Aufenthaltsbestimmungsrecht - Kindergeld

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marco2312
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Kindergeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin neu hier und habe eine Frage.

Meine Nochfrau und ich leben in Trennung. Momentan läuft wegen unserer Tochter (1 1/5 Jahre) ein gerichtsverfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.

In dieser verhandlung wurde noch kein Urteil getroffen. Es wurde nur ein Umgangsrecht festgelegt, da wir beide noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, das die Kleine 14 Tage bei mir ist und 14 Tage bei der Frau in NRW.

Die Kleine wohnt aber bei mir noch und hat auch hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Nun fordert meine Frau von mir die Hälfte des Kindergeldes welches ich für die Kleine bekomme. Ist das rechtens und kann sie das?

Weil sie müßte doch eigentlich von dem Geld was sie bekommt (ALG II) Windeln und sowas kaufen für die Kleine wenn sie 14 Tage bei ihr ist oder? Da das Kindergeld ja dem Kind ist und der jenige empfängt bei dem das Kind lebt...

Würde mich freuen wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur verfügung.

Danke schonmal.

Mit freundlichen Grüßen
Marco

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

wo ist das Kind gemeldet und wo hat es, bitte objektiv; seinen Lebensmittelpunkt?

quote:
In dieser verhandlung wurde noch kein Urteil getroffen. Es wurde nur ein Umgangsrecht festgelegt, da wir beide noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, das die Kleine 14 Tage bei mir ist und 14 Tage bei der Frau in NRW.

Die Kleine wohnt aber bei mir noch und hat auch hier Ihren Lebensmittelpunkt.


DAs verstehe ich nicht so ganz. 14 Tage hier und 14 Tage da wären ein 50/50 Wechselmodell.

Dann schreibst Du, dass die Kleine bei Dir wohnt. :???:

Was denn nun?

Wer trägt welche Kosten?

Wer hat welches Einkommen?

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"Liebe Grüße"

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#2
 Von 
Marco2312
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Kind ist bei mir gemeldet und wohnt bei mir also in der letzten ehelichen Wohnung. Da es auch hier geboren ist und aufwächst hat es hier den Lebensmittelpunkt.

Meine Ex wohnt nun in NRW und bezieht dort für sich ALG II.

Ich beziehe mein Ausbildungsgeld, Wohngeld, BAB und das Kindergeld für die Kleine.

Ich bezahle die Miete und alle anderen anfallenden Kosten hier. Meine Ex wohnt im Moment bei Ihrer Schwester.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es geht nicht darum, wo das Kind gemeldet ist, sondern schlicht und ergreifend darum, ob ihr das Wechselmodell praktiziert. 14 Tage bei Dir, 14 Tage bei ihr? Und zahlst Du Kindesunterhalt an sie oder sie an Dich? Oder zahlt die Unterhaltsvorschusskasse? Wenn ja, an wen?

wirdwerden

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-- Editiert am 22.07.2010 15:02

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

bei einem Wechselmodell seit ihr beide unterhaltspflichtig. Wenn ihr derzeit gegenseitig auf eine Be- und Aufrechnung verzichtet, warum sollst du dann allein über das Kindergeld verfügen können? Die Mutter hat doch den gleichen Aufwand und die gleichen Ausgaben, wie du...

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meine Ex wohnt nun in NRW und bezieht dort für sich ALG II.


quote:
Meine Ex wohnt im Moment bei Ihrer Schwester.


Wo wohnt sie denn nu?

Also, ich schließe mich Mikkian an: Wenn ihr beide euer Kind hälftig betreut, dann gehört auch das Kindergeld geteilt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marco2312
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie wohnt in NRW bei ihrer Schwester ;)

Es ist kein Wechselmodell !!! Es wurde nur so beschlossen bis ein Urteil gefällt wurde bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Unterhalt zahlt keiner von uns beiden, da wie gesagt es noch nichts entschieden ist.

Es wurde halt nur gesagt 14 Tage da 14 Tage da, da das Kind beide Elternteile brauch und da beide noch das ABR haben diese Entscheidung.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Es wurde halt nur gesagt 14 Tage da 14 Tage da


Na also. Dann gib ihr die Hälfte vom KG ab und gut is.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Also doch Wechselmodell.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Genau, dh alle Ausgaben und Einnahmen (Kindergeld) werden geteilt bzw. einkommensabhängig aufgeschlüsselt.

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

also, das Kind ist bei dir gemeldet und daher bist du auch rechtens der Empfänger des Kindergeldes. Das Kindergeld wird laut Familienkasse immer nur die Person ausgezahlt, wo es gemeldet ist.

Allerdings sehe ich es auch so wie andere dir es mitgeteilt haben, dass es schon alleine der Anstand gebieten würde, das hälftige Kindergeld an die KM zu geben. Schon alleine wegen der Ausgaben bei dem angesprochenen Modell.

Grüße,
KarlFranz

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Aber, es ist keine Frage des Anstandes, das Kindergeld aufzuteilen. Familienrechtlich wird das Kindergeld aufgeteilt. Bis die Kinder 18 sind, dann ist es voll mit dem Unterhalt zu verrechnen.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

@KarlFranz
Die Melderecht ist uninteressant für die Familienkasse, maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine Meldebescheinigung ist nur ein Indiz.

§ 64 Abs. 2 EStG : Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@schneechen

Man muß aber eine steuerliche Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt für die Kindergelkasse ausfüllen lassen, wo das Kind gemeldet ist. ;)

Da besteht die Kindergeldkasse sogar drauf.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:
Man muß aber eine steuerliche Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt für die Kindergelkasse ausfüllen lassen, wo das Kind gemeldet ist.

Da besteht die Kindergeldkasse sogar drauf.


@DeinHase
Das stimmt. Aber das reicht nur solange, wie der andere Elternteil nicht widerspricht. Wenn zwei sich streiten, bekommt das Kindergeld erstmal keiner und die Familienkasse will andere Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt der Kinder.
Das Problem bei der Meldebescheinigung ist nämlich, dass die Meldebehörde das nicht prüft. Beide Elternteile können hingehen und das Kind bei sich anmelden. Dann hat die Familienkasse zwei Bescheinigung und ist genauso schlau wie vorher. Daher ist eine Meldebescheinigung nur ein Indiz.

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