Hallo zusammen,
Ein Bekannter hat sich von seiner Frau (verheiratet) getrennt bzw die Frau sich von ihm.
Beide haben zugleich alle Rechte sprich Sorgerecht, Aufendhaltsbestimmungsrecht ect.
Er ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und die Frau verweigert ihm die Kinder weil der Unterhalt
noch nicht geklärt ist.
Es geht sich nun darum das sie ohne Absprache und Ankündigung 140 km weit weg ziehen will ohne dort irgendwelche Sozialen Bindungen zu haben.
Ein geregelter Umgang mit den kindern wird so umso schwieriger denn der Vater hat weder ein Auto noch einen Führerschein und bringen wird sie die Kinder sicher auch nicht.
Die Frage die der Vater nun hat, darf die Mutter einfach mit den Kindern weg ziehen? Wenn nicht was müsste der Vater machen um sein Recht zu bekommen?
Gruß Markus
Aufenthalt der Kinder nach Trennung
26. Mai 2020
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Frage vom 26. Mai 2020 | 10:49
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt der Kinder nach Trennung
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#1
Antwort vom 26. Mai 2020 | 12:28
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 40x hilfreich)
Der Freund soll sich schleunigst einen Anwalt für Familienrecht suchen.
Ohne Zustimmung kann die Kindsmutter nicht mit den Kindern wegziehen.
Sollte sie aber doch umziehen, ist dies oft nur schwer rückgängig zu machen. Also schnell zum Anwalt, der weiß in der Regel, was zu tun ist.
Er wird wohl einen Eilantrag bei Gericht stellen, der der KM erstmal untersagt, wegzuziehen, bis einiges geklärt und ausgesprochen ist.
Den Umgang darf sie ihm natürlich nicht verweigern.
Wenn die KM die Entfernung zum KV schafft, hat sie in der Regel auch einen Teil der Reisekosten zu tragen.
#2
Antwort vom 26. Mai 2020 | 15:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Freund soll sich schleunigst einen Anwalt für Familienrecht suchen. :
Ohne Zustimmung kann die Kindsmutter nicht mit den Kindern wegziehen.
Sollte sie aber doch umziehen, ist dies oft nur schwer rückgängig zu machen. Also schnell zum Anwalt, der weiß in der Regel, was zu tun ist.
Er wird wohl einen Eilantrag bei Gericht stellen, der der KM erstmal untersagt, wegzuziehen, bis einiges geklärt und ausgesprochen ist.
Den Umgang darf sie ihm natürlich nicht verweigern.
Wenn die KM die Entfernung zum KV schafft, hat sie in der Regel auch einen Teil der Reisekosten zu tragen.
Gibt es dazu einen Paragraphen oder ein BGH Urteil auf das man sich da beziehen kann?
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#3
Antwort vom 26. Mai 2020 | 15:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Freund soll sich schleunigst einen Anwalt für Familienrecht suchen. :
Ohne Zustimmung kann die Kindsmutter nicht mit den Kindern wegziehen.
Sollte sie aber doch umziehen, ist dies oft nur schwer rückgängig zu machen. Also schnell zum Anwalt, der weiß in der Regel, was zu tun ist.
Er wird wohl einen Eilantrag bei Gericht stellen, der der KM erstmal untersagt, wegzuziehen, bis einiges geklärt und ausgesprochen ist.
Den Umgang darf sie ihm natürlich nicht verweigern.
Wenn die KM die Entfernung zum KV schafft, hat sie in der Regel auch einen Teil der Reisekosten zu tragen.
Gibt es dazu einen Paragraphen oder ein BGH Urteil auf das man sich da beziehen kann?
#4
Antwort vom 26. Mai 2020 | 16:24
Von
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