Aufenthaltsbestimmung!!!

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmung!!!

Hallo zusammen.Ich habe eine wichtige Frage zur Aufenthaltsbestimmung.Folgende Situation/Befürchtung besteht:
Meine Frau und ich leben getrennt.Wir haben eine gemeinsame Tochter (wird 13 Jahre alt).Nun hat meine Frau einen neuen Partner der allerdings mehrere Hundert Km entfernt wohnt.Was passiert nun wenn meine Frau beschliessen sollte mit unserem gemeinsamen Kind zu Ihrem neuen Partner ziehen zu wollen.Kann Sie das allein entscheiden oder habe ich ein Mitspracherecht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wohin Deine Frau zieht, das ist ihre Angelegenheit. Wohin Euer Kind zieht, das ist Eure gemeinsame Angelegenheit. Warum bleibt das Kind nicht bei Dir, im Fall der Trennung?

wirdwerden

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#2
 Von 
Tanja2010
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn dein kind etabliert ist, was in dem alter oft der fall ist, kann es schwierig werden für deine frau. ausserdem ist deine tochter alt genug um mitzu entscheiden ob sie da mit will oder nicht.
und wenn sie das ganz deutlich sagt,d ass sie da hin will, dann wird das auch mit abgewägt.
dann geht es darum, was der neue mann macht, hat er abreit? gute?ist er etabliert?
hat deine frau dort auch arbeit?

usw. usw.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

bis dahin ganz richtig, Tanja.

quote:
dann geht es darum, was der neue mann macht


Das ist allerdings völlig unerheblich und wirkt sich auf das ABR in keiner Weise aus.

quote:
hat er abreit? gute?


Auch das ist nicht von Interesse. Was ist "gute Arbeit"?

quote:
ist er etabliert?


Und was ist damit gemeint?

Wenn das GSR besteht, müssen beide Elterrnteile dem Wegzug zustimmen. Möchte der Fragensteller das nicht, so kann er beim Familiengericht beantragen, dass das ABR auf ihn übertragen wird, und das Kind damnit in seinem bisherigen Umfeld verbleiben kann.

Kann der Fragensteller die Betreuung des Kindes leisten?

LG nero

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#4
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für die Antworten.Ich will nich hoffen das es so weit kommen wird das meine noch Frau auf die Idee kommt wegziehen zu wollen. Ich selbst bin beruftätig (von 6Uhr - 14:30 Uhr).Meine Tochter kommt meist um 13:30 aus der Schule. Damit wäre Ihre Betreuung durch mich doch eigentlich gesichert,denn das sie 2 Stunden alleine bleibt ist in dem alter durchaus machbar( mal davon abgesehen das es auch nicht anders wäre wenn meine noch Frau wieder arbeiten gehen würde).Ausserdem leben im gleichen Ort,nur ein paar Straßen weiter, die Großeltern,Onkel etc. eben die ganze Familie.Also wäre es das Beste ich ginge zum Jugendamt, für den Fall das meine Ex den Wunsch äussert wegziehen zu wollen?Meine Tochter ist definitiv ein Papa Kind,allerdings weiß ich nicht so recht in wie weit meine Ex unsere Tochter "beeinflussen" würde.

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo TalisMann,

ihr müsst euch über den Aufenthalt eurer minderjährigen Tochter einigen. Gelingt euch das nicht, wird darüber ein Gericht entscheiden.

Als ersten Schritt würde ich dir raten, einmal mit der Mutter und auch mit der Tochter ggf. auch gemeinsam über deine Befürchtungen zu sprechen und sich nach deren Plänen zu erkundigen. Dabei kannst du ja durchblicken lassen, dass du sehr wohl auch bereit wärst, die Tochter zu betreuen und sie somit im gewohnten Umfeld bleiben kann.

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"Viele Grüße mikkian"

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