Aufenthaltsbestimmungsrecht - Die Kinder würden ja aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katharina Homberg
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Die Kinder würden ja aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen

Hallo, wie weit darf eine Frau bei einer Trennung Vom Wohort der Kinder weg ziehen. Die Kinder würden ja aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen und der Vater hat auch natürlich 50% Sorgerecht.!? Hilft mir da das Aufenhaltsbestimmungsrecht???? MFG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Katharina,

i.d.R. wird bei gemeinsamem Sorgerecht für einen Umzug das Einverständnid des Vaters benötigt.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Dieses notwendige Einverständnis kann auf Antrag durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt werden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

Entfernung ist relativ. Bei jedem Umzug werden Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Da können auch 10 km schon sehr weit sein.
Das Umgangsrecht der Kinder mit beiden Elternteilen sollte allerdings möglich sein. ME bis 50km nicht das Problem, darüberhinaus wohl schon eher.
Frage ist auch warum die KM umziehen will. Job neuer Partner...? Wie hier die Gerichte entscheiden hängt wohl von der Tagesform des Richters ab.

LG

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