Hallo
Ich habe heute morgen schon einen Beitrag geschriebe wege der Krankenversicherung. Nun hab ich mal ein wenig geforscht und gehört über Umwege, dass der Erzeuger meiner Tochter schon im letzten Jahr seine Stelle verloren hat. Ob er eine neue hat weiß ich nicht. Muss er mir bzw. dem Gericht einen Arbeitsplatzwechsel mitteilen? Immerhin wird der Verdienst ja dort anders sein, egal ob mehr oder weniger.
Unterhalt - Muss ich dem Gericht einen Arbeitsplatzwechsel mitteilen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Ja im Moment zahlt er mal wieder, das ist mal so mal so.
Die letzte Auskunft war vor 3 Jahren.
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--- editiert vom Admin
Er zahlt im Moment die geringsten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, weniger geht gar nicht. Von daher wird der Schuss wohl kaum nach hinten los gehen.
Seine seit 2 Monaten neue Ex-Freundin hat mir gestern erzählt, dass er zwar in etwa den selben Grundlohn wie früher hat, jetzt aber mehr Stunden arbeitet. D.h. Er hatte im Mai fast 300 Euro mehr, als für die Berechnung des Unterhaltes heran gezogen wurde. Klar wird das nicht an einem Monat fest gemacht. Mir gehts auch eigentlich nicht um den Unterhalt. Wenn ich wüsste, dass er aus unserem Leben verschwinden würde, würde ich auf den Unterhalt verzichten, aber das wird er nicht. Mir gehts hauptsächlich um die Krankenversicherung die er jetzt nicht mehr übernehmen will, obwohl sie ihn nichts extra kostet, mich aber schon und ich sehe nicht ein, warum ich wegen seiner Schikanen diese Kosten alleine tragen soll. Er hätte es lassen können wie es war und gut ist.
Wie gesagt, würde er für immer verschwinden, dann würde ich auf alle finanzielle Dinge verzichten. Ich habe ihm auch angeboten darauf zu verzichten, wenn er sich regelmässig um seine Tochter kümmert, aber auch das wollte er nicht. Er will nur Ärger machen. Ich find das sehr traurig.
aus finanztipp.de:
Kindesunterhalt und Krankenversicherung
Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskrsaft des Scheidungsurteil skann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.
Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.
Die Krankenversicherungsbeiträge können allerdings bei der Berrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abgezogen werden. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist also erst die Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abzuziehen, danach ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Auf diese Weise verringert sich in der Regel durch den Vorwegabzug der Krankenversicherungskosten der Kindesunterhalt.
Grüße
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