Hallo zusammen!
Ich bin seit 4 Jahren geschieden und zahle monatlich EUR 250.-- nachehelichen Unterhalt an meine 45-jährige Exfrau. Sie arbeitet Teilzeit und verdient monatlich EUR 650.-- netto, ich ca 1240.-- Eur netto.
Ich habe ein eigenes Haus-hier werden mir zu meinem Gehalt monatlich EUR 400.-- Wohnwert hinzugerechnet. Wir waren 21 Jahre verheiratet.
Sie hat 50000 EUR Zugewinn erhalten und ich mußte mein Haus hoch belasten und habe einiges an monatlichen Zinsbelastungen zu tragen. Spielen diese neuen Zinsbelastungen eine Rolle bei einer neuen Unterhaltsberechnung? schließlich mußte ich die Hypothek ja wegen Ihrem Zugewinn aufnehmen.
Nun möchte ich meine Arbeitsstelle wechseln. ich werde dann nur noch 60% arbeiten und netto ca. EUR 900.-- verdienen.
Frage: Was ist dann mit dem Unterhalt an meine Ex? Muß ich den weiter bezahlen obwohl ich weniger verdiene? Soll ich meine jetzige Stelle selber kündigen oder mir kündigen lassen wegen z.B. schlechtem Geschäftsgang?
Muß ich wegen einer neuer Unterhaltsberechnung wieder ein Gerichtsverfahren anstreben?
Danke für eure Hilfe.
Arbeitsplatzwechsel - Spielen neuen Zinsbelastungen eine Rolle bei Unterhaltsberechnung?
7. März 2006
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Frage vom 7. März 2006 | 20:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsplatzwechsel - Spielen neuen Zinsbelastungen eine Rolle bei Unterhaltsberechnung?
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#1
Antwort vom 8. März 2006 | 08:50
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
<k>Nun möchte ich meine Arbeitsstelle wechseln. ich werde dann nur noch 60% arbeiten und netto ca. EUR 900.-- verdienen.</k>
Rechtlich betrachtet darft Du deine Arbeitsstelle nicht wechseln. Falls Du aus persönlichen Gründen nur noch halbtags arbeitest, warum sollte das Auswirkungen auf den Unterhalt haben? Unterhalt gibts von 100% Arbeitsleistung. Das musst Du schon geschickter anstellen....
-- Editiert von armesocke am 08.03.2006 08:52:18
#2
Antwort vom 8. März 2006 | 09:05
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
@armesocke
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher.
Schließlich reden wir hier von nachehelichen Unterhalt seiner Ex Frau gegenüber, und nicht von Kindsunterhalt!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. März 2006 | 16:06
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 561x hilfreich)
Aus einer vorläufigen Anordnung des hiesigen Amtsgerichts zitiert:
quote:
Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern, die wirtschaftliche Entscheidungen des Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich hinzunehmen haben, insbesondere Arbeitsplatzwechsel mit reduziertem Einkommen zu akzeptieren haben, sofern zumindest der Regelunterhalt gezahlt wird, stellt sich die Situation bei Ehegatten anders dar. Insoweit ist es dem Antragsteller nicht freigestellt ohne Rücksichtnahme auf die Unterhaltsansprüche der Ehefrau/geschiedenen Frau eine Arbeitsstelle, welche schlechter bezahlt ist als die vorherige, anzunehmen.
Der Mann in diesem Fall hatte sich kündigen lassen (hat aber nix genutzt - es kam raus) und eine Arbeitstelle angenommen, bei der er weniger arbeiten mußte und auch entsprechend weniger verdiente.
-- Editiert von Schnuckelchen am 08.03.2006 16:10:21
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