Hallo!
Ich habe 2 Kinder. Der Älteste ist 14 Jahre alt und dieser hat sich entschieden, in Zukunft bei mir zu leben. Den Umzug haben wir bereits hinter uns gebracht. Bislang habe ich für beide Kinder Barunterhalt geleistet und über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt meine Exfrau.
Jetzt geht es mir um die rechtliche Seite. Für eine Abänderungsklage besteht kein Anwaltszwang, das ist mir bekannt. Wie sieht es allerdings mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Ist dort Anwaltszwang?
Da meine Exfrau soweit einverstanden ist, wie könnte man einen Weg gehen, der nicht allzu große Kosten verursacht? Hat jemand bereits Erfahrung gemacht?
Gruß Ombre
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Abänderungsklage
3. Januar 2007
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Frage vom 3. Januar 2007 | 11:26
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Abänderungsklage
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#1
Antwort vom 4. Januar 2007 | 09:33
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Januar 2007 | 15:41
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo!
Grundsätzliche Einigung besteht. Allerdings wurde der Unterhaltstitel und das Aufenthaltsbestimmungsrecht per Gericht herbei geführt. Ich vermute das Jugendamt wird dahingehend keine Änderung vornehmen können !!??
Dennoch werde ich mit dem Jugendamt sprechen, obgleich ich dort schlechte Erfahrungen machen durfte.
Gruß Ombre
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#3
Antwort vom 4. Januar 2007 | 15:57
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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