Arbeitsloser um Arbeit/Ausbildung bemühen...

31. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitsloser um Arbeit/Ausbildung bemühen...

Hallo,

ich habe folgends Urteil gelesen:
Oberlandesgericht Köln, 4 UF 153/97 und 4 WF 294/97

Da wird ein arbeitsloser Vater "verdonnert" sich um Arbeit oder Ausbildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes zu bemühen.

1. Ist das noch gültig oder schon überholt?

2. Kann ich als Exfrau die BA bitten meinen Ex umzuschulen? Er ist Maurer und kann nicht mehr als Maurer arbeiten (Rücken, OP) aber sicherlich kann er andere Arbeiten machen, wenn man ihn schult. (Er hat noch nicht mal einen Führerschein - Angst)

Muß dazu sagen, dass er kein Fauler war, sondern gern in seinem Beruf gearbeitet hatte - aber er wird einfach nicht mehr als Maurer/Straßentiefbau arbeiten können.....und nächstes Jahr bekomme ich keinen Unterhaltsvorschuß von der Stadt mehr für das eine der beiden Kinder.....dann fehlt das Geld. Da ich wiederum über dem Satz liege anderweitig Geld zu bekommen siehts trübe aus. (Ich zahl noch Schulden aus der Ehe...)


Herr Vorragend

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Da wird sich dein Ex selbst drum bemühen müssen, die Arge/Jobcenter oder wie sie sonst noch heißen, werden kaum tätig werden, wenn Du für ihn dort auftrittst.

Und Umschulungen sind nicht mehr so reichlich gesät...

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja - leider....aber wenn man sich selbst bemüht, machen die auch (bei mir wars so).

Nur er bemüht sich da nicht - er "kann sowas" nicht.....

Nunja - ein lernwilliger Mensch war er scheints nie - aber gearbeitet hat er gern und gut.

Es scheint müßig zu werden zu erörtern, was dem Staat günstiger kommt....ER ewig Hartz IV oder eine zukunftsträchtige Umschulung, die einen neuen Steuerzahler hervorbringt...

Herr Vorragend

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#3
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ist dein Mann für diesen Beruf Erwerbsunfähig oder ist es anerkannte BU? Dann könnte vielleicht über eine Rehamaßnahme da was möglich sein.

Wenn er in diesem Job nicht mehr vermittelbar ist, so müsste da schon eine Umschulung machbar sein.Aber wie gesagt- es liegt an ihm und er muss sich bemühen, denn ein Umschulung heute noch zu bekommen ist fast wie ein Lottogewinn.

Aber selbst wenn er eine Umschulung bekommt, so werden seine Bezüge nicht höher als jetzt sein. Also er wird auch dann keinen Unterhalt zahlen können und ihm kann auch kein Nebenjob usw. während einer Ganztagsumschulung zugemutet werden.
Also es kann nur in weiter Zukunft nach ca. 2 -3 Jahren mit einem Job bzw. Einkommen gerechnet werden.

Aber wie gesagt, zwingen kannst du ihn nicht! Nicht jeder hat den Willen oder den Mut sich noch einmal auf die Schulbank zu setzen. Mein Mann hat es mit 41 Jahren nochmal gewagt und es war wirklich sehr sehr schwer für ihn.
Dein Ex kann aber auch andere Jobs(ungelernt) machen - natürlich ist die Auswahl nicht sehr groß, wenn der Rücken erst einaml kaputt ist.Auch sitzende Tätigkeiten sind da weiniger vorteilhaft:-(


Gruß Thessa


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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Herr Vorragend

Warum so kompliziert - die Lösung liegt doch auf der Hand.

Wenn Dein Ex aufgrund von Krankheit (Rücken) nicht mehr arbeiten kann, dann kann er doch sehr gut die Kinder betreuen, so dass Du ganztags arbeiten kannst und Deinen Ex im Sinne der nachehelichen Solidarität (die doch von Müttern immer so hoch gehalten wird)
finanziell unterstützen kannst.

Solidarität und Unterstützung kann doch nicht immer eine Einbahnstraße sein....

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

@ Mami05:

100000000% Zustimmung!!!!!!

-----------------
"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

wie gesagt:

dem Ex-Mann und der Mutter (also Herrn Vorragend) wäre zu empfehlen, einen Rollentausch vorzuschlagen, weil damit allen geholfen wäre, auch und insbesondere den Kindern!

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#8
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun - BU hat er (noch) nicht.

Er hütet auch die Kinder ein, wenn es bei mir mal nicht anders geht (Tagung/Schulung).

Seit dem "auf-den Pott-setzen" vom JA klappt das auch recht gut.

Auch, wenn ich ihm für 2 oder 3 Tage Kinderbetreuung Geld geben muß, dass er die Kids ernähren kann (echt, da geht soviel Geld drauf, wie ich sonst in 1 Woche ausgeben kann).

Zum Glück kann ich zur Zeit noch recht zeitgleich mit den Kids daheim sein. Selten sind sie länger als 1 Std. allein.

So gesehen will ich mich auch nicht beschweren - nur, wenn die UV von der Stadt wegfällt, fehlen erst 170 und ein Jahr später nochmal 170 weg. Das kann ich mit dem bisschen Lohnerhöhung und den steigenden Strom und Gaspreisen nicht kompensieren.

Bin aber auch schon glücklich, dasss er mir 25 Euro für komplett neue Schulbücher für die Kleine gegeben hat, die wurde in die 1. Klasse zurückgestuft und die haben neue Schulbuchausstattung....knirsch. Ist zwar mit allem Drum und Dran 1/3 aber besser als in die hohle Hand geschi**en.

Nur sollte es bei aller Liebe meinerseits arbeiten zu gehen nicht darauf hinauslaufen, dass ich mir noch einen Nebenjob suchen muß....


Herr Vorragend

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