Hallo,
Meiner Exfreundin ist von mir schwanger. wenn es auf der Welt ist möchte sie mir den Umgang verbieten. Meine Frage kann ich das Neugeborene zu mir holen, ich habe ein Haus und würde die ganze Zeit Zuhause bleiben und in Elternzeit gehen. Verfüge über ein Haus und geregeltes Einkommen. Geburtstermin ist im März. Meine ex hat eine Behinderung und ist Frührentnerin. Eine Arm ist gelähmt. sie hat ein Kind von 7 Jahren.
Hat jemand Erfahrungsberichte. Wie muss ich vorgehen?
-- Editiert von User am 12. September 2023 20:09
Aufenthaltbestimmungsrecht Neugeborenenes
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Mich erstaunt, dass mit keinem Wort auf das Kindeswohl eingegangen wird.
Neugeborene sind in der Regel bei der Mutter richtigerweise aufgehoben. Bei aller Emanzipation, das mit dem Stillen, das funktioniert dann doch nicht so toll bei den Vätern. Allerdings hast Du ab Geburt ein Umgangsrecht mit dem Säugling. Die Faustregel ist: am Anfang kurz, bei der Mutter, dafür aber oft, so dass sich Vater und Kind auch kennen lernen können. Je älter das Kind wird, desto länger sollten die Umgangszeiten sein, dafür dann aber auch nicht mehr so oft. Ziel sollte immer sein, dass das Kind auch am Leben des Vaters teil nimmt, auch bei ihm übernachtet.
Du merkst schon, weder Deine Vorstellung, noch die der Mutter sind akzeptabel. Ich würde versuchen, über eine neutrale Vermittlungsstelle (z.B. Jugendamt oder pro familia, oder was es sonst bei Euch gibt) zügig eine Regelung herbeizuführen, für die ersten Monate zunächst. Über das Jugendamt könnte dann auch das Sorgerecht geregelt werden (gemeinsam), der Unterhalt, eben alles, was so ansteht. Und, wenn Du nicht ganz so fordernd bist, wie Du auch hier wirkst, vielleicht wird dann auch die Kindsmutter etwas flexibler. Das zumindest wünsche ich von ganzem Herzen dem neuen Erdenbürger, der das Anrecht auf beide Elternteile hat, so wie es auch im Gesetz vorgesehen ist.
wirdwerden
ZitatMeine ex hat eine Behinderung und ist Frührentnerin. Eine Arm ist gelähmt. sie hat ein Kind von 7 Jahren. :
Und was haben diese 3 Dinge damit zu tun, dass das Kind bei dir leben soll?
Wenn du sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen als Mutter als ungeeignet einordnest, hättest du dafür Sorge tragen sollen, dass es zu keiner Schwangerschaft kommt.
Weder ihre noch deine Vorstellungen sind realistisch.
Euer Kind hat das Recht auf Umgang mit dir. Zu dir zu nehmen dürfte sehr unrealistisch sein und rechtlich scheitert es erstmal an der Tatsache, dass du wohl das GSR nicht hast und es einklagen musst, wenn sie dem nicht freiwillig zustimmt. Wenn das Kind auf der Welt ist, solltst du das und das Umgangsrecht angehen. Da wird abererstmal auf die Bedürnisse des Kindes gteachtet. Also erstmal öfter und kürzere Umgänge, die dann im Lauf der Zeit auf zetlich längere Umgänge erweitert werden. Solange das Kind vill gestillt wird, wird sich dere Umgang an diesen Zeiten orientieren (und vorsorglich: Nein, das Stillen kannst du nicht verbieten)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie genau hat die Exfreundin das geäußert? Welchen Grund könnte die Exfreundin dafür haben oder vorgeben?Zitat:Meiner Exfreundin ist von mir schwanger. wenn es auf der Welt ist möchte sie mir den Umgang verbieten.
Derzeit sind Sie noch nicht einmal der Vater dieses Kindes. Die Vaterschaft müssen Sie noch anerkennen. Und die Exfreundin muss dieser Anerkennung zustimmen. Vielleicht erkennt aber auch ein anderer Mann die Vaterschaft an und die Exfreundin stimmt dem dann zu? Dann ist (zunächst) dieser andere Mann offiziell der Vater. Vielleicht heiratet die Exfreundin vor der Geburt auch noch?Zitat:kann ich das Neugeborene zu mir holen
Sobald das Kind da ist und sie es betreuen wollen, ist das geregelte Einkommen aber in Gefahr. Wie wollen Sie Ihr Leben mit dem Kind finanzieren?Zitat:Verfüge über ein Haus und geregeltes Einkommen.
Dann hat die Exfreundin doch mehr Zeit als Sie für die Betreuung des Kindes, oder? Wie läuft eigentlich der Umgang zwischen dem sieben Jahre alten Kind und dessen Vater?Zitat:Meine ex hat eine Behinderung und ist Frührentnerin. Eine Arm ist gelähmt. sie hat ein Kind von 7 Jahren.
Womit? Den Umgang mit dem Kind können Sie vermutlich mit der Hilfe des Familiengerichts durchsetzen, wenn es so weit kommen sollte. Dass das (alleinige) Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein uneheliches Kind ohne gutem Grund dem Vater zugesprochen bzw. der Wohnsitz des Kindes auf die Wohnung des Vaters gesetzt wird, kommt meines Erachtens in der Praxis nicht vor.Zitat:Hat jemand Erfahrungsberichte.
Sie sollten sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.Zitat:Wie muss ich vorgehen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
30 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
54 Antworten