Arbeit oder Unterhalt

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit oder Unterhalt

Hallo, Ehefrau bekommt aktuell ALG 1 nach Aussteuerung aus dem K-Geld. Antrag auf EU Teilerwerbsunfähigkeit gestellt.
Aktuell hat sie seit seit 2 Tagen die Vollzeitpflege ihrer Eltern aus humanitären Gründen übernommen.Zuvor war die Tochter (Berufstätig) der Ehefrau in das Haus ihrer Großeltern eingezogen um eigentlich die Pflege zu übernehmen. Scheinbar ist es gut gemeint aber letzlich wäre sie angeblich überfordert. Deswegen übernimmt meine Frau.
Problem, wenn die Ehefrau ihre Eltern pflegt könnte die EU Rente versagt werden denn dann könnte sie ja eigentlich arbeiten.
Pflegt sie weiter bekäme sie keine EU Teilrente und hätte kein Einkommen sofern die beiden Pflegebedürftigen ihr vom Pflegegeld nichts zukommen lassen.
Trennungsunterhalt , falls es zur Trennung käme, müßte ich trotzdem zahlen auch wenn sie sich der Arbeit entzieht und keine EU Teilrente bekommt?
Und, bei Vollzeitpflege wäre sie ja fast nicht mehr in unserer gemeinsamen Wohnung. Da kann ich gleich eine kleinere Wohnung suchen.
Weil mit Teilzeitarbeit und EU Rente wäre mein U Halt geringer. So wie es jetzt kommen könnte hätte sie ja gar nichts ist aber selbst Schuld an dieser Situation. Könnte man sagen sie muß arbeiten gehen oder muß ich den vollen U Halt zahlen?
Vielleicht Vergleich möglich?

Schönes We und Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Bubulino):
Aktuell hat sie seit seit 2 Tagen
Ach, doch schon so lange? Wie nett. Und du denkst schon an Trennungsunterhalt, Umzug in kleine Wohnung usw... Alle Achtung! :zoff:
Zitat (von Bubulino):
ist aber selbst Schuld an dieser Situation.
Es gäbe doch Zeit für andere Möglichkeiten der Pflege. Auch humanitäre.
Zitat (von Bubulino):
Könnte man sagen sie muß arbeiten gehen oder muß ich den vollen U Halt zahlen?
Lass das Familiengericht entscheiden...wenn es soweit ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn die Ehefrau eine Teil-Rente bekommt, dann kann sie natürlich zusätzlich arbeiten. Das ist ja der Sinn der Rente, dass man eben noch soweit arbeiten kann, wie es gesundheitlich geht. Und dazu kann sie dann zusätzlich ihre Eltern pflegen. Mit Bezahlung, wo ist das Problem?

Auch wenn sie eine volle EM-Rente bekommt, kann sie noch zusätzlich arbeiten. Und verdienen. Die einzige Frage ist, wieviel angerechnet wird auf die Rente. Und wie viele Stunden sie arbeitet.

Nun zur möglichen Trennung: also dreimal "hinweg von mir," ohne Folgen, das läuft bei uns in Deutschland nicht. Ich gehe mal von einer Ehe von langer Dauer aus. Da wäre dann zu gucken, was sie an Geld eigenständig zur Verfügung hat. Die Differenz zu Deinem bereinigten Gehalt wäre aufzuteilen, das ist mal eine ganz grobe Einschätzung. Wie lange das passiert, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir um Unterhalt. Wenn sie EM Rente bekommt und könnte noch arbeiten würde das meinen Unterhalt verringern.
Und wie soll das gehen sie bezieht EM Rente kann aber ihre Eltern pflegen. Das könnte dazu führen das sie keine EM Rente bekommt.

Wenn sie nur pflegt und nix hat muß ich wesentlich mehr U Halt zahlen. Und darüber hinaus noch nach dem Trennungsjahr.
So bliebe mir nur der Selbstbehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du hast das System immer noch nicht verstanden. Auch mit EM-Rente kann man arbeiten. Die Frage ist nur, wie viel. Und was angerechnet wird auf die Rente und damit auch dann auf den Unterhalt. Man sollte erst einmal herausfinden, was sie überhaupt an Einkommen hat, dann kann man anfangen mit der Rechnerei.

wirdwerden

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#5
 Von 
Bubulino
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe das schon aber wir schreiben etwas hier aneinander vorbei.
Je weniger sie hat umso mehr müßte ich Unterhalt zahlen.
Pflegt sie ihre Eltern in Vollzeit kann sie nicht auch noch arbeiten gehen und es wäre kontraproduktiv wenn sie EM Rente bekäme.Dann sagt die RV wie sie pflegen ihre Eltern 24 h und beziehen EM Rente dann können sie gleich arbeiten gehen.
Das könnte sie ja nicht wenn sie pflegt und hätte kein Einkommen ausser evtl. Pflegegegeld von ihren Eltern so sie was abbekommt.
Beispiel: EM Rente 500€ plus Arbeit 800 €uro. 1300€ Einkommen. Das wird mit der 45% Klausel gegen meine Rente errechnet.

Beispiel 2: Sie pflegt und bekommt nix höchsten eine freiwillige Zahlung ihrer Eltern was nicht als Einkommen angerechnet wird.
Frau Einkommen 0 € gegen meinen Rente. Dann bliebe mir nur der Selbstbehalt.
Wäre schon ein gewaltiger Unterschied vom Unterhaltsbetrag. Wobei im 2ten Beispiel es nicht bei dem Trennungsunterhalt bleiben würde sondern es sich übe Jahre hinziehen könnte mit Unterhalt.
Wenn sie sich für das 2te Modell entscheidet kann ich mich gleich aufhängen was beim ersten anders ist.


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Bubulino):
falls es zur Trennung käme,
Dann beginne deine Überlegung doch noch mal von vorne.
1. Es käme nicht zur Trennung.
2. Deine Frau bekäme volle EM-Rente,
3. Deine Frau schafft die Vollzeitpflege für 2 Personen nicht.
4. Du müsstest keinen T-Unterhalt zahlen.
5. Für die Eltern wird eine andere Pflegekraft gesucht.

Zitat (von Bubulino):
Frau Einkommen 0 € gegen meinen Rente.
Wie bitte?

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