Arbeitsaufnahme vor der Scheidung , anrechenbar??

26. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)
Arbeitsaufnahme vor der Scheidung , anrechenbar??

Artikel aus Finanztip:
Eine Arbeitsaufnahme vor der Scheidung wirkt sich nach der Rechtsprechung regelmäßig bedarfsprägend aus. Daraus folgt, dass bei einer Arbeitsaufnahme vor der Scheidung grundsätzlich wie oben in Beispiel 1 zu rechnen ist. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsaufnahme vor der Scheidung, aber erst nach der Trennung der Eheleute erfolgte. Davon gibt es aber eine Ausnahme: Eine trennungsbedingt vor der Scheidung aufgenommene Erwerbstätigkeit prägt die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht mehr.

Stimmt das wirklich???

Gruß L.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Halllo Leuuuuute..
hat denn hier keiner wass gehört?

Keinen Link etc?

Gruß L.

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#2
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Na, hab jetzt selber gesucht:-)
Der §§ 1578 erklärt, dass das Einkommen des Unterhaltsempfängers( Regel die ExFrau), was nach der Trennung bzw. Scheidung erzielt wird zum Einkommen des Mannes dazugezählt wird. Was macht dann die Frau, die nicht arbeitet, erhält sie dann ein fiktives Einkommen angerechnet?

Das wäre doch wieder mal beim BGH zu erstreiten( Gleichheit etc?)

gruß L.

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