Hallo,
bin 2000 von meinem Exmann geschieden worden. Wir haben ein gemeinsames Kind (10) für das bisher regelmäßig Unterhalt gezahlt wurde.
Nun sind wir nach GB gezogen weil mein neuer Mann in D nach der Insolvenz seiner Firma keine Arbeit gefunden hat. Mein Exmann ist arbeitslos und bezieht mittlerweile Hartz. Er hat nun kurzerhand den Kindsunterhalt von 230 Euro auf 80 Euro gekürzt mit der Begründung das er nicht mehr habe...
Wir leben hier in GB auch von der Hand in den Mund, da mein Mann durchschnittlich 150 - 200 Euro jeden Monat gepfändet werden (wegen seiner Insolvenz)
Nun meine Frage, was kann ich tun? Er kann doch nicht einfach so den Unterhalt kürzen. Das ist Geld von dem wir leben müssen... Auf meine Frage wie das nun weitergehen soll, antwortete mein Ex nur das er nicht mehr hat und nun auch nicht mehr zahlen kann. Wäre nun ein englisches Gericht zuständig? Was sollen wir tun?
Danke!
Fantas
Arbeiten in UK, gekürzter Unterhalt vom Exmann
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Ja, nimm Dir ruhig die Zeit zum Nachdenken... Du hast absolut kein Hintergrundwissen und verurteilst...
Nicht besonders hilfreich Dein Beitrag!
Fantas
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--- editiert vom Admin
Ja, das könnte ich!
Da mir aber im Moment die Zeit fehlt, begnüge ich mich mit einer hilfreichen Antwort zum Thema Kürzung des Kindesunterhaltes. Umgangsrecht etc. steht nicht zur Debatte....
Danke!
Fantas
--- editiert vom Admin
An Loddar`s Schwester.
Die Engländer werden sie
nach EU-Recht sowieso bald raussschmeissen. Ich habe sowohl in England als auch in den USA regulär gearbeitet und kenne die Bestimmungen.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst unterhalten kann muss gehen.
-- Editiert von Hunter54 am 02.11.2006 21:39:52
Hunter54,
na na na, wie kommmst Du denn darauf das wir nicht arbeiten? Hm? Nicht irgend etwas behaupten was nicht stimmt, ja?
Mein Mann arbeitet jeden Tag mindestens 10 Stunden, soviel zu dem Thema. Sonst würde er ja wohl auch kaum gepfändet werden... Na? Klick gemacht?
Well, Mr. Hunter, you are not very well informed was arbeiten in der EU angeht... Soviel noch zu dem Thema. Vielleicht magst Dich ja mal ein bischen schlau darüber machen, dann ersparst Du vielleicht künftigen postern, sagen wir's mal so... nicht sehr hilfreiche Antworten von Dir...
Hab ein bischen das Gefühl das bringt hier nichts... Schade!
Fantas
Egal wie man es dreht und wendet, mit Hartz IV-Bezug ist der KV keinesfalls in der Lage, von 345 € ALG II noch 230 € KU zu zahlen, da sind 80 € schon recht viel. Das leuchtet sicher ein.
Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen.
Wenn der KU bisher nicht tituliert wurde, wird bei einer Titulierung auch kaum ein Betrag in der Größenordnung herauskommen.
-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Wenn denn ein Titel vorhanden ist, kann der KV nicht eigenmächtig kürzen. Das zum Einen.
Auf der anderen Seite, gebe ich Groellheimer vollkommen recht. Wie soll KV sein Umgangsrecht wahrnehmen wenn er sich diesen absolut nicht mehr leisten kann (ich hoffe doch das er sein Kind auch sehen will)? Wurde er gefragt, als ihr beschlossen habt nach GB zu gehen?
Leben und leben lassen.
In diesem Sinne.
dream
--- editiert vom Admin
An Fantas,
Hast Du nicht richtig gelesen. Es geht darum, dass Ihr Euren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnt. Deswegen werden sie Euch früher oder später zurückschicken.
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