Artikel aus Finanztip:
Eine Arbeitsaufnahme vor der Scheidung wirkt sich nach der Rechtsprechung regelmäßig bedarfsprägend aus. Daraus folgt, dass bei einer Arbeitsaufnahme vor der Scheidung grundsätzlich wie oben in Beispiel 1 zu rechnen ist. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsaufnahme vor der Scheidung, aber erst nach der Trennung der Eheleute erfolgte. Davon gibt es aber eine Ausnahme: Eine trennungsbedingt vor der Scheidung aufgenommene Erwerbstätigkeit prägt die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht mehr.
Stimmt das wirklich???
Gruß L.
Arbeitsaufnahme vor der Scheidung , anrechenbar??
26. September 2008
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Frage vom 26. September 2008 | 18:51
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 85x hilfreich)
Arbeitsaufnahme vor der Scheidung , anrechenbar??
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 29. September 2008 | 18:53
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 85x hilfreich)
Halllo Leuuuuute..
hat denn hier keiner wass gehört?
Keinen Link etc?
Gruß L.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2008 | 20:53
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 85x hilfreich)
Na, hab jetzt selber gesucht:-)
Der §§ 1578 erklärt, dass das Einkommen des Unterhaltsempfängers( Regel die ExFrau), was nach der Trennung bzw. Scheidung erzielt wird zum Einkommen des Mannes dazugezählt wird. Was macht dann die Frau, die nicht arbeitet, erhält sie dann ein fiktives Einkommen angerechnet?
Das wäre doch wieder mal beim BGH zu erstreiten( Gleichheit etc?)
gruß L.
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