Aufenthaltbestimmungsrecht / Umzug

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Star6875
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltbestimmungsrecht / Umzug

Aufenthaltbestimmungsrecht - Umzug

Hallo ,
Ich versuche mal die Situation kurz zu erklären . Es geht um eine Freundin .

Sie 40 noch verheiratet ( Scheidung eingereicht ) seit 1-2 Jahren getrennt . Im Moment 10 km auseinander . Ist vor 7 Jahren in den Norden gezogen ihm zuliebe . Haben sich im Süden kennengelernt wo sie gebürtig herstammt . Er 42 j zahlt kein Unterhalt(Kind) und ist schon lange arbeitslos , sie hat jahrelang für das Einkommen gesorgt . Er lag nur auf dem Sofa oder im Bett rum . ( angeblich arbeitsunfähig ) Wie die letzte Zeit der Ehe lief möchte ich lieber nicht schildern . Bis vor ein paar Monaten war kein festes besuchsrecht. Er hat das 5 jährige Kind so genommen wie es ihm gerade passte . Sie musste das Kind bringen und abholen da er kein Führerschein mehr besitzt . Aus Angst vor ihm hat sie immer schön mitgespielt . Jetzt hat sie neuen Mut gewonnen durch Freunde die sie unterstützen ,und möchte jetzt zurück in den Süden wo ihre komplette Familie wohnt ( Eltern , Geschwister ....) einen neuen Job hätte sie auch schon dort . Er macht ihr jetzt Das Leben schwer ( Drohungen , Erniedrigungen etc...) er will verhindern das sie wieder zurück geht . Sie hat versucht vernünftig mit ihm zu reden und auch das sie ihm entgegen kommt wenn er kinderwochenende hat . Seine Antwort waren Beschimpfungen und Beleidigungen . Also von ihrer Seite soll der kleine seinen Vater weiter sehen . Neuer Wohnort wäre 550 km Richtung Süden . Ein Antrag wegen ABR wurde jetzt eingereicht . Nur er droht ihr jetzt er will ihr das Kind weg nehmen und das sie es nicht schafft das ABR zu bekommen . Sie ist nurnoch am weinen und hat Angst . Was hat sie für Chancen und was soll sie wegen den Drohungen machen?
Sie ist eine ganz tolle Mutter und der kleine liebt sie abgöttisch.

Ich danke schon jetzt für eure Antworten .
Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wie sollen wir hier wissen, was dem Kindeswohl entspricht? Wenn er den ganzen Tag zu Hause ist, könnte es ja sinnvoll sein, dass das Kind zu ihm zieht. Auch sehe ich keine wirkliche Not, die den Umzug plausibel macht. Was dem Kindeswohl entspricht, das wird das Gericht rausfinden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Was hat sie für Chancen und was soll sie wegen den Drohungen machen?

Den Antrag auf ABR zügig und konsequent weiterverfolgen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, werden die Drohungen wahrscheinlich aufhören. Wie das Verfahren ausgehen wird, kann man kaum vorhersehen.

Will der Vater das Kind denn überhaupt in seinen eigenen Haushalt aufnehmen?
Hintergrund: Das Gericht entscheidet nicht(!) ob die Mutter in den Süden ziehen darf. Das Gericht entscheidet nur, ob die Mutter das Kind mitnehmen darf. Wenn der Vater nicht will, dass die Mutter das Kind mitnimmt, muss er eine Alternative anbieten - nämlich dass das Kind komplett zu ihm zieht. Will er das überhaupt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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