Hallo alle zusammen,
meine Schwester wohnt mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) im Haus meiner Mutter und hat sich von ihrem Freund getrennt (keine Ehe). Dieser Ex-Freund hat jetzt Anzeige beim Jugendamt erstattet, wegen folgendem Sachverhalt:
Meine Schwester hat die Kinder ins Bett gebracht und gewartet bis sie eingeschlafen sind. Die zwei Kinder spielen den ganzen Tag draussen im Sommer und sind deshalb müde genug und schlafen auch meist zuverlässig komplett durch.
Die Bettchen und die Wohnung ist gut abgesichert und somit kann eigentlich falls doch einmal ein Kind plötzlich aufwacht und aufsteht eigentlich nicht viel passieren. Selbst wenn die Kinder in den Garten laufen sollten sind die Gartentüren verschlossen.
Meine Schwester hat dann mit der Nachbarin (Cousine) abgemacht, dass sie das Babyfon nehmen soll solange meine Schwester Rollerblades fährt (etwa 15 minuten). Zufällig kam in dem Moment in dem meine Schwester schon weg war der Ex-Freund vorbei und hat die Situation so interpretiert, dass meine Schwester die Kinder komplett alleine gelassen hätte. Die Cousine war auch nich sofort aufzufinden (wahrscheinlich bei ihrer Mutter ein Haus weiter). Der Ex-Freund hat jetzt deshalb Anzeige beim Jugendamt erstattet, weil er darin eine Aufsichtspflichtverletzung sieht. Was wird auf meine Schwester zukommen ? Kann man im Falle einer böswilligen Anzeige in rufschädigender Absicht etwas gegen eine solche Anzeige unternehmen ? Den Kindern geht es sehr gut bei ihrer Mutter, sie haben einen riesen garten zum spielen sind gut versorgt, haben viele Verwandte gleich nebenan und leben in gesunder dörflicher atmosphäre. Geld steht auch ausreichend zur Verfügung. Ich nehme an, dass der Ex-Freund die Trennung
einfach nicht verkraftet hat und jetzt jede Gelegenheit nutzt um solche Spielchen zu treiben... was ist (vernünftigerweise) zu tun ? Wir wollen keinen Streit provozieren ...
ergänzung: meine schwester und ihr ex haben gemeinsames sorgerecht. die kinder sind am wochenende bei ihm und sonst bei ihrer Mutter. unterhalt hat er noch keinen bezahlt ...
-- Editiert am 02.07.2009 16:57
Anzeige beim Jugendamt
2. Juli 2009
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Frage vom 2. Juli 2009 | 16:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 2. Juli 2009 | 20:47
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo spanschl,
quote:
unterhalt hat er noch keinen bezahlt ...
Dieses trägt zur Lösung des Sachverhaltes überhaupt nicht bei.
quote:
Der Ex-Freund hat jetzt deshalb Anzeige beim Jugendamt erstattet
Beim Jugendamt kann man keine Anzeige erstatten. Die Aufnahme einer solchen, ist den Damen und Herren in lindgrün vorbehalten (einige BL haben ja schon dieses autoritäte blau/schwarz harrrr).
quote:
Meine Schwester hat dann mit der Nachbarin (Cousine) abgemacht, dass sie das Babyfon nehmen soll solange meine Schwester Rollerblades fährt (etwa 15 minuten).
Dieses würde ich als Babysitting interpretieren wollen. Daher sollte die KM wohl keine Probleme bekommen.
Allerdings würde ich empfehlen, dass die KM ihre Freizeitaktivitäten in Zukunft besser koordiniert. Ich würde mein Kind abends nicht allein im Haus lassen.
LG Nero
#2
Antwort vom 2. Juli 2009 | 22:34
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 2. Juli 2009 | 22:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich muss nochwas berichtigen.
Also so fahrlässig war das doch nicht. Die Babysitterin war 10 Meter entfernt in ihrem Wohnzimmer und war doch nicht unauffindbar. Hab ich falsch verstanden als ich mit meiner Schwester geredet habe. Der Babysitter war nur nicht direkt im Haus hätte aber innerhalb von 30 sec da sein können.
#4
Antwort vom 2. Juli 2009 | 23:21
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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