Arger mit dem Jugendamt - können die mich derart erpressen?

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
toertchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arger mit dem Jugendamt - können die mich derart erpressen?

liebe leute,
ich wende mich an euch, weil ich mit meinem latein am ende bin... Ganz kurz zu unserer geschichte:
ich habe drei kids, mittlerweile 11,13 und 14 J. - wir erlebten die letzten jahre durch den vater nigerianischer herkunft die hölle, die zeit war geprägt von körperlicher, verbaler gewalt und unzähliger frauenhausaufenthalte - im juli 2003 schnappte der vater meine kids und haute mit ihnen nach nigeria ab. Sie blieben zwei jahre unten, bis ich es mit einem trick schaffte, sie wieder auf deutschen boden zu kriegen.Klar waren die kids seelisch komplett durch den wind, was ich abe mit liebe und geduld auffangen wollte - leider litt aber auch meine seel. stabilität und ich rutschte in den alkoholkonsum ab - immer so drei vier wochen im jahr war ich out of order. 2006 holte ich das jugendamt ins boot, weil ich nicht mehr weiter konnte und man verbrachte die kiddis mit meiner einwilligung in eine heilpäd. einrichtung. Anfangs hatten wir alle 14 am we eine übernachtung bei mir zu hause und in den ferien 1-2 tage. Nun, wie soll ich sagen: ich wurde letztes jahr im juli ( magisches datum bei mir) wieder einmal rückfällig ( für ca. sechs wochen, ging dann aber in eine klinik) und so entzog man mir mein sorgerecht, ich depp willigte noch ein, weil ich dachte, ich hab eh keine chance, zu sagen hatte ich auch schon lange nix mehr: es wurde nur getan was einrichtung und jugendamt wollten... Ich bin mittlerweile bereits seit acht monaten ohne suchtmittel, hab nen job und es geht - mal von dem ärger abgesehen - aufwärts.. Aber, das ist ne andere sache, zu meinen frage:
1. das jugendamt erwartet nun, dass ich alle 14 tage bei der behörde vorspreche, einen nachweis zur ambulanten therapie bringe und in die einrichtungen fahre, um zu zeigen " dass es mir gut geht".. sprich, gucken lassen, ob ich ne fahne habe... Wenn ich das alles machen würde, könne man sich vorstellen, dass die kiddis ab osterferien mal wieder übernachten könnten bei mir.
So sehe ich sie einmal im monat 8 stunden am we...
Ich bin nachweislich ne lange zeit schon wieder trocken, können die mich derart erpressen?
2. mein sohnemann ist nun 14 jahre und möchte irrsinnig gerne wieder bei mir leben... Frage: kann ein jugendlicher in diesem alter frei entscheiden ( ohne blablubber vom jugendamt ) wo er leben möchte?

Ich bin euch für antworten sehr dankbar und wenn was unklar ist, fragt nur!
liebe grüsse
****


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-- Editiert am 20.01.2011 19:32

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23 Antworten
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#1
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Schau dich doch mal im Internet rum. Dann wirst du sehen, daß das Jugendamt nicht wirklich die Macht hat, wie es will.
Über dem Jugendamt steht das Gericht.

Lese dir Erfahrungsberichte durch z.B. bei betroffene Eltern (Homepage), Hilferufforum usw......

Einen Suchtcharakter hat man übrigens immer. Hast du mal geschaut, auf was sich deine Sucht verlagert hat?
Nimmst du Tabletten?
Man hat übrigens auch einen Willen und den zeigst du ja seit Monaten. Menschen mit Eßstörung müssen essen, sie müssen ihren Willen jeden Tag beweisen. ;-)

Du hattest ein Bourn-Out. Versteife dich da nicht zu sehr aufs Jugendamt und daß sie zu bestimmen haben, daß du eine Therapie brauchst.
Alles was du dem Jugendamt gegenüber zugibst, verwendet es später gegen dich!
Du hast deine Therapie freiwillig gemacht, weil DU das so wolltest. Mach es ihnen klar und auch vor Gericht!
Laß dich bitte nicht in eine Schublade stecken. :-)

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#2
 Von 
toertchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ja ich denke, ich messe denen zuviel macht bei - danke für den schulterklopfer *g

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, da das Jugendamt die elterliche Sorge für die Kinder hat, ist es in einer starken Position. Soviel dazu.

Was ist machen würde: Anwalt einschalten, Ausweitung des Umgangsrechts fordern und Rückübertragung des elterlichen Sorgerechts, zumindest aber Aufenthaltsbestimmungsrechtes für den Großen auf Dich. Wenn das Jugendamt nicht mitmacht, zum Gericht gehen. Zwar können Kinder mit 14 noch nicht alleine bestimmen, wo sie gerne leben möchten. Aber sie sind anzuhören, und je älter sie sind, desto gewichtiger ist ihre Stimme!

wirdwerden

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also da bin ich vollkommen anderer Ansicht als "wirdwerden"!

Deine Kinder haben eine bewegte Vergangenheit hinter sich. 2003 hat sie ihr nigerianischer Vater nach Nigeria entführt, da waren die Kinder 4, 6 und 8 Jahre alt.

2005 kamen sie zurück nach Deutschland, da waren sie 6, 8 und 10 Jahre.

2006 bist du alkoholkrank geworden. Die Kinder wurden dir entzogen und kamen in eine heilpädagogische Einrichtung, da waren sie 7, 9 und 11 Jahre.

Und nun, vier Jahre später, hattest du im Jahr 2010 einen Rückfall, da waren die Kinder 11, 13 und 14 Jahre alt.

Darüber hinaus jahrelange, körperliche Gewalt durch den Kindesvater, unzählige Frauenhaus Aufenthalte ... die Hölle wie du selbst schreibst ...

quote:
Klar waren die kids seelisch komplett durch den wind


Deine Kinder haben verdammt viel mitgemacht. Und sie haben ganz offensichtlich Schaden genommen!

quote:
so entzog man mir mein sorgerecht, ich depp willigte noch ein


Da hast du nichts falsch gemacht. Nach Lage der Dinge warst du nicht mehr in die Lage die Kinder zu erziehen. Notfalls hätte man dir halt gerichtlich das Sorgerecht entzogen, entziehen müssen!

quote:
Ich bin nachweislich ne lange zeit schon wieder trocken, können die mich derart erpressen?


Von "erpressen" kann doch gar keine Rede sein. Das Jugendamt vertritt die Interessen der Kinder. Und das nun schon seit rund fünf Jahren. Das ist das halbe Leben der Kleinsten. Und deshalb müssen die Leute dafür Sorge tragen, dass sich im Leben der Kinder nicht noch weitere Katastrophen ereignen. Nach fünf Jahren Alkoholismus mit mindestens einem massiven Rückfall verstehe ich schon, dass man da erst einmal sicher sein möchte, dass du auch wirklich dauerhaft trocken bist und auch z.B. ein "magisches Datum" überstehst. Ich verstehe deine Sehnsucht nach deinen Kindern, und du tust mir unendlich leid, aber ich verstehe auch das Jugendamt, das eben die Belange der Kinder in so einem tragischen Fall zu vertreten hat.

Gerichtlich hast du m.E. nicht die geringste Chance an der Umgangsregelung etwas zu ändern. Bei einem Verfahren wird das Jugendamt gehört. Und gegen den erklärten Willen des Jugendamt wird in diesem Fall vermutlich KEINE Entscheidung ergehen.

Ich möchte dir raten, die "Füße still zu halten" ... bleib abstinent und zwar ABSOLUT! Dass es anders nicht geht, weißt du besser als ich. Und erfülle die Auflagen des Jugendamtes ohne jedes WENN UND ABER! Und dann hab Geduld ... es geht aufwärts ... und das ist gut so! Aber auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut ... und so wirst du schon damit leben müssen, dass der Kontakt zu deinen Kindern nur schrittweise wieder zugelassen werden kann.

Ich halte dir und den Kindern die Daumen, dass ihr eines Tages wieder zusammen sein könnt!



-- Editiert am 21.01.2011 10:01

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#5
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Also einen Anwalt wie Marcus2009 brauchst du schon einmal nicht.

Suche dir einen Anwalt, der an dich glaubt. Und genauso mußt du auch glaubhaft sein!

Deine Kinder hängen an dir, sie halten trotz alledem zu dir und das sollte dir und Marcus2009 zu denken geben !!!

Niemand kann dir die Schuld dafür geben, daß dein Mann deine Kinder entführte.

Und ob ein Jugendamt involviert ist oder nicht, es hat nix zu melden!
Warum? Weil das Jugendamt keinen Vorgesetzten hat, es wird nicht kontrolliert.

Argumentieren tut das Jugendamt gerne damit, daß die Kinder ja schon so lange weg seien!

Sollen alle Kinder chronisch kranker Eltern ihre Kinder abgeben, weil sie alle paar Jahre mal ins Krankenhaus müssen?

Und jeder weiß, Alkohol ist keine Lösung, aber Arbeitssucht u.a. auch nicht und trotzdem machen es viele so! Da werden dann nur die Kinder irgendwohin abgeschoben !!!

Du hast deinen Kindern viel Liebe gegeben und hast um sie gekämpft. Und das solltest du dir immer wieder bewußt machen!

Hör nicht auf negatives, das hat dein Mann dir schon genug eingeimpft!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

<Von "erpressen" kann doch gar keine Rede sein. Das Jugendamt vertritt die Interessen der Kinder. <

Das Jugendamt erpreßt sehr wohl. Es nutzt Situationen aus und erzwingt dadurch Unterschriften.

Selbst wenn alles durchgeklagt ist und der Gerichtshof für Menschenrechte will, daß die Kinder wieder zurückkommen sollen, interessiert es das Jugendamt nicht.

Diese Behörde waltet, wie es will.
Da sie keinen Vorgesetzten haben, gelten sie als Selbständige Person, ein System in sich.
Nur warum ist es dann eine Amtsstelle?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@tigerkind:
"Da sie keinen Vorgesetzten haben, gelten sie als Selbständige Person, ein System in sich."

Jedes Jugendamt hat eine Leitung, die die Fach- und Dienstaufsicht ausübt.

-- Editiert am 21.01.2011 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Aber über der Leitung gibt es niemanden. Das bedeutet, daß das zuständige Jugendamt walten kann, wie es will, außer man geht vor Gericht oder hat vorher schon einen guten Anwalt.

Das war früher anders.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Marcus: wir sind ja fast immer einer Ansicht. Hier auch nicht soweit auseinander, wie Du schreibst. Hier nochmals meine Überlegungen: Jugendämter setzen sich vehement für großzügige Umgangsregelungen für Kinder ein. Immer dann, wenn die Kinder bei einem Elternteil leben, und das andere ein Umgangsrecht hat. Nur, wenn sie selbst involviert sind, dann geht das Umgangsrecht immer in Richtung null! Es gibt also, soweit ich überblicke bundesweit, zweierlei Umgangsmodelle. Das eine zwischen Elternteilen und Kindern, die nicht bei ihnen leben; das andere, wenn das Jugendamt das Sorgerecht hat. Dann quält man sich ein paar Stunden im Monat aus den Rippen. Konsequenz, die auch erwünscht ist, ist, dass die Kinder systematisch den Eltern entfremdet werden.

So auch hier. Ein paar Stunden im Monat. Bald wissen die Kinder nicht mehr, wie ihre Mutter aussieht, wie sie denkt, wie sie lebt. Das ist nicht zu akzeptieren. Einerlei, wo die Kinder in Zukunft leben, es muss ein geordneter regelmäßiger Umgang stattfinden. Wenn die Kinder schon keinen Vater haben, dann brauchen sie um so mehr die Mutter. Das ist diese Seite. Also, Ausbau des Umganges (nur das hatte ich geschrieben, nicht Umzug aller Kinder zur Mutter).

Nun zum 14-jährigen: der Junge ist in einem Alter, in welchem andere früher alleine im Lehrlingsheim lebten. Ich denke mal, er kann mit gewissen Situationen umgehen, wenn er denn altersgerecht entwickelt ist. Warum sollte er nach einer gewissen Übergangsphase (Umgang mit Übernachtung u.s.w.) nicht bei der Mutter leben? Nur so, wie das im Augenblick läuft, ist wohl das einzige Ziel, die Kinder der Mutter zu entfremden. Und das ist nicht die Aufgabe des Jugendamtes.

Ich verkenne nicht, dass die Mutter problematisch ist. X Frauenhausaufenthalte. Gewalt, wenn Kinder da sind, darf nur einmal passieren. Dann muss das betroffene Elternteil eigenes Intersse zurücktreten lassen, und schon wegen der Kinder die Trennung herbeiführen. Das Zurückkehren war schon verantwortungslos. Ich verkenne auch das Suchtproblem nicht. Einmal süchtig, immer süchtig. Aber, all dies ist kein Grund, ein vernünftiges Umgangsrecht zu verweigern. Und genau dieses tut das Jugendamt. Welches auf der anderen Seite immer wieder predigt, Sucht ist kein Grund, das Elternteil zu entziehen. Aber zu 100 % umschwingt, wenn es um Kinder geht, für welche sie selbst die Verantwortung tragen.

Unterschiede vom Gesetz zwischen "Lex Eltern" und "Lex Jugendamt" vermag ich nicht zu rechtfertigen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Das Problem ist ja auch, daß wenn dann bei diesen seltenen Umgangskontakten das Kind ganz wirr wird und traurig, dann nimmt sich das Jugendamt das Recht heraus, es auf die Mutter zu schieben.
Die Mutter sei dann nicht gut fürs Kind.
Und dann wirds auf ne psychische Störung geschoben und schon schließt sich der Kreis. Denn die Mutter hat ja eine Erkrankung, weswegen SIE selber Hilfe suchte und das wird als Druckmittel genommen.

Und das muß sie entwirren bzw. erst gar nicht zulassen.

Sie ist ein vollwertiger Mensch dieser Gesellschaft und keine problematische Mutter.
Sie WAR eine Mutter, die Probleme hatte, ja.

Sie hat von sich aus Hilfe gesucht und wurde ausgenutzt!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Zitat Tigerkind:

Diese Behörde waltet, wie es will.


Jetzt würde ich mal "tigerkind" anraten, ganz schnell wieder von ihrer Palme herunter zu kommen!

Das Jugendamt kann keine Entscheidungen allein treffen. Allenfalls bei Gefahr im Verzug können sie vorab einschreiten. Ansonsten benötigen sie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Oder sie müssen einen Beschluss beim Familiengericht erwirken.

Die Behauptung, dass das Jugendamt vollkommen eigenmächtig handeln könne ist einfach bodenloser Unsinn!

Die Kinder haben eine schlimme Jugend hinter sich. Und sie sind geschädigt. Deshalb wurden sie in eine heilpädagogische Einrichtung eingewiesen. Anderfalls hätte man sie in einem Kinderheim oder einer Pflegefamilie untergebracht.

"wirdwerden" verkennt sehr wohl die Suchtproblematik. Hier geht es nicht nur darum den Umgang zu regeln, sondern hier geht es darum, die Kinder vor weiterem seelischen Schaden zu bewahren.

Die Fragestellerin wird ihre Symptomatik aus den Therapien kennen. Ihre Erkrankung tritt in Schüben von einigen Monaten auf. In dieser Zeit trinken diese Menschen nicht nur mal ein Glas zu viel, sondern sie trinken bis zur Ohmacht. Mit allen Folgen, die ich hier besser nicht näher ausführen möchte ... Sollen die Kinder etwa nach allem was sie schon durchgemacht haben jetzt auch noch diese traumatische Erfahrung erleiden?

Das Jugendamt scheint mir in diesem Fall außeroderdentlich kooperativ zu sein. Wenn man in Aussicht stellt, dass bei nachgewiesener Abstinez ab Ostern Übernachtungen möglich sein können, dann versucht man offensichtlich den Kontakt zur Mutter zu retten.

Also "wirdwerden" ... in solch einem sensiblen Fall erst mal nachdenken! Bevor man in der Gegend herum plappert ...




-- Editiert am 21.01.2011 13:02

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Marcus: Ich habe nachgedacht, aber Du offensichtlich nicht gelesen.

Nochmals: wie soll eine Beziehung zu Eltern aufrecht erhalten bleiben, wenn die Kids die Eltern nie sehen? Was ist mit der Ungleichbehandlung von Fällen Vater/Mutter, Elternteil/Jugendamt? Wenn der Mutter die Chance genommen wird, kontinuierlich mit den Kindern zu verkehren, und nur darum geht es ja im Augenblick, um nicht mehr, dann wird den Kindern die Chance genommen, eine Mutter zu haben.

Es geht doch im Augenblick nicht um eine Rückführung. Allenfalls für den Großen. Es geht also nur um ein kindgerechtes geordnetes Umgangsrecht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

@marcus2009

Sie hat eine Erkrankung, aber viele Menschen haben eine!

Deine ist z.B. daß du hier ständig schreibst, so würden das andere sehen. Du aber nicht. ;-)

Die Fragestellerin ist eine Mutter, die überlastet war, das ist sie nun nicht mehr.

Was willst du hier mit deinen Alkoholhaßparaden eigentlich weißmachen? Andere Menschen gehen jeden Tag fein Essen und trinken schon am Mittagstisch ihren Wein und später gehts weiter. Das sind Manager usw....
Andere gehen abends weg und gehen mit Promille im Blut nach Hause. Willst du die alle verteufeln?

Was du hier machst ist auf einem schon am Boden liegenden noch draufzutreten. Du bist ein Opfer deines eigenen Schuldbewußtseins.

Ich habe der Threaderöffnerin geraten, sich im Internet umzuschaun.
Das Jugendamt ist sogar fähig und klaut neu geborene Kinder auch gleich hinterher und das aus Willkür.
Schau dir den Fall Haase an, wo Matthieu Carriere und sein Anwalt das Neugeborene beschützten.

Ich hab mich durch so viele Fälle gelesen, es ist nicht mehr beschreibbar, was da abläuft. Schreib du lieber hier im Forum.......

Und es ist Fakt, daß das Jugendamt überschießt, Sachen in den Mund legt und die Gutachter aus einer Organisation kommen und kein Interesse haben, objektiv zu beurteilen.

Das Jugendamt scheitert jetzt immer öfters vorm Gericht. Das wird ne richtige Umwälzung geben. Gerichte sind eh überlastet.

Und noch eines. Das Jugendamt fühlt sich so sehr in seinem Recht bestätigt, daß es ein Kind der Familie entrissen hat, so daß es lieber eine kindeswohlgefährdende Unterkunft in Kauf nimmt, anstatt das Kind zurückzuführen. Das ist Fakt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

<Nochmals: wie soll eine Beziehung zu Eltern aufrecht erhalten bleiben, wenn die Kids die Eltern nie sehen? Was ist mit der Ungleichbehandlung von Fällen Vater/Mutter, Elternteil/Jugendamt? Wenn der Mutter die Chance genommen wird, kontinuierlich mit den Kindern zu verkehren, und nur darum geht es ja im Augenblick, um nicht mehr, dann wird den Kindern die Chance genommen, eine Mutter zu haben.<

Genau, darum geht es. Das nennt man PAS. Systematische Entfremdung. Die Mutter versteht es genausowenig wie die Kinder - denn die Mutter hat jahrelang um ihre Kinder gekämpft und die Kinder und die Mutter sind die Leidtragenden. Jugendamt macht nen Vermerkt, vielleicht ja auch noch: Mutter ist aggressiv - dabei wollte sie nur Antworten, oder Mutter ist labil - weil sie heult vor Hilflosigkeit.
Und dann sagt das Jugendamt noch, man solle dem Kind sagen, daß man Probleme hat und deswegen nicht kann. Was nicht stimmt!!! Und Kinder spüren es ja auch.

Es ist Freiheitsberaubung, Entfremdung, Mißhandlung, Verleumdung usw.... Das Jugendamt sieht das natürlich anders, hat ja Macht. Aber nicht mehr lange!
Es müssen viel mehr Betroffene Anzeigen schalten, schon alleine wegen der Lügen!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also bitte, wo ist die Freiheitsberaubung? Und Carriere ist schon gar kein Beispiel. Gefühlsduselei und Worthülsen sind hier nun wirklich nicht angebracht. Wie wärs einfach damit, die Fakten für diesen Fall zu kommentieren, und auch an die Kids zu denken? Also, Umgangsrecht ausgebaut ja, und dann sieht man weiter? Das wäre doch kindsgerecht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Freiheitsberaubung ist es, weil Kind und Mutter getrennt werden und es keinen Grund dafür gibt.

Die Mutter muß beweisen, daß sie damals den Sorgerechtsentzug nicht unterschreiben wollte.

Das Jugendamt arbeitet gerne mit Druck und der Unwissenheit von den Betroffenen. Weil sie genau wissen, daß sie sonst Pech vor Gericht haben könnten, denn da gibts auch noch Anwälte - wenn man klug ist.

Eine gesunde Basis wird vom Jugendamt verwehrt, wenn Lügen unterstellt werden und auf Rhetorik ausgebildete und fortgebildete Jugendamtsmitarbeiter Sachen aufschreiben, die nicht stimmen. Sie schützen sich dann gegenseitig.
Ein ellenlanger Rattenschwanz, bei dem Gefühle eine sehr große Rolle spielen. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Wenn der Mutter die Chance genommen wird, kontinuierlich mit den Kindern zu verkehren ...


Ich will mich an diesem Gezeter nicht beteiligen. Das Palaver überlasse ich dann lieber "wirdwerden", die ja eh mit jedem Forentroll Diskussionen führt. Aber könntet ihr eure Sprechweise vielleicht dahingehend korrigieren, dass es darum geht

... mit den Kindern [color=red]Umgang zu haben [/color] ...

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-- Editiert am 21.01.2011 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Und das Jugendamt kann ein Kind aus der Familie rausholen, nur aus einem Verdacht heraus.
Beweise, daß sich der Verdacht nicht bestätigt und keine Zeugenanhörung ist gang und gebe beim Jugendamt.

Die einen arbeiten da zu lange und sitzen fest im Sattel und die anderen sind neu und werden falsch eingearbeitet.

Dann gibt es noch das wöchentliche Teamgespräch, wo auch noch Lügen verbreitet werden.

Träumt weiter von einem heiligem Jugendamt, was willkürlich handelt. Die betroffenen Kinder sind übrigens die, die unsere spätere Rente bezahlen sollen. Kaputt, ohne Wurzeln und Selbstbewußtsein.

Aber wir leben ja eh in einer Konkurrenzgesellschaft. Wo will man da denn Menschlichkeit erwarten?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

So ein Quatsch aber auch, den tigerkind hier verbreitet. Was das Jugendamt kann/darf ergibt sich aus dem SGB VIII. Das Jugendamt hat freie Hand, solange die Erziehungsberechtigten einverstanden sind. Wenn nicht, etwa beim Rausholen eines Kindes aus einer Familie gegen den Widerstand des Sorgeberechtigten, muss zwingend binnen drei Tagen das Familiengericht seitens des Jugendamtes angerufen werden mit der Bitte um Entscheidung. Wir haben hier keine rechtsfreien Räume!

Im vorliegenden Fall hat die Mutter aber freiwillig das Sorgerecht abgegeben, und das aus gutem Grund! Also kein Rausholen aus einer Familie, mal wieder ein völlig anderer Fall.

Und auch das Glas Wein am Mittagstisch ist ein anderer Fall als der, dass sich jemand über Wochen so zusäuft, dass er keinerlei Erinnerung mehr an diese Zeit hat. Wie hätte sich die Mutter bitteschön in diesen Zeiten um die Kinder kümmern sollen?

Nur, das ist kein Grund, der Mutter den Umgang so zu reglementieren, wie es jetzt passiert.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
das jugendamt erwartet nun, dass ich alle 14 tage bei der behörde vorspreche, einen nachweis zur ambulanten therapie bringe und in die einrichtungen fahre, um zu zeigen " dass es mir gut geht".


Für mich völlig in Ordnung so.

quote:
Wenn ich das alles machen würde, könne man sich vorstellen, dass die kiddis ab osterferien mal wieder übernachten könnten bei mir.


Das ist doch schon mal ein guter Anfang.
Die TE muss jetzt erstmal Konstanz zeigen, fürs JA ist die Spannne seit dem letzten Rückfall im Juli noch zu kurz. Verständlich. Wer garantiert, dass das nicht wieder passiert?
Und dann?
Bekommen die Kids wieder eine drauf...

@tigerkind,

quote:
Die Mutter muß beweisen, daß sie damals den Sorgerechtsentzug nicht unterschreiben wollte.


Dann wärs halt vom Gericht entzogen worden. Wär die Ausgangslage heut noch schlechter.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort



#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du machst Dir hier keine Freunde, wenn Du Leichenschändung betreibst.

wirdwerden

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