Aufenthalt der Kinder / Kindesunterhalt

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mikikado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt der Kinder / Kindesunterhalt

Hallo!

Ich habe nunmehr seit etwa 14 Tagen Scheidungurteil erhalten. Ich (wir) haben 2 Kinder 13 und 11. Meine Frau hat sich von mir getrennt und lebt mit den Kindern in einem Einfamilienhaus bei ihren Eltern. Ich habe als sie auszog gearbeitet und war 14-15 Stunden nicht zuhause, so dass ich mich nicht darum bemüht habe die Kinder zu mir zu nehmen. Zwischenzeitlich bin ich arbeitsuchend. Meine Frau war zum Trennungszeitpunkt arbeitsuchend. Zwischenzeitlich (seit Januar 2011) arbeitet sie jedoch in ca. 100 km Entfernung. Zusätzlich hat sie eine Putzstelle am Wohnort. Laut Aussage der Kinder bekommen Sie die Mutter ganzen Tag nicht zu Gesicht. Höchstens an Wochenenden an denen sie bei Ihrer Mutter sind. D.h. die Kinder sind eigentlich bei ihren Großeltern und nicht bei der Mutter.
Laut Aussage meines Sohnes hat vor einem Jahr die Mutter eine Aussage getroffen, auf Grund dessen mein Sohn sich entschied bei der Mutter zu bleiben. Angeblich soll meine Frau gesagt haben "wenn Du zu deinem Vater gehst, werde ich, wenn Du 15/16 bist und ich dich auf der Starße sehe, dich nicht erkennen und sagen 'ich hatte mal einen Sohn'". Um den Kindern nicht zu schaden, habe ich mich nicht darüber gestritten und habe trotzdem hingenommen, dass sie bei ihrer Mutter bleiben.
Aber ich sehe jetzt, dass meine EX eigentlich nur wegen dem Unterhalt für die Kinder das macht.

Das Kurz zur Vorgeschichte. Besteht die Möglichkeit, dass ein Gericht den Aufenthalt der Kinder mir zuspricht, wenn ich zur Zeit bei meinen Eltern -gezwungenermaßen- in einer 4-Zimmerwohnung (Eigentum) ca. 110qm wohne?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Deine Chancen dürften sehr gering sein.
Wenn Du das Aufenthaltsrecht der Kinder bei Dir haben möchtest, müssen schwerwiegende Gründe gegen die Mutter vorliegen.
Da sie aber von den Großeltern versorgt werden, dürfte das nicht ausreichen.
Was wollen denn die Kinder? Das spielt auch eine nicht unerhebliche Rolle.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
Mikikado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja der Punkt. Ich habe zwar den Eindruck, dass die Kinder bei mir bleiben wollen würden, jedoch irgendwie - aus Gründen die sie mir nicht erzählen - Angst haben. Vorallem mein Sohn. Meine EX erzählt anscheinend den Kindern, dass das Gestz so wäre. Sie hat den Kindern auch erzählt, dass sie mich alle 14 Tage nur an den Wochenenden besuchen würden gesetzlich vorgegeben ist. Obwohl sie einfach von sich aus so entschied und ihr Anwalt geschrieben hat, dass ich zu den Kindern nur noch alle 14 Tage Kontakt haben dürfe - hat sich mittlerweile wieder gebessert.

Zudem erhalte ich keinerlei Informationen über Krankheiten o.ä. Beispielsweise hat meine EX die Tochter zur psychologischen Beratungsstelle "geschickt". Ich habe es 14 Tage später erfahren - und das rein zufällig. Ich weiß auch dass sie "Eltern"-Gesprächstermin vereinbart hat - ich habe es erfahren, da ich meine Tochter zu ihrem letzten Termin gefahren habe und mit der psychologen kurz gesprochen habe. Sie hat mir kein einziges Info bis heute (mittlerweile sind es über 10 Tage her) zukommen lassen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du bist arbeitssuchend. Die bedeutet, Du wirst demnächst auch wieder arbeiten, also nicht ganztags den Kindern zur Verfügung stehen. Du hast keine eigene Wohnung. 5 Menschen auf 110 qm - das ist doch recht eng.

Wieviel Unterhalt zahlst Du eigentlich für die Kinder?

wirdwerden

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#4
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn Du diesen Antrag stellst (geht über Familiengericht) werden die Kinder dort selbst angehört (ohne Beisein der Mutter). Wenn die einen entsprechenden Hinweis wegen "negativer Beeinflussung" bekommen, dann "bohren" die auch nach.

Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt (nehme ich an), muss Dich die Mutter über ärztliche Behandlungen informieren bzw. muss Dein Einverständnis nachweisen.
Hier scheint einiges schief zu laufen. Vielleicht solltest Du Dich an das Jugendamt wenden.Wenn das nix bringt, einen Anwalt einschalten.
Du hast nicht nur Pflichten (Unterhalt) sondern auch Rechte.
Wenn die Kinder es wollen, dürfen sie Dich öfter besuchen und nicht nur alle 14 Tage.Da gibt es keine Gesetzte.Das entscheides das "Kindeswohl".

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Im Prinzip hat Hexilein recht. Ich denke mal, das Miteinander muss auf vernünftige Beine gestellt werden.

Nur die Selbstbestimmung, wann man den anderen Elternteil sieht, das sehe ich immer etwas skeptisch. Mein Ältester wollte seinen Vater immer dann sehen, wenn Üben für die Schule angesagt war, weil in den nächsten Tagen eine Mathe- oder Lateinarbeit anstand. Aber, das läßt sich doch alles regeln.

wirdwerden

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""

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#6
 Von 
Mikikado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden:

Mindestsatz Düsseldorfer-Tabelle: Insgesamt 606,00

@Hexlein:

Mir ist bewusst, dass ich nicht nur Pflichteen habe. Aber meine EX ist sich dessen anscheinend nicht bewußt. Sie will nicht mit mir kommunizieren. Obwohl ich ich mehrmals gesagt habe, daass ich nicht unbedingt scharf darauf bin ihre Stimme zu hören. Sie hatte sich einverstanden erklärt, dass sie mich zumindest per Email informieren wird. ABER: nix passiert.

Das schlimmste ist aber jedoch, dass unser gemeinsames Haus verkauft wurde, weill ich NICHT um die Kinder gekämpft habe! Ich bin zur Zeit (ich hoffe nicht sehr lange!) auf der Suche nach einem geeigneten Wohnung zur Miete.
Was ich nicht begreife, warum die Väter immer um die Kinder kämpfen müssen und die Mütter "automatisch" die Kinder haben!! Das ist unfair.

Michael

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#8
 Von 
Mikikado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Nick_19:

Alle Eeinzelheiten über die Trennung, Hausverkauf (übrigens hat je zur Hälfte mir und meiner Frau gehört!), meiner Arbeitslosigkeit etc. ist eine sehr lange geschichte.
Dass ich mich nicht bemüht habe lag daran, dass ich den Kindern nicht weiter schaden wollte (ich hätte sie eventuell zu einer Aussage "gegen" die Mutter "zwingen" müssen!). Also bitte, ohne die näheren Umstände zu kennen nicht die persönlich Situation beurteilen! z.B. Meine Arbeitslosigkeit "als positiven Umstand" zu nutzen.

Die Aussage, dass "ich nicht scharf bin ihre Stimme zu hören" liegt daran, dass sie der Meinung war/ist, dass ich nicht über sie hinweg käme. Was sie damals mal zum Ausdruck brachte, dass sie dieser Meinung sei.

Ich darf 900,00 Euro behalten rest muss ich an sie abführen. Ich bin seit 01.05.11 Arbeitsuchend. Ich habe eine 3 Monatige Sperre bekommen und bezog Hartz-4, so dass ich 2 Monate bisher nicht zahlen konnte. Gestern habe ich vom Arbeitsamt ein Schreiben bekommen, dass sie wegen Kindesunterhalt mein Arbeitslosengeld gepfändet hat.

Sie arbeitet Vollzeit, hat einen 400-Euro-- Job, bekommt Kindergeld und Unterhalt und behauptet zum teil den Kindern gegenüber, dass sie kein Geld hätte (z.B. zum Handy-Aufladen).

Wie gesagt es gibt sovieles, was ich hier nicht erörtern möchte. Meine Frauge zielt einfach auf die Möglichkeit ob ich die Kinder zu mir nehemen könnte, wenn ich einen Antrag stellen WÜRDE bzw. unter welchen Umständen!

Michael

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, er ist nicht scharf darauf, ihre Stimme zu hören, bringt das auch so rüber und wundert sich dann, dass sie nicht mit ihm kommunizieren will.

Er zahlt (immerhin)den Mindestunterhalt. Dass davon Kinder gerade mal überleben können, das hat er wohl noch nicht realisiert.

wirdwerden

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo Mikikado,

bei gemeinsamen Sorgerecht bestimmen beide Eltern gemeinsam den Aufenthalt der Kinder. Bisher wurde also entschieden, die Kids leben bei der Mutter. Du möchtest das jetzt ändern, eine Einigung wird wohl an der Mutter scheitern. Also bleibt dir nur einen Antrag auf das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beim Gericht zu stellen.

Und in diesem Verfahren, in das das Jugendamt involviert sein wird, musst du darlegen, wie und vor allem wieso du die Kinder besser versorgen und betreuen kannst, als ihre Mutter. Der Verweis auf irgendwelche mütterlichen Zornesäußerungen wird da ganz bestimmt nicht ausreichen. Außerdem spielen neben den elterlichen auch die Wünsche der Kinder eine Rolle. Werden sie in einem Verfahren wirklich offen sagen, dass sie bei dir leben möchten und sich gegen die Mutter stellen? Bist du frei von jeglicher Beeinflussung gegenüber den Kindern? Wird dir der Nachweis gelingen, dass die Mutter die Kinder unter Druck setzt und gegen dich beeinflusst? Dass sie die Kinder nur wegen der Unterhaltszahlungen "mitgenommen" hat?

Du schreibst selbst, du hast "den Eindruck", dass die Kinder bei dir sein möchten. Das ist mehr als mager! Was hast du unternommen, diesen Eindruck zu verifizieren?

So, wie du für mich im Moment rüberkommst, wird es dir nicht gelingen, das ABR zu bekommen - sorry.

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"Viele Grüße mikkian"

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hinzu kommt noch, dass das Umgangselternteil wesentlich lockerer sein kann, das das Elternteil, bei dem die Kinder leben. Da muss Konsequenz in der Erziehung vorhanden sein.

Vielleicht sollte der TE mal endlich auf dem Boden der Realität aufschlagen, im eigenen Interesse. Das Haus wurde mit seiner Mitwirkung verkauft. Wenn er finanziell in der Lage gewesen wäre, das Haus alleine zu halten und zu finanzieren, dann hätte es auch eine andere Lösung gegeben. Wenn man aber ein Haus nicht halten kann, dann ist es ja wohl sinnvoll es zu verkaufen und es nicht zur ZV kommen zu lassen. Warum es in der doch relativ langen Verkaufsphase nicht möglich war, eine Mietwohnung zu finden, darüber will ich hier gar nicht spekulieren.

Für einen Arbeitslosen, da sind doch 900 € Behalt noch viel, normalerweise wird da von einem Selbstbehalt von 770 € ausgegangen. Aber, einerlei. Nur, mach dich von dem Gedanken frei, dass die Mutter sich in irgendeiner Form an dem Unterhalt bereichert. Kinder kosten wesentlich mehr im Monat, glaub es mir. Zumindest dann, wenn es ihnen gut gehen soll.

Mein Vorschlag: bing erst einmal Dich auf die Reihe. Schätze Deine Situation realistisch ein, auch die finanzielle. Schaffe den Kindern ein gutes Umgangsklima. Und bei dem Alter der Kinder, meine Güte, da können die Kinder doch selbst berichten, wie es ihnen geht, was in der Schule läuft u.s.w. Und, da Du das Sorgerecht hast, kannst Du doch zu jedem Lehrer in die Sprechstunde gehen und Dich erkundigen. Es gibt auch Elternsprechtage, da kannst Du hingehen. Elternabende. Wo ist das Problem?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort



#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Und bei einem Einkommen von 400 Euro hat die Mutter wohl wirklich nicht allzuviel Geld übrig.


Nickilein, welches Wort in dem Satz

quote:
Sie arbeitet Vollzeit, hat einen 400-Euro-- Job,...


hast du jetzt nicht verstanden? Das Wort Vollzeit ? :augenroll:

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"gruß azrael"

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#15
 Von 
Mikikado
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst Einmal, richtig gelesen, heißt es: Sie hat einen Vollzeit Job +, die Betonung liegt bei +!, (wobei ich ein Einkommene von ca. 1400,00 schätze!, + einen 400-Job.

Was mich verwundert, ist die Tatsache, dass, das was ich geschrieben habe anscheinend nicht richtig verstanden wird. Ich weiß nicht was ihr gemacht hättet:

Einkommen ca. 1600,00; davon gehen 606,00 an Kindesunterhalt weg. 300,00 für Ticket. Mit sechshundert Euro kann man kein Haus halten! (+Nebenkosten für Haus)
Wenn dann das Haus zu 50% der EX gehört und ihren Anteil nicht an mich verkaufen will (Finanziell wäre die Lösung gewesen, dass meine Eltern einziehen und Ihre Wohnung vermieten. Die Kinder hätten genug Platz und meine Eltern auch. Bei ca. 200 qm Wohnfläche, 2 Bäder, 7 Zimmern!

Das was meine EX zur Zeit macht, hätte auch bei mir funktioniert (Großeltern bei den Kindern!).

Kann mir jemand plausibel erklären, warum ich bis zu 15 Stunden nicht zuhause sein kann für 600,00 EUR und wenn ich dann ca. 300 Euro (Telefon, Nebenkosten Haus etc.) herausrechne.... Warum sollte ich das aufnehmen?

Ich habe nie behauptet, dass ich keine Arbeit haben will. Oder Ewig bei "Hotel Mama" bleiben möchte.

Also NOCHMAL, keine Vorurteile und keine Ratschläge, was ich hätte machen sollen...

Meine Frage ist Eindeutig gewesen: Besteht GRUNDSÄTZLICH die Möglichkeit für einen Vater den Aufenthalt der Kinder zu sich zu holen - und WICHTIG - ohne die Kinder GEGEN die Mutter aussagen zu lassen. ICH WILL die Kinder NICHT BEnutzen.

Michael

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

"Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass", das läuft nicht. Die Kinde werden zwingend angehört.

wirdwerden

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht noch in Ergänzung. Du weisst nicht, wie viel Du in Zukunft wo arbeiten wirst, also wie lange Du aus dem Haus sein wirst. Du hast keine eigene Wohnung. Das alles ist kein Zeichen für Beständigkeit. Und die brauchen Kinder. Das wird nicht klappen mit dem Wechsel. Sieh lieber zu, dass Du den Kindern ein guter "Gegenpol" zur Mutter bist. Das kann auch der Umgangsvater. Und er muss, anders als die alleinerziehende Mutter, keine Prinzipien haben. Du kannst verwöhnen und genießen (wobei ich mit verwöhnen nicht die finanzielle Seite meine).

wirdwerden

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