Hallo,
ich lebe gerade in Scheidung und sehe meine gemeinsame Tochter (2 1/2)regelmäßig jedes zweite Wochenende.
Bis zur Scheidung sind wir uns mit allem einig nur will meine noch Frau dann das alleinige Aufenhaltsrecht oder so haben, was ich natürlich nicht unbedingt will sonst zieht sie ja noch mit meiner Tochter irgendwie 200 km weg oder so.
Wie ist das denn geregelt? Könnte sie das einfach so?
Ich habe jetzt auch nichts schwarz auf weiss, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben (bräuchte ich was?).
(Kind kam vor Heirat zur Welt)
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
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Aufenthaltrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
25. Dezember 2010
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Frage vom 25. Dezember 2010 | 19:25
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 10x hilfreich)
Aufenthaltrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2010 | 21:23
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo sveni,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht ausübt, habt ihr auch beide das ABR.
Wenn euer Kind vor der Eheschließung geboren wurde, so besteht seit diesem Zeitpunkt das GSR. Hier bedarf es dann keiner gesonderten Zustimmung der KM, welche bis dahin das alleinige Sorgerecht hatte (wenn nicht schon vorher anders vereinbart).
Das ABR kann von einem Familiengericht auf ein Elternteil übertragen werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Hier für müsste der/die Antragsteller/in aber besondere Gründe anführen.
LG nero
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