Arbeiten in UK, gekürzter Unterhalt vom Exmann

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fantas
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeiten in UK, gekürzter Unterhalt vom Exmann

Hallo,

bin 2000 von meinem Exmann geschieden worden. Wir haben ein gemeinsames Kind (10) für das bisher regelmäßig Unterhalt gezahlt wurde.
Nun sind wir nach GB gezogen weil mein neuer Mann in D nach der Insolvenz seiner Firma keine Arbeit gefunden hat. Mein Exmann ist arbeitslos und bezieht mittlerweile Hartz. Er hat nun kurzerhand den Kindsunterhalt von 230 Euro auf 80 Euro gekürzt mit der Begründung das er nicht mehr habe...
Wir leben hier in GB auch von der Hand in den Mund, da mein Mann durchschnittlich 150 - 200 Euro jeden Monat gepfändet werden (wegen seiner Insolvenz)

Nun meine Frage, was kann ich tun? Er kann doch nicht einfach so den Unterhalt kürzen. Das ist Geld von dem wir leben müssen... Auf meine Frage wie das nun weitergehen soll, antwortete mein Ex nur das er nicht mehr hat und nun auch nicht mehr zahlen kann. Wäre nun ein englisches Gericht zuständig? Was sollen wir tun?

Danke!

Fantas

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fantas
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, nimm Dir ruhig die Zeit zum Nachdenken... Du hast absolut kein Hintergrundwissen und verurteilst...

Nicht besonders hilfreich Dein Beitrag!

Fantas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fantas
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, das könnte ich!
Da mir aber im Moment die Zeit fehlt, begnüge ich mich mit einer hilfreichen Antwort zum Thema Kürzung des Kindesunterhaltes. Umgangsrecht etc. steht nicht zur Debatte....

Danke!

Fantas

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Loddar`s Schwester.
Die Engländer werden sie
nach EU-Recht sowieso bald raussschmeissen. Ich habe sowohl in England als auch in den USA regulär gearbeitet und kenne die Bestimmungen.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst unterhalten kann muss gehen.

-- Editiert von Hunter54 am 02.11.2006 21:39:52

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fantas
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Hunter54,

na na na, wie kommmst Du denn darauf das wir nicht arbeiten? Hm? Nicht irgend etwas behaupten was nicht stimmt, ja?
Mein Mann arbeitet jeden Tag mindestens 10 Stunden, soviel zu dem Thema. Sonst würde er ja wohl auch kaum gepfändet werden... Na? Klick gemacht?

Well, Mr. Hunter, you are not very well informed was arbeiten in der EU angeht... Soviel noch zu dem Thema. Vielleicht magst Dich ja mal ein bischen schlau darüber machen, dann ersparst Du vielleicht künftigen postern, sagen wir's mal so... nicht sehr hilfreiche Antworten von Dir...

Hab ein bischen das Gefühl das bringt hier nichts... Schade!

Fantas

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Egal wie man es dreht und wendet, mit Hartz IV-Bezug ist der KV keinesfalls in der Lage, von 345 € ALG II noch 230 € KU zu zahlen, da sind 80 € schon recht viel. Das leuchtet sicher ein.
Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen.
Wenn der KU bisher nicht tituliert wurde, wird bei einer Titulierung auch kaum ein Betrag in der Größenordnung herauskommen.


-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn denn ein Titel vorhanden ist, kann der KV nicht eigenmächtig kürzen. Das zum Einen.
Auf der anderen Seite, gebe ich Groellheimer vollkommen recht. Wie soll KV sein Umgangsrecht wahrnehmen wenn er sich diesen absolut nicht mehr leisten kann (ich hoffe doch das er sein Kind auch sehen will)? Wurde er gefragt, als ihr beschlossen habt nach GB zu gehen?
Leben und leben lassen.

In diesem Sinne.

dream

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Fantas,
Hast Du nicht richtig gelesen. Es geht darum, dass Ihr Euren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnt. Deswegen werden sie Euch früher oder später zurückschicken.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen