischer End-Beziehung war Anwalt nach vier Monaten für mich nicht mehr ansprechbar, Infos - auch solche, die im nachhinein sehr zu meinen Lasten gingen - nur über Eheweib. Später habe ich mir einen eigenen Anwalt genommen, sie ist bei ihrem Anwalt geblieben.
Nun - nach Scheidung - saftige Honorarforderung ihres Anwalts an sie für Beratung. Anwältin und Ex bezeugen -auch vor Gericht- meine Zusage hälftiger Kostenübernahme für Beratungsleistung. Formal liegt wohl kein Parteiverrat dieses Anwalts vor, da Rechnung Beratung VOR eigentlichem Scheidungsverfahren betrifft.
Sehe mich nicht schlecht verschaukelt: Soll nun noch für die Rechtsvertretung der Gegenseite zahlen. Vermute zudem eine überhöhte Rechnung, damit "die andere Hälfte" meiner Ex erlassen werden kann. - Ist doch zum K....n !
Wie seht Ihr das: Zahlen oder Streiten ?
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"Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt."
-- Editiert von Kay Arne am 09.04.2004 21:20:43
Anwaltsrechnung
9. April 2004
Thema abonnieren
Frage vom 9. April 2004 | 20:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsrechnung
#1
Antwort vom 10. April 2004 | 01:36
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 458x hilfreich)
Hallo Kay Arne,
ich würde streiten.
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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"
Und jetzt?
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