Arbeitsreduzierung nach Trennung

12. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fragewort
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsreduzierung nach Trennung

Hallo,
meine Ex Partnerin hat bereits vor Beginn des Trennungsjahres und darüber hinaus durchgehend als Teilzeitkraft gearbeitet. Entsprechend habe ich ihr und den bei ihr lebenden, altersbedingt nicht ganztags betreuungsbedürftigen gemeinsamen Kindern, Unterhalt (Kinder laut Düsseldorfer Tabelle) gezahlt. Zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres hat sie nun eine Ausbildung begonnen und verdient damit monatlich weniger, als vorab in Teilzeit.
Nach meinen Recherchen wäre nach allgemeinem Grundsatz der Einbringung der vollen Arbeitskraft nach einem Jahr eine Unterhaltsanpassung dahingehend durchführbar, dass meine EX Partnerin nach dieser Frist einen Vollzeitjob hätte annehmen können und entsprechender Verdienst zu geringeren Unterhaltszahlungen ihr gegenüber geführt hätte.
Kann ich den Unterhalt ihr gegenüber nun einer anzunehmenden Vollzeitstelle entsprechend kürzen, oder muss ich das aktuell geringere Ausbildungseinkommen zur Neuanpassung der Unterhaltszahlungen zu Grunde legen und damit sogar mehr zahlen, wie vorab?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38346 Beiträge, 13980x hilfreich)

Mir ist hier einiges etwas unklar. Ihr seid verheiratet? Was ist der Stand des Scheidungsverfahrens? Wie alt sind die Kinder? Geht es um Unterhalt für die Kinder oder für die Ehefrau?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31936 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von Fragewort):
Kann ich den Unterhalt ihr gegenüber nun einer anzunehmenden Vollzeitstelle entsprechend kürzen,
Ja, aber man weiß nicht, ob sie sich das einfach so gefallen lässt.
Die Ausbildung macht sie evtl. nicht nur, damit du ihr mehr Unterhalt zu zahlen hast...?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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