Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater - Einschätzung

26. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Manuel12123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater - Einschätzung

Hallo liebes Forum.
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen:
Ich habe mit meiner Partnerin eine gemeinsame Tochter, die jetzt 11 Monate alt ist. Wir haben uns vor 2,5 Jahren im Urlaub kennengelernt. Sie wohnte damals in Hamburg und ich in Stuttgart und wir haben eine Wochenendbeziehung geführt. Dann ist sie schwanger geworden (Ich weiß das war naiv von mir nach so kurzer Zeit, aber es ist jetzt nun mal so). Ich habe dann versucht, eine Job in Hamburg zu finden. Ich arbeite bei Daimler und habe da einen gut bezahlten Job, weswegen ich das Unternehmen auch nicht verlassen wollte. Leider hat das bis zur Geburt nicht geklappt mit einem Wechsel nach Hamburg.
Ich hatte dann ab Geburt 2 Monate Elternzeit, die ich in HH verbracht habe. Die Zeit war sehr schwierig (viel Streit). Zum Ende meiner Elternzeit kam dann bei meiner Partnerin dann große Panik auf, da ihr bewusst wurde, dass sie dann unter der Woche alleine zuständig sein wird für das Kind. Sie hatte deswegen auch eine Panikattacke und war beim Psychologen, der ihr dann Psychopharmaka verschrieben hat.
Da sie zu beiden ihrer Elternteile seit vielen Jahren keinen Kontakt hat, hatte Sie auch keinerlei Unterstützung in Hamburg ohne mich. Meine Mutter ist dann in der ersten Woche, in der ich wieder arbeiten gegangen bin, für eine Woche von Karlsruhe nach HH gefahren und hat sich um das Baby und meine Partnerin gekümmert. ich hatte, als das mit meinem Job in HH nicht rechtzeitig geklappt hat, mehrfach vorgeschlagen, dass wir doch in die Nähe meiner Eltern ziehen, weil wir dort auch Unterstützung hätten. Das kam für sie aber überhaupt nicht in Frage, da sie unbedingt Karriere machen will (Sie ist Forscherin) und das im Raum Karlsruhe für sie nicht möglich ist. Zudem seien die Leute hier auch zu spießig. Nach dem Besuch meiner Mutter hat sie dann festgestellt wie wichtig die Unterstützung ist, wenn man ein kleines Baby hat und wir sind zumindest vorübergehend in die Karlsruher Gegend gezogen.
Sie ist hier aber leider nicht glücklich und gibt mir das auch bei jeder Gelegenheit deutlich zu verstehen. Die Spannungen zwischen uns sind mittlerweile so groß geworden, dass wir nicht mehr vernünftig miteinander reden können und eine Trennung die einzige Lösung ist.
Nun möchte Sie schnellstmöglich nach Hamburg ziehen und natürlich unsere Tochter mitnehmen. Das kann ich natürlich nicht einfach so akzeptieren, da ich dann meine Tochter wenn es hoch kommt noch alle 2 Wochen zu sehen bekomme. Das ist für mich eine unerträgliche Situation. Sie kommt dann mit dem Argument, ich könne mir ja dann wie ursprünglich geplant auch einen Job in Hamburg suchen, damit ich meine Tochter regelmäßig zu sehen bekomme. Bei einer funktionierenden Beziehung wäre das natürlich alles in Ordnung gewesen, aber so fühle ich mich erpresst und selbst wenn ich wollte, ist es in der aktuellen Corona Situation nicht ganz einfach, den Standort zu wechseln innerhalb meines Unternehmens. Zudem habe ich dort überhaupt keine sozialen Kontakte.
Nun mal nach der langen Vorgeschichte zur aktuellen Situation:
Wir wohnen nun seit April 20 in Gaggenau. Unsere Tochter geht hier seit Anfang September in die Krippe, da wir beide berufstätig sind (Sie 40 Stunden die Woche, ich 35 - aktuell beide im Home Office). Bevor sie in die Krippe gekommen ist, haben sich tagsüber meine Eltern um die Kleine gekümmert, so das wir arbeiten konnten. Ich habe sie täglich zu meinen Eltern gebracht und auch wieder abgeholt. Was die Betreuung angeht, war es ca. 50/50 aufgeteilt ansonsten. Allerdings sind Dinge wie Arztbesuche und Physio bei mir hängengeblieben, da sie immer arbeiten musste... (Ich habe mir dann eben die Zeit genommen und später weitergearbeitet). Soll heißen, sobald etwas außerhalb der gewöhnlichen alltäglichen Aufgaben angefallen ist, habe ich das übernommen.

Nachdem es zwischen uns nicht mehr funktioniert, ist eine Trennung unvermeidbar. Nun will sie aber, wie bereits erwähnt, mit unserer Tochter über 600 Kilometer weit weg nach Hamburg ziehen. Damit erschwert sie mir den Umgang erheblich. Zudem bin ich auch nicht überzeugt, dass sie genügend Betreuungszeit für das Kind aufbringen kann/will. Ihre Karriere steht für sie absolut im Vordergrund und es kann auch durchaus sein, dass sie nach 2 Jahren wieder umzieht, da ihre Einsätze in der Regel nur auf zeitlich begrenzte Projekte beschränkt sind. Das wäre sicher auch nicht förderlich für die Kontinuität. Des Weiteren hat sie unkontrollierte Wutausbrüche. Ich bin bereits bis aufs Fleisch in die Schulter gebissen worden, während ich unsere Tochter im Arm hatte. Mir wurde ein Stück Kuchen ins Gesicht gepfeffert während einem Streit und ins Gesicht gespuckt. Für den Biss in die Schulter habe ich Anzeige erstattet, allerdings auch wieder fallen gelassen, da ich eine weitere Eskalation vermeiden wollte.
In Hamburg will sie nun erstmal bei einem Freund ein Zimmer in dessen Wohnung beziehen. Das ist sicher nicht adäquat für ein kleines Baby. Die Kleine hat auch bereits einen guten Bezug zu Ihren Großeltern hier.

Aus meiner Sicht hat sie, wenn sie bei mir bleiben würde, hier die größere Kontinuität. Ich arbeite nur 35 Stunden die Woche und sie 40. Ich habe hier meine Eltern als Unterstützung zur Verfügung. Die Kleine hat hier eine Krippenplatz.
Wie seht ihr hier meine Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Familiengericht zugesprochen zu kommen, sollte es soweit kommen?
Ich wäre sehr dankbar über ein paar Ratschläge und Einschätzungen.
Danke und Grüße,
Manuel.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Für einen Umzug mit Kind benötigt die Mutter aus familienrechtlicher Sicht deine Zustimmung, sofern gemeinsames Sorgerecht besteht, wovon ich mal ausgehe. Sie darf also - rein theoretisch - gar nicht wegziehen. Rein praktisch wird das leider allzu gerne ignoriert und einfach Fakten geschaffen.

Wenn ein gerichtlicher Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt wird, muss das Gericht im Einzelfall entscheiden. Es ist absolut empfehlenswert sich hierzu jetzt schon anwaltlich beraten zu lassen, damit im Zweifel sofort eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann und weil ein erfahrener Anwalt vor Ort auch einfach die Gepflogenheiten und üblichen Entscheidungen des ortsansässigen Familiengerichtes kennt. Er kann also abschätzen, ob es sich beispielsweise lohnt oder eher gefährlich ist, schon jetzt einen solchen Antrag zu stellen.

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#2
 Von 
Manuel12123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Smogman.
Danke für die schnelle Antwort. Ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich bin auch schon dabei mir einen Anwalt zu suchen.
Dass sie ohne meine Zustimmung nicht einfach wegziehen kann, hab ich auch schon in Erfahrung gebracht und ihr auch mitgeteilt, dass ich dem nicht zustimme.
Mir ging es darum, ob es für mich überhaupt Chancen gibt, das alleinige ABR für mich einzuklagen? Im Detail muss ich das natürlich mit einem Anwalt besprechen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Manuel12123):
Mir ging es darum, ob es für mich überhaupt Chancen gibt, das alleinige ABR für mich einzuklagen?


Na ja, ausgeschlossen ist es nicht.

Aber versuche besser nicht zu fragen, wie hoch die Chancen sind, denn die Entscheidung hängt im Wesentlichen von der Qualität der Begründung und natürlich auch der Argumentation der Gegenseite ab.

Hier dürfte außerdem und deshalb bin ich nicht ganz der Einschätzung vom Smogman die Rückkehr in die Heimatstadt eine Rolle spielen.

Frau hat es in der Fremde versucht, kommt aber nicht klar, wäre ein sehr scharfes Argumentationsschwert., verbunden mit all den Texten die dazu gehören.

Ein Selbstläufer wird das nicht, denn viele der Vorteile die Du für Dich reklamierst, werden verpulvern, wil es die Gegenseite eben auch so kann.

Berry

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hier dürfte außerdem und deshalb bin ich nicht ganz der Einschätzung vom Smogman die Rückkehr in die Heimatstadt eine Rolle spielen.
Ich habe keinerlei Wertung vorgenommen. :-) Eben in dem Wissen, dass in diesen Verfahren alles davon abhängig ist, welche Argumente die jeweiligen Parteien vortragen und welche das Gericht als schwerwiegend(er) erachtet. Am besten ist natürlich, wenn zwei intelligente Menschen es selbst hinbekommen, die Argumente aufzuschreiben und am Ende im Gespräch zu bewerten. Das Argument, dass die Mutter es in der Ferne versucht habe und nun in ihre Heimat zurückwolle, halte ich allerdings überhaupt nicht für ein scharfes Schwert. Insbesondere nach der Schilderung des Sachverhaltes.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es wird maßgeblich darauf ankommen, wie sich beide Seiten die Betreuung des Kindes vorstellen.
"Er" ist ja offenbar nicht in der Lage, sich zu kümmern, sondern bringt das Kind bei seinen Eltern unter, weil "Er" die Priorität auf den Beruf legt.
Das ist eine mittelmäßige Ausgangslage.
Das "Sie" die Priorität ebenfalls auf den Beruf legt und deshalb es noch schlechter schaffen wird als "Er", sich um das Kind zu kümmern, ist ja bislang nur Spekulation.
Man wird sich überraschen lassen, was Sie als Lösung anbieten wird. Vorher ist alles nur Stochern im Nebel.
(Es könnte ja sein, dass Sie auf die Idee kommt, die Karierre zurück zu stellen und für die nächste Zeit von den Unterhaltszahlungen des Kindsvaters zu leben.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Manuel12123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke für die vielen Rückmeldungen.
Also es ist nicht so, dass ich die kleine bei meinen Eltern abgebe, weil ich den Fokus auf den Beruf lege. Dennoch muss ich ja Geld verdienen, um leben zu können und auch meiner Tochter was bieten zu können. Ich bin ja extra von 35 auf 40 Stunden runter um mehr Zeit für Betreuung zu haben. Was ich definitiv ausschließen kann, ist dass sie aufhört zu arbeiten und vom Unterhalt lebt. Dafür ist sie viel zu ehrgeizig und sie fühlt sich ja auch, wie sie sehr oft erwähnt, zu höherem berufen. Es fiel ihrerseits auch schon mehrfach der Spruch, dass sie ja nen 40 Stunden Job hat und sich in ihrer Arbeit so sehr konzentrieren muss, dass sie da kein Kind noch nebenher betreuen kann. Wenn es hart auf hart kam und wir beide Termine hatten und niemanden zum betreuen, habe das immer ich übernommen.
Als neulich die Kita angerufen hat und darum gebeten hat, dass wir unsere Tochter abholen, weil sie so sehr Schnupfen hat und auch sonst krank wirkte, hatte ich gerade einen Verhandlungstermin über Skype. Sie kam dann zu mir und meinte die Kita hätte angerufen aus o.g. Gründen. Sie meinte dann nur sie hätte sich jetzt gerade ein Bad eingelassen und würde jetzt erstmal baden gehen. Mir ist einfach nur die Kinnlade runtergefallen. Ohne Worte. Ich hab dann meine Verhandlung für 20 Minuten unterbrochen und bin los um die Kleine abzuholen. Es werden in erster Linie immer nur ihre Bedürfnisse in den Fokus gestellt. Alles andere muss dann erstmal warten...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wie man es dreht und wendet:
Wir haben hier nur die Sichtweise einer Seite - nämlich die des Vaters.
Es ist völlig unklar, welche Argumentation die Mutter im Streitfall bringen wird.
Da kann man keine vernünftige Einschätzung geben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Volle Zustimmung, drkabo. Letztlich haben wir hier die Situation, dass beide auf Fremdbetreuung angewiesen sind. Und natürlich meint jeder, er wäre das bessere Elternteil, bzw. bei ihm sei das Kind besser aufgehoben. Das läuft dann auf eine Gerichtsentscheidung raus.

Allerdings sollte eines ganz klar sein. Es ist ein Irrglaube, dass der geeigneter ist, der kürzer arbeitet. Das ist ein Paket und es wird auch als Paket abgewickelt.

wirdwerden

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